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BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenfestsetzungsverfahren - Nichtigkeit einer Entscheidung - Reisekosten - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Notwendige Prozeßkosten - Erstattungsfähige Reisen - Terminswahrnehmung vor BAG - Benutzung eines eigenen Pkw
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 17.05.1960 - 8 Sa 56/60
- BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60
Papierfundstellen
- BAGE 13, 256
- NJW 1963, 1027
- MDR 1963, 254
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.06.1958 - 4 AZR 590/55
Gefahrenzulage - Echte Leistungszulage - Annahmeverzug - Fortszahlung
Auszug aus BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60
Der Kläger ist Rechtsanwalt in Frankfurt Er hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Minensucher G und dem beklagten Land den damaligen Kläger G in der Revisionsinstanz vor dem Bundesarbeitsgericht vertreten (4 AZR 590/55)» G wohnt in U -in der Eifei..' Der Rechtsstreit war vom Arbeitsgericht Aachen Uber das Landesarbeitsgericht Düsseldorf 2 Kammer in Köln, an das Bundesarbeitsgericht gelangt. - BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59
Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen …
Auszug aus BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60
Diese Vorschrift besagt nur etwas darüber, wer vor dem Bundesarbeitsgericht eine Partei vertreten d a r f (zur Vertretung "berechtigt1' ist); sie besagt jedoch nichts darüber, ob Reisekosten notwendig und daher erstattungsfähig sind, die durch die Inanspruchnahme von Anwälten entstehen, die nicht in Kassel ansässig sind und deshalb nach Kassel fahren müssen, 'wollte man § 11 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ArbGG dahin verstehen, schon wegen der ln § 11 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ArbGG allgemein gegebenen Möglichkeit, sich vor dem Bundesarbeitsgericht durch jeden bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, seien auch die dadurch entstehenden Reise kosten von nicht in Kassel wohnenden Anwälten notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO und daher stattungsfähig, so würde eine solche Annahme in einem unvereinbaren Widerspruch mit dem V e r b i l l i g u n g s p r i n z i p stehen, das für den Arbeitsgerichtsproie ß besonders kennzeichnend ist (vgl. §§ 12, 6 l Abs. 1 Satz 2 ArbGG; vgl. auch BAG 10, 39 [45] = AP Nr. ) zu § 6 l ArbGG Kosten) und dem der für den Arbeitsgerichtsprozeß geltende § 91 Abs. 1 ZPO ebenfalls dadurch Rechnung trägt, daß er nur "notwendige" Kosten als erstattungsfähig anerkennt.
- BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender …
Die Akzessorietät bewirkt in einem solchen Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5 m.w.N.; BAG, NJW 1963, 1027, 1028). - BGH, 05.05.2008 - X ZB 36/07
Zustellungsbevollmächtigter
Die Akzessorietät bewirkt auch in diesem Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss (hier allerdings von Beginn an) keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BAG NJW 1963, 1027, 1028; OLG Hamm NJW 1972, 2047; OLG München JurBüro 1982, 1563, 1566; MünchKomm./Giebel, ZPO, 3. Aufl., § 104 Rdn. 132; Stein/Jonas/Bork aaO § 104 Rdn. 66; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO Einf. - OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16
Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei …
Die Rechtswirksamkeit der im Verfahren nach § 104 ZPO ergangenen Kostenfestsetzungbeschlüsse (§ 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) ist vom Bestand einer Kostengrundentscheidung in einem zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel abhängig (§ 103 Abs. 1 ZPO), denn der im Festsetzungsverfahren zu treffende Beschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (BGH NJW-RR 2008, 1082; Rpfleger 2013, 476; BAG NJW 1963, 1027).
- BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84
Vertragsstrafe im Lizenzfußball
Bei dem Arbeitsvertrag zwischen den Parteien, der dem Mustervertrag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entspricht, handelt es sich um einen sogenannten Formularvertrag, dessen Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachgeprüft werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 13, 256, 261 = AP Nr. 27 zu § 91 ZPO, zu II 1 der Gründe). - OLG München, 11.01.2021 - 11 W 1558/20
Verhältnis der isolierten Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren zur …
Die Akzessorietät bewirkt in einem solchen Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5 m.w.N.; BAG, NJW 1963, 1027, 1028). - LAG Köln, 23.01.2004 - 6 (11) Ta 426/03
Reisekosten, Rechtsanwalt, Bundesarbeitsgericht, Erstattungsfähigkeit
Für die Vertretung vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht, bei denen es eine besondere Zulassung nicht gibt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Beauftragung dann notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO ist, wenn es sich um einen Anwalt handelt, der am Wohnsitz der Partei oder im Bezirk des erst- oder zweitinstanzlichen Gerichts ansässig ist (vgl. BAG vom 12.10.1962 - 5 AZR 268/60 - AP Nr. 27 zu § 91 ZPO; LAG Frankfurt vom 23.10.2000 - 9 Ta 347/00 - Juris;… Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rz. 13 "Arbeitsgerichtsverfahren" m. w. N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2023 - 26 Ta 6005/23
Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung - Teilkostenentscheidung - …
Fehlt es an einer wirksamen Kostengrundentscheidung, bewirkt die Akzessorietät, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BAG 12. Oktober 1962 - 5 AZR 268/60, zu I 2 b der Gründe;… BGH 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, Rn. 5;… 21. März 2013 - VII ZB 13/12, Rn. 11).Das ist aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, richterliche Tätigkeiten nur ihren vom Gesetz anerkannten Trägern vorzubehalten, nicht zulässig (vgl. BAG 12. Oktober 1962 - 5 AZR 268/60, zu I 2 b der Gründe).
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2022 - 26 Ta 6240/21
Quotelung der Kosten im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren; …
Fehlt es an einer wirksamen Kostengrundentscheidung, bewirkt die Akzessorietät, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BAG 12. Oktober 1962 - 5 AZR 268/60, zu I 2 b der Gründe;… BGH 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, Rn. 5;… 21. März 2013 - VII ZB 13/12, Rn. 11).Das ist aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, richterliche Tätigkeiten nur ihren vom Gesetz anerkannten Trägern vorzubehalten, nicht zulässig (vgl. BAG 12. Oktober 1962 - 5 AZR 268/60, zu I 2 b der Gründe).
- FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16
Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache
Davon abgesehen ist nach ständiger Rechtsprechung auch sonst nicht aus Kostengründen die Beauftragung eines am Sitz des Rechtsmittel- oder Revisionsgerichts (hier des BFH) ansässigen Prozessbevollmächtigten geboten, sondern sind die Kosten einschließlich Reisekosten der dortigen Vertretung durch einen aus der Vorinstanz mit dem Verfahren befassten Prozessbevollmächtigten - bzw. Unterbevollmächtigten oder Rechtsanwalts in eigener Sache - mit Ansässigkeit am Wohnsitz des Klägers grundsätzlich ohne weiteres als notwendig i. S. v. § 139 FGO bzw. § 91 ZPO anzusehen (vgl. Beschlüsse BAG vom 12.10.1962 5 AZR 268/60, BAGE 13, 256, DB 1963, 139; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.10.1996 9 TA 79/96, NZA-RR 1998, 322). - OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 28.03.2018 - 9 W 3/18
Kostenfestsetzungsverfahren: Auswirkung der Rücknahme eines Antrags auf Erlass …
- LAG Düsseldorf, 24.11.1967 - 3 Ta 37/67
- OLG Köln, 22.09.2005 - 17 W 172/05
Wirkungsloser Kostenfestsetzungsbeschluss bei Wegfall des zugrunde liegenden …
- BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69
Zahlung eines bestimmten Nettolohnes - Höhe der Abzüge - Persönliche Verhältnisse …
- LAG Hessen, 19.11.1999 - 9 Ta 652/99
Kostenerstattung; Reisekosten eines nicht am Sitz des Bundesarbeitsgerichts …
- BayObLG, 29.03.2001 - Verg 2/01
Kostenerstattung im Verfahren vor der Vergabekammer
- LAG Hessen, 13.08.2001 - 2 Ta 311/01
Kostenerstattung; Umsatzsteuer, Flugkosten
- BFH, 08.12.1970 - VII B 29/69
Kostenerstattungsforderung - Schriftliche Abtretung - Prozeßbevollmächtigter - …
- LAG Köln, 18.03.1997 - 13 (2) Ta 38/97
Reisekosten; Fahrtkosten; Rechtsanwalt; Erstattungsfähigkeit; Wohnsitz
- LAG Schleswig-Holstein, 28.10.1999 - 1 Ta 135/99
Kostenfestsetzung - sofortige Beschwerde - Abhilfeverbot durch den Rechtspfleger
- SG Hildesheim, 23.04.2009 - S 25 SF 77/08
- SG Hildesheim, 17.10.2008 - S 12 SF 142/08
- OLG Köln, 22.07.2002 - 17 W 175/02
- LAG Sachsen, 07.02.1997 - 10 Ta 39/96
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten; Reisekosten eines Prozeßbevollmächtigten
- OLG Köln, 11.05.1987 - 17 W 160/87
- BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 90/74
- SG Hildesheim, 18.12.2008 - S 12 SF 145/08
- SG Hildesheim, 18.12.2008 - S 12 SF 143/08
- SG Hildesheim, 16.12.2008 - S 12 SF 158/08
- SG Hildesheim, 15.12.2008 - S 12 SF 137/08
- LAG Hessen, 23.10.2000 - 9 Ta 347/00
Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten des Anwalts und der Partei; Geltendmachung …
- VK Südbayern, 21.03.2001 - Verg 2/01
Kostenfestsetzungsbescheid einer Vergabekammer als selbstständig anfechtbare …