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Rechtsprechung
   BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99   

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BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99 (https://dejure.org/2000,465)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99 (https://dejure.org/2000,465)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 (https://dejure.org/2000,465)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 87 Abs. 2; ; HGB § 92 a; ; HGB § 84 Abs. 4; ; HGB § 86; ; BGB § 665; ; BGB § 675; ; VVG § 46; ; KSchG § 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1 S. 2; HGB § 87 Abs. 2; HGB § 92 a; HGB § 84 Abs. 4; HGB § 86; BGB § 665; BGB § 675; VVG § 46; KSchG § 4
    Kein Arbeitnehmerstatus mit dem Versicherer durch Verpflichtungen aus einem von mehreren Versicherungsvertretern geschlossenen Vertrag über den gemeinsamen Betrieb einer Agentur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1 Satz 2, § 87 Abs. 2, § 92a, § 84 Abs. 4, § 86; BGB §§ 665, 675; VVG § 46; KSchG § 4
    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters? - Keine Statusänderung durch Agenturzusammenschluss mehrerer selbstständiger Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Innengesellschaft, Bindung des Vermittlers gegenüber einem Kollegen in einer Bürogemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 324
  • ZIP 2001, 36
  • NZA 2001, 210
  • VersR 2001, 857
  • BB 2001, 48
  • DB 2001, 280
  • JR 2001, 396
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327, 335; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - AP HGB § 84 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebiets ist deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar (vgl. BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28 = EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 18; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - aaO).

    Da der Kläger für mehrere rechtlich verbundene Unternehmen tätig werden durfte, bedeutete die ihm auferlegte Beschränkung seiner beruflichen Tätigkeit keine Bindung, die den Schluß auf einen Arbeitnehmerstatus zuließe (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - aaO).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn diese Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - AP HGB § 92 Nr. 6).

    Derartige singuläre Weisungen sind unter Berücksichtigung der Interessenwahrungspflicht nach § 86 Abs. 1 2. Halbs. HGB mit dem Selbständigenstatus vereinbar (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Kläger keinem generellen Verbot jeglicher anderweitiger Erwerbstätigkeit unterlag, weshalb dahinstehen kann, ob ein solches Verbot überhaupt für den Status eines im Versicherungsaußendienst Beschäftigten Bedeutung hat (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - aaO; - 5 AZR 770/98 - aaO).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebiets ist deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar (vgl. BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28 = EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 18; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Kläger keinem generellen Verbot jeglicher anderweitiger Erwerbstätigkeit unterlag, weshalb dahinstehen kann, ob ein solches Verbot überhaupt für den Status eines im Versicherungsaußendienst Beschäftigten Bedeutung hat (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - aaO; - 5 AZR 770/98 - aaO).

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebiets ist deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar (vgl. BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28 = EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 18; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - aaO).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Im Rahmen dieser Kündigungsschutzklage ist auch darüber zu entscheiden, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG 28. Oktober 1993 - 2 AZB 12/93 - AP ArbGG § 2 Nr. 19 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 26; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Zwar sind dabei alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327, 335; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - AP HGB § 84 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
    Im Rahmen dieser Kündigungsschutzklage ist auch darüber zu entscheiden, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG 28. Oktober 1993 - 2 AZB 12/93 - AP ArbGG § 2 Nr. 19 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 26; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327, zu I 1 der Gründe; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, zu I 1 der Gründe; 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).

    Diese sind von der Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs. 1 HGB abgedeckt (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 2 b ee der Gründe, BAGE 95, 324).

    Denn zum einen entspringt die Ausbildung des Beklagten zum Versicherungsfachmann dem berechtigten Interesse des Klägers an einer möglichst effizienten Tätigkeit des Beklagten, der wiederum seinerseits von einer solchen Ausbildung profitieren konnte (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 2 b ff der Gründe, BAGE 95, 324).

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Anderenfalls kann nicht festgestellt werden, das Arbeitsverhältnis sei durch die Kündigung nicht aufgelöst worden (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - BAGE 85, 262, 267).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1207
BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 (https://dejure.org/2000,1207)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 (https://dejure.org/2000,1207)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 (https://dejure.org/2000,1207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; HGB § 84 Abs. 1 S. 2
    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • Der Betrieb

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2
    Arbeitsrechtlicher Status eines programmgestaltenden Rundfunkmitarbeiters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 551
  • BB 2001, 104
  • BB 2001, 888
  • DB 2001, 48
  • ZUM 2001, 218
  • ZUM 2001, 266
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, wird die grundsätzliche Freiheit zur eigenständigen Festlegung der Urlaubszeiten nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Dienstnehmer dem Dienstberechtigten urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten mitzuteilen hat.

    Vertragliche Pflichten, die nicht die geschuldete Tätigkeit, sondern das sonstige Verhalten betreffen, sind zur Abgrenzung regelmäßig nicht geeignet (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hessen, 31.07.1998 - 7 Sa 491/97

    Statusklage eines freien Journalisten bei einer Rundfunkanstalt des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 7 Sa 491/97 -.

    5 AZR 61/99 7 Sa 491/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 1998 - 7 Sa 491/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491, 562/93 und 624/98 - AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21).

    Dementsprechend ist es ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69; BAGE 78, 343).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 15. März 1978 (- 5 AZR 819/76 - BAGE 30, 163) entschieden hat, können zwar Tarifverträge nicht darüber bestimmen, wer von den Mitarbeitern eines Senders Arbeitnehmer und wer arbeitnehmerähnliche Person ist.
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491, 562/93 und 624/98 - AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters

  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 467/90

    Alternativer Gesellschafter als Arbeitnehmer

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    b) Bei programmgestaltenden Mitarbeitern kann entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224; 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).

    Insofern stellt die Einteilung eines Mitarbeiters in Dienstpläne ohne vorherige Absprache ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe; 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Nach der Systematik des Arbeitsrechts ist von einer Dreiteilung des Systems von Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen und Selbständigen auszugehen (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Die Bestimmung der Einsatzzeiten durch Übersendung von Einsatzplänen, ohne dass es längere Zeit zu den im Begleitschreiben erbetenen schriftlichen Bestätigungen durch den Kläger kam, bekräftigt die weisungsgebundene Beschäftigung (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Soweit die Beklagte den Termin zusätzlicher Monatskonferenzen, der jeweils am Ende der vorigen Konferenz festgelegt wurde, einseitig vorgab und insoweit wohl auch von den festen freien Mitarbeitern eine Teilnahme erwartete, ist eine rechtserhebliche Einschränkung der zeitlichen Dispositionsfreiheit des Klägers durch die Teilnahme an diesen Konferenzen nicht ersichtlich (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - zu IV 4 a der Gründe, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18

    Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt

    Im späteren Verlauf führte das Bundesarbeitsgericht abschwächend aus, es sei ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt werde, ohne dass die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen würden (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - Rn 28; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - Rn 28 f; Reinecke, AfP 2014, 101, 104).

    Die vielseitigen Schutzfunktionen der Tarifverträge sind geeignet, die sich aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit des einzelnen Beschäftigten ergebenden Schutzbedürfnisse zu erfüllen (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - Rn 22).

    So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Redakteuren (vgl. hierzu BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 -; 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - und 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 12) , Regisseuren, Moderatoren (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218) , Reportern (vgl. BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 -) , Berichterstatter (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 -) , Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist.
  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge -

    aa) Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 2/97, 191/97, 342/97; 20.09.2000 - 5 AZR 61/99).

    Programmgestaltend sind diejenigen Mitarbeiter, die typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist; nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören dagegen das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfG, a.a.O. (260 ff., 271); BAG v. 20.09.2000, 5 AZR 61/99).

    Programmgestaltende Mitarbeiter sind dann Arbeitnehmer, wenn ihre ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden; die ständige Dienstbereitschaft kann sich sowohl aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen der Parteien als auch aus der praktischen Durchführung der Vertragsbeziehungen ergeben (BVerfG v. 18.02.2000 - 1 BvR 491 u.a. -, AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG v. 20.09.2000 - 5 AZR 61/99; 11.12.1996 - 5 AZR 592/95; 22.02.1995 - 5 AZR 757/93; 20.07.1994 - 5 AZR 170/93; 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15).

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

    § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters der Pressestelle einer ARD-Anstalt

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen (vgl. Senat 20. Dezember 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).

    Der Senat hat in dem von der Beschwerde angezogenen Urteil vom 20. Dezember 2000 (- 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84) entschieden, Bestandsschutztarifverträge seien im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Feststellung des Arbeitnehmerstatus zu berücksichtigen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08

    Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen (vgl. Senat 20. Dezember 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).

    Der Senat hat in dem von der Beschwerde angezogenen Urteil vom 20. Dezember 2000 (- 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84) entschieden, Bestandsschutztarifverträge seien im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Feststellung des Arbeitnehmerstatus zu berücksichtigen.".

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14

    Räumlicher Geltungsbereich des KSchG - dauerhafter Auslandseinsatz -

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2014 - 9 Sa 31/14

    Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter

  • LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06

    Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.06.2001 - 11 Sa 137/01

    Begründung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerstatus eines Orchestermusikers;

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, wenn der Inhalt des festzustellenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 4 Sa 443/16

    Arbeitnehmerstatus einer Redakteurin

  • LAG Köln, 09.04.2003 - 7 Sa 1213/02

    Arbeitnehmerstatus in Rundfunkanstalt, Befristung, Eingruppierung, Widerklage auf

  • LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02

    Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich

  • LAG Hamm, 10.01.2013 - 15 Sa 1238/12

    Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einer sog. freien Mitarbeit (hier:

  • ArbG Bonn, 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20
  • SG Hamburg, 10.10.2006 - S 49 RA 658/03

    Programmgestaltend tätiger Kameramann, Abgrenzung zwischen abhängiger

  • ArbG Köln, 20.11.2019 - 3 Ca 3309/19
  • SG Berlin, 21.03.2012 - S 112 KR 264/10

    Sozialversicherungspflicht von Synchronsprechern - Abgrenzung zwischen

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