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   BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15   

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https://dejure.org/2016,24358
BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15 (https://dejure.org/2016,24358)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2016 - 5 AZR 276/15 (https://dejure.org/2016,24358)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2016 - 5 AZR 276/15 (https://dejure.org/2016,24358)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 2 ZPO, § 22 Abs. 8 MTV, § 5 Abs. 4 Satz 1 TVG, § 13 (1) MTV, § 16 MTV, § 4 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG, § 14 MTV, § 3 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1a EFZG, § 12 EFZG, §§ 2, 3 Abs. 1 VTV, § 13 MTV, § 4 Abs. 3 TVG, § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 2 MTV, § 291 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Abweichende Bemessungsgrundlage

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (st. Rspr., zB BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17 mwN) .

    Dabei sind die Tarifvertragsparteien insbesondere an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 110, 90; 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18) .

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Denn tariflich gewährte Zuschläge dürfen die Tarifvertragsparteien aus der Entgeltfortzahlung herausnehmen und den Geldfaktor auf die Grundvergütung reduzieren (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 27; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 90) .

    Dabei sind die Tarifvertragsparteien insbesondere an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 110, 90; 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18) .

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 53/09

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Abweichung

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Das in dieser Norm verankerte modifizierte Entgeltausfallprinzip erhält dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung (st. Rspr., zB BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 53/09 - Rn. 11, BAGE 133, 101; und ganz herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. nur ErfK/Reinhard 16. Aufl. § 4 EFZG Rn. 11; HWK/Schliemann 7. Aufl. § 4 EFZG Rn. 3; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 98 Rn. 71; Schmitt EFZG 7. Aufl. § 4 Rn. 27 ff., jeweils mwN) .

    Fehlt es im ÜTV für die Besitzstandszulage an einer klaren Regelung einer iSd. § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG abweichenden Bemessungsgrundlage, so bleibt es insoweit beim Grundsatz des § 4 Abs. 1 EFZG (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 53/09 - Rn. 12, BAGE 133, 101) .

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Doch stehen der Klägerin die beantragten Prozesszinsen erst ab dem Tag nach Zustellung der Leistungsklage zu (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Ebenso wenig können die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber Vorgaben für den außertariflichen Bereich machen (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - Rn. 38 ff., BAGE 137, 231) , dieser ist nicht "tarifierbar" (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 294/08 - Rn. 49) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    (2) Selbst wenn die Parteien des MTV BVD - wie die Beklagte vorbringt - den Willen (zu den Regeln der Tarifauslegung BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 225/15 - Rn. 15, st. Rspr.) gehabt hätten, bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die Fortzahlung der - nicht im Verbandstarifvertrag geregelten - Besitzstandszulage auszuschließen, könnte ein solcher Wille nicht berücksichtigt werden, weil er in den Normen der von AWB und ver.di geschlossenen Tarifverträge keinen hinreichend klaren Niederschlag gefunden hat.
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Denn tariflich gewährte Zuschläge dürfen die Tarifvertragsparteien aus der Entgeltfortzahlung herausnehmen und den Geldfaktor auf die Grundvergütung reduzieren (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 27; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 90) .
  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Der Feststellungsantrag ist in der gebotenen Auslegung, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die von der Beklagten nach dem ÜTV gewährte Besitzstandszulage umfasst, als Zwischenfeststellungsklage iSd. § 256 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 17) zulässig.
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 583/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifvertraglicher Referenzzeitraum von

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Die Gestaltungsmacht der Tarifvertragsparteien findet dort ihre Grenze, wo der Anspruch auf Entgeltfortzahlung in seiner Substanz angetastet wird (BAG 20. August 2014 - 10 AZR 583/13 - Rn. 23 mwN; ebenso die hM im Schrifttum, vgl. nur ErfK/Reinhard 16. Aufl. § 4 EFZG Rn. 23; HWK/Schliemann 7. Aufl. § 4 EFZG Rn. 47; Treber EFZG 2. Aufl. § 4 Rn. 71; Schmitt EFZG 7. Aufl. § 4 Rn. 196, jeweils mwN) .
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

    Auszug aus BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15
    Ebenso wenig können die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber Vorgaben für den außertariflichen Bereich machen (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - Rn. 38 ff., BAGE 137, 231) , dieser ist nicht "tarifierbar" (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 294/08 - Rn. 49) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - 15 Sa 2136/14

    Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Sollte das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass der geltend gemachte Entgeltanspruch besteht, wird es zu berücksichtigen haben, dass die Verzinsungspflicht für die geltend gemachten Prozesszinsen nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB erst mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit beginnt (vgl. BAG 27. April 2016 - 5 AZR 276/15 - Rn. 40) , somit am 16. Juli 2013 und nicht, wie in der angefochtenen Entscheidung zuerkannt, am 15. Juli 2013.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Sa 1682/15

    Massenentlassungsanzeige; Beifügungspflicht im Fall einer ungenügenden

    II. 2. Auf die schon erstinstanzlich zitierte LAG Berlin-Brandenburg vom 08.02.2015 - 15 Sa 2136/14 (Bl. 479 ff. d.A.) (Revision: BAG 5 AZR 276/15, Termin: 27.04.2016) wird im Rahmen des § 69 Abs. 2 ArbGG verwiesen.
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