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   BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 284/98   

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https://dejure.org/1999,3268
BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 284/98 (https://dejure.org/1999,3268)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 5 AZR 284/98 (https://dejure.org/1999,3268)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 5 AZR 284/98 (https://dejure.org/1999,3268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Baugewerbe - Polier

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; ; Rahmentarifvertrag für die Poliere des Baugewerbes vom 19. Mai 1992 § 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. 12. 1998 geltenden Fassung; Rahmentarifvertrag für die Poliere des Baugewerbes vom 19. 5. 1992 § 5 Nr. 2
    RTV für die Poliere des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1359 (Ls.)
  • BB 1999, 1930 (Ls.)
  • DB 1999, 2168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 11.02.1998 - 9 Sa 791/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV Poliere Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 284/98
    Landesarbeitsgericht München - 9 Sa 791/97 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Februar 1998 - 9 Sa 791/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 29.11.1972 - 4 AZR 61/72

    Bauausgleichsbetrag - Stundenlohn - Gesamttarifstundenlohn

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 284/98
    Der von den Tarifvertragsparteien mit der Zuschußregelung verfolgte Zweck wird entgegen der Auffassung der Revision, unabhängig von der durch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung bestimmten praktischen Relevanz der Regelung, nur erreicht, wenn dem Arbeitnehmer für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Fortzahlung des vollen Arbeitsentgelts zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 284/98
    Der von den Tarifvertragsparteien mit der Zuschußregelung verfolgte Zweck wird entgegen der Auffassung der Revision, unabhängig von der durch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung bestimmten praktischen Relevanz der Regelung, nur erreicht, wenn dem Arbeitnehmer für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Fortzahlung des vollen Arbeitsentgelts zusteht (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • ArbG München, 04.07.1997 - 17 Ca 2749/97

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Einschluss von

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 284/98
    I. Arbeitsgericht München - 17 Ca 2749/97 - Urteil vom 04. Juli 1997.
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Damit verdeutlicht der systematische Zusammenhang von § 16 Nr. 3 mit Nr. 4 und 5, daß den Beschäftigten des bayerischen Einzelhandels bereits für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit ein voller Vergütungsanspruch gewährleistet wird (vgl. zu anderen vollständig formulierten Regelungen der Entgeltfortzahlung mit einer Zuschußzahlung: BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 212; BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 284/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %.

    Der Senat hat nach diesen Grundsätzen einen tariflichen Anspruch auf Fortzahlung von 100 % des Arbeitsentgelts bejaht, wenn ein Tarifvertrag nicht nur auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen, sondern die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wörtlich oder inhaltsgleich übernommen und darüber hinaus eine Regelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankenwoche getroffen hat (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 638/97 - BAGE 89, 108; BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 284/98 - USK 9918; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 06.12.2007 - 13 Sa 1734/07

    (Teil-)Verweisung auf BAT-Regelungen in einem Haustarifvertrag; deklaratorische

    Ob ein Tarifvertrag eine konstitutive oder lediglich eine deklaratorische Regelung trifft, ist nach den gleichen Grundsätzen und danach zu beurteilen, ob er eigenständig und vollständig den Lebenssachverhalt regelt oder ob er nach seiner Regelungstechnik und nach seinem Wortlaut vollständig mit zur Zeit seiner Vereinbarung geltenden anderen - in Bezug genommenen - Regelungen übereinstimmt bzw. einen bloßen Hinweis hierauf enthält (BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 284/98 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau Nr. 220; 5. Mai 1999 - 5 AZR 530/98 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Gaststätten Nr. 6).
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