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   BAG, 29.05.1991 - 5 AZR 288/90   

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https://dejure.org/1991,4649
BAG, 29.05.1991 - 5 AZR 288/90 (https://dejure.org/1991,4649)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 5 AZR 288/90 (https://dejure.org/1991,4649)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 (https://dejure.org/1991,4649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialplanabfindung bei Unzumutbarkeit eines zur Verfügung gestellten Ersatzarbeitsplatzes - Zumutbarkeit eines Ersatzarbeitsplatzes bei unsicherer Arbeitslage nach langjähriger Beschäftigung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zumutbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112 Abs. 1
    Sozialplan: Ersatzarbeitsplatz - berufliche und finanzielle Gleichwertigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs-

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 5 AZR 288/90
    Damit könnte der betroffene Arbeitnehmer zu einem Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber gezwungen werden (vgl. dazu die Bedenken im Senatsurteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 613/75 - AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 25.01.1990 - 16 Sa 969/89

    Sozialplan: Ersatzarbeitsplatz - berufliche und finanzielle Gleichwertigkeit

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 5 AZR 288/90
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Januar 1990 - 16 Sa 969/89 - aufgehoben.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats ab, die sich dem Vierten Senat angeschlossen haben (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, alle nicht veröffentlicht).

    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, n.v.), des Fünften Senats (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 -, n.v.) und des Zehnten Senats (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, n.v.) ab.

    Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95

    Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

    Er ist davon ausgegangen, damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 - AP TVAL II § 21 Nr. 2; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3) sowie des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats (19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -) abzuweichen.
  • LAG Köln, 29.08.2000 - 13 Sa 525/00

    Anspruch auf Zahlung eines Vergütungsdifferenzbetrages aus einem gerichtlichen

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