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   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11   

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BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 S 2 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, Art 9 Abs 3 GG, § 4 Abs 3 TVG, § 10 Abs 4 S 1 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • IWW

    AÜG § 9 Nr. 2 AÜG § 10 Abs. 4 BGB § 305 Abs. 1 BGB § 305c Abs. 1 BGB § 307 Abs. 1 BGB § 823 Abs. 2 GG Art. 9 Abs. 3 GG Art. 20 Abs. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Equal Pay

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Entgeltforderungen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP - Ausschlussfrist - formularmäßige Bezugnahme auf mehrere Regelwerke

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt "equal pay"

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Entgeltforderungen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP - Ausschlussfrist - formularmäßige Bezugnahme auf mehrere Regelwerke

  • hensche.de

    CGZP, Equal pay, Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leiharbeitnehmer: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (?equal pay?) ? Wirksamkeit einer Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum "equal pay"-Anspruch bei Leiharbeit mit CGZP-Tarifvertrag

  • faz.net (Pressebericht, 13.03.2013)

    Leiharbeiter gestärkt

  • faz.net (Kurzinformation)

    Gilt der Tarifvertrag für mich, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "equal pay" und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen in der Leiharbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "equal pay" und die CGZP-"Tarifverträge" in der Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeit, "equal pay" und die CGZP-Tarifverträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer - CGZP, "Equal pay" und Verjährung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    CGZP: BAG klärt Streitfragen zum Equal-pay-Anspruch der Leiharbeitnehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vertrauensschutz - Bezugnahmeklausel

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer: Tücken der Inbezugnahme mehrerer Tarifwerke

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Nachzahlungsanspruch von Leiharbeitern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch bei DGB-Tarifverträgen drohen Nachzahlungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Auszüge)

    CGZP-Urteil

Besprechungen u.ä. (5)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zeitarbeit: Alles wird (doch) gut oder?!

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Anspruch von Leiharbeitnehmern mit CGZP-Arbeitsverträgen auf gleichen Lohn unterliegt arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 306
  • NJW 2013, 2544
  • ZIP 2013, 1243
  • MDR 2013, 797
  • NZA 20013, 680
  • NZA 2013, 680
  • BB 2013, 1523
  • BB 2013, 1659
  • DB 2013, 1361
 
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Wird zitiert von ... (192)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Für eine die Art und Weise der Geltendmachung eines entstandenen Entgeltanspruchs - und damit zugleich dessen Untergang (zur rechtsvernichtenden Wirkung der Ausschlussfrist: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 29, BAGE 116, 66)  - regelnde Klausel gelten keine geringeren Anforderungen.

    aa) Der Senat hat im Jahre 2005 entschieden, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von nicht weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .

    bb) Eine Ausschlussfrist muss dem Gläubiger aber eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 30, BAGE 116, 66) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss für die Dauer des Arbeitsverhältnisses erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN).

    Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 16 mwN) .

    aa) Für eine den Inhalt des Entgeltanspruchs regelnde Allgemeine Geschäftsbedingung wie die zur Pauschalabgeltung von Überstunden verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, der Arbeitnehmer müsse bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Die Beklagte hat selbst nicht vorgebracht, der Klägerin die Möglichkeit der Einflussnahme auf die streitgegenständliche Klausel eingeräumt zu haben (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25 f. mwN).

    aa) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Revision weist selbst darauf hin, dass die Tariffähigkeit der CGZP bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert wurde (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. -) .

    Zudem wäre ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG wegen der damit vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke nicht nur gegenüber Arbeitgeber-, sondern auch gegenüber Arbeitnehmerkoalitionen verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. dazu im Einzelnen: BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. - zu C II 3 b der Gründe).

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Für den vergleichbaren Fall der Geltendmachung von Annahmeverzugsvergütung nach einer Arbeitgeberkündigung hat das Bundesarbeitsgericht für die schriftliche Geltendmachung seit jeher die Erhebung der Kündigungsschutzklage ausreichen lassen (st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156; siehe auch BAG 19. September 2012 - 5 AZR 924/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    § 10 Abs. 4 AÜG ist deshalb kein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 97, 350; Palandt/Sprau 72. Aufl. § 823 BGB Rn. 56) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 3 Gründe mwN, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Auch hier muss der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss erkennen können, was "auf ihn zukommt": Es muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolge der Arbeitnehmer zu gewärtigen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) und was er zu tun hat, um diese Rechtsfolge zu verhindern.
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    a) Bei den in § 1 Arbeitsvertrag 2010 genannten Tarifverträgen handelt es sich nicht um ein einheitliches Tarifwerk (Einheitstarifvertrag), sondern, wie auch die Präambel zum AMP-TV 2010 festhält, um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne (zur Terminologie: BAG 8. November 2006 - 4 AZR 590/05 - Rn. 22, BAGE 120, 84) .
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Dies schließt alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche ein, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 12; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .

    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen muss aus der Verfallklausel, wenn diese dem Transparenzgebot genügen soll, ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Vertragspartner des Verwenders zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (st. Rspr., zB BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 55; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Die bloße Erwartung, das Bundesarbeitsgericht werde eine Rechtsfrage in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend im Schrifttum geäußerter Auffassungen, entscheiden, vermag einen Vertrauenstatbestand nicht zu begründen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306) .
  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    a) Die erste Stufe der Ausschlussklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil mit ihr die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb von weniger als drei Monaten verlangt wird (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 51, BAGE 144, 306) .
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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3995
BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12 (https://dejure.org/2013,3995)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 294/12 (https://dejure.org/2013,3995)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 (https://dejure.org/2013,3995)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Gesamtvergleich; Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 13 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG
    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • IWW

    AÜG § 9 Nr. 2 AÜG § 10 Abs. 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AÜG § 9 Nr. 2; AÜG § 10 Abs. 4
    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt; Gesamtvergleich der Entgelte - Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Gesamtvergleich; Arbeitsentgelt; Aufwendungsersatz

  • rechtsportal.de

    AÜG § 9 Nr. 2 ; AÜG § 10 Abs. 4
    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt; Gesamtvergleich der Entgelte - Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Gesamtvergleich; Arbeitsentgelt; Aufwendungsersatz

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Der Betrieb

    Umfang des ?Equal-Pay?-Anspruchs: Erfordernis eines Gesamtvergleichs der Entgelte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Gesamtvergleich - Arbeitsentgelt

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1226
  • BB 2013, 1779
  • DB 2013, 1732
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249) .

    Solche sind ausschließlich die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, i, ii RL genannten Regelungsgegenstände (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 29, BAGE 127, 249) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

  • LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11

    Arbeitsengelt; Bemessung bei Leiharbeitnehmer bei unwirksamen Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Januar 2012 - 3 Sa 1544/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Januar 2012 - 3 Sa 1544/11 - insoweit aufgehoben, als es die Klage abgewiesen hat.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu BAG 28.   September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu BAG 28.   September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19) .
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Ob der Leiharbeitnehmer in entsprechender Anwendung des § 670 BGB gegen den Entleiher aufgrund der zwischen ihnen bestehenden Sonderbeziehung mit arbeitsrechtlichem Charakter (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 49/10 - Rn. 9, BAGE 137, 215) einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen hat, die ihm infolge von Arbeitsanweisungen des Entleihers entstehen, ist nicht Streitgegenstand.
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Trotz fehlender Tariffähigkeit abgeschlossene "Tarifverträge" sind deshalb von Anfang an unwirksam (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 120, 182; 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - zu B I der Gründe, BAGE 16, 329; ErfK/Franzen 13. Aufl. § 2 TVG Rn. 5; Schaub/Treber Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 198 Rn. 4).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
    Trotz fehlender Tariffähigkeit abgeschlossene "Tarifverträge" sind deshalb von Anfang an unwirksam (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 120, 182; 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - zu B I der Gründe, BAGE 16, 329; ErfK/Franzen 13. Aufl. § 2 TVG Rn. 5; Schaub/Treber Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 198 Rn. 4).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Damit kann es auf die genannte Frage nicht ankommen, denn § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 S 2 AÜG setzen einen zum Zeitpunkt der arbeitsvertraglichen Vereinbarung und während der Dauer des Arbeitsverhältnisses wirksamen Tarifvertrag voraus (vgl nur BAG Urteil vom 13.3. 2013, aaO, Juris RdNr 20 mwN), was auch auf Grundlage der genannten Rechtsauffassung, die ein Entfallen der Rechtskraft der die fehlende Tariffähigkeit der CGZP feststellenden Beschlüsse des BAG zum 30.4.2011 vertritt, jedenfalls bis dahin nicht der Fall war.

    So richtet sich nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 13.3. 2013 - 5 AZR 294/12 - AP Nr. 25 zu § 10 AÜG = NZA 2013, 1226, Juris RdNr 34 ff) die Berücksichtigung von Aufwendungsersatz beim Gesamtvergleich zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt gemäß § 10 Abs. 4 AÜG danach, ob damit - wenn auch in pauschalierter Form - ein dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandener Aufwand, zB für Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, erstattet werden soll (echter Aufwendungsersatz) oder ob die Leistung Entgeltcharakter hat.

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Zum Vergleichsentgelt zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses geleistet wird oder aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    Da im Entleihzeitraum Zeiten mit gesetzlichen Entgeltfortzahlungstatbeständen lagen (vgl. dazu BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 1046/12 - Rn. 36; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) , ist auch insoweit noch weiterer Vortrag hinsichtlich der Höhe der Vergütung der vergleichbaren Stammarbeitnehmer nach den tariflichen Bestimmungen erforderlich.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    b) Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der dem Kläger gewährte übertarifliche Aufwendungsersatz (ÜTA) nicht ohne Weiteres im Gesamtvergleich als gewährter Vergütungsbestandteil zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34) .

    Soweit sich Aufwendungsersatz hingegen als "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt darstellt, ist er beim Gesamtvergleich der Entgelte zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.) .

    Das Landesarbeitsgericht wird im erneuten Berufungsverfahren - ggf. nach ergänzendem Sachvortrag der Parteien - feststellen müssen, ob diese Abrechnungen Steuerrecht verletzten (vgl. zu dieser Prüfungspflicht bereits: BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 37) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG handelt es sich um einen solchen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Nr. 1 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 12 ff.) .

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.) .

    Es fehlt zudem jeder Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN) .

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    Wenn ein Anspruch gemäß § 10 Abs. 4 AÜG unabhängig davon besteht, ob der Entleiher vergleichbare Stammarbeitnehmer beschäftigt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) , muss dem Leiharbeitnehmer auch bei Fehlen vergleichbarer Stammarbeitnehmer Auskunft über ein vom Entleiher angewandtes allgemeines Entgeltschema erteilt werden.

    Die Protokollnotiz zu § 16 Nr. 1 MTV RWE erläutert, dass die in den Voraussetzungen aufgeführten Berufs- und Ausbildungsabschlüsse keine unabdingbaren Voraussetzungen für die Eingruppierung sind und die entsprechenden Qualifikationen auch auf anderen Wegen - wie zB externen oder betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen, einschlägigen Berufserfahrungen - erworben werden können (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt entsteht nach § 10 Abs. 4 AÜG mit jeder Überlassung jeweils für die Dauer der Überlassung (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Dazu muss für jeden Überlassungszeitraum ein Gesamtvergleich der Entgelte angestellt werden (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    Außer Betracht bleibt lediglich echter Aufwendungsersatz (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.) .

    a) Wendet der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema an, kann auf eine fiktive Eingruppierung des Leiharbeitnehmers in dieses Entgeltschema abgestellt werden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Dabei wurde ausdrücklich ua auf die Urteile des BAG vom 19.2.2014 (5 AZR 1046/12 - AP Nr. 42 zu § 10 AÜG) und 13.3.2013 (5 AZR 294/12 - AP Nr. 25 zu § 10 AÜG = NZA 2013, 1226 = DB 2013, 1732) hingewiesen.
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit jeder Überlassung entsteht und jeweils für die Dauer der Überlassung besteht (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    Es ist unabhängig davon, ob der Entleiher in seinem Betrieb ein allgemeines Entgeltschema anwendet, in das der Leiharbeitnehmer fiktiv eingruppiert werden kann (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN; 19. Februar 2014 - 5 AZR 1047/12 - Rn. 44) , das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre.

    bb) Eine Saldierung des Vergleichsentgelts und des vom Beklagten gezahlten Entgelts, wie sie der zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs nach § 10 Abs. 4 AÜG für jeden Überlassungszeitraum vorzunehmende Gesamtvergleich erfordert (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) , kann allein auf Basis der vom Kläger vorgelegten Lohnabrechnungen nicht vorgenommen werden.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG handelt es sich um einen solchen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .

    Nr. 1 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 12 ff.) .

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.) .

    Es fehlt zudem jeder Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN).

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

    Wenn ein Anspruch gemäß § 10 Abs. 4 AÜG unabhängig davon besteht, ob der Entleiher vergleichbare Stammarbeitnehmer beschäftigt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) , muss dem Leiharbeitnehmer auch bei Fehlen vergleichbarer Stammarbeitnehmer Auskunft über ein vom Entleiher angewandtes allgemeines Entgeltschema erteilt werden.

    Die Protokollnotiz zu § 16 Nr. 1 MTV RWE erläutert, dass die in den Voraussetzungen aufgeführten Berufs- und Ausbildungsabschlüsse keine unabdingbaren Voraussetzungen für die Eingruppierung sind und die entsprechenden Qualifikationen auch auf anderen Wegen - wie zB externen oder betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen, einschlägigen Berufserfahrungen - erworben werden können (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Nur soweit sich Aufwendungsersatz als "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt darstellt, ist er beim Gesamtvergleich der Entgelte zu berücksichtigen (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 37) .

    Sie ist aber mit dem von der Beklagten gewollten Inhalt intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 11 ff., 18) .

    Derartige "tarifliche" Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 21 f.) .

    Es fehlt zudem jeglicher Anhaltspunkt, dass nach nationalem Recht der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt entfallen soll, wenn der Entleiher für eine bestimmte Tätigkeit nur noch Leih-, aber keine Stammarbeitnehmer mehr beschäftigt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24 mwN) .

    Wenn ein Anspruch gemäß § 10 Abs. 4 AÜG unabhängig davon besteht, ob der Entleiher vergleichbare Stammarbeitnehmer beschäftigt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) , muss dem Leiharbeitnehmer auch bei Fehlen vergleichbarer Stammarbeitnehmer Auskunft über ein vom Entleiher angewandtes allgemeines Entgeltschema erteilt werden.

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

    Unberücksichtigt bleiben (echter) Aufwendungsersatz, der kein Arbeitsentgelt ist (BAG 13.   März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 35) , und vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers iSd. Fünften VermBG, weil diese wesentlich anderen Zwecken dienen als der unmittelbaren Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 61, BAGE 148, 68) .
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15

    Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter

  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2014 - 12 Sa 36/13

    Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Feststellung der

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 18/17 R

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen

  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13

    Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 256/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 610/15

    Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 259/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 265/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 278/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17

    Equal pay

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 918/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2015 - 2 Sa 105/15

    Equal Pay - Tarifgebundenheit

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 279/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • LSG Hessen, 12.06.2014 - L 1 KR 150/14
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14

    Vergleichsentgelt - Hemmung der Verjährung - Klageänderung

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12

    Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur

  • LAG Köln, 09.04.2013 - 11 Sa 1158/12

    Darlegungslast im equal-pay-Prozess

  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 4 Sa 1541/12

    Anspruch überlassener Arbeitnehmer auf "Equalpay"; Berücksichtigung einer

  • LAG Hessen, 09.04.2013 - 13 Sa 1608/12

    Guter Glaube an Tariffähigkeit - einmonatige Ausschlussfrist - vergleichbare

  • ArbG Offenbach, 17.10.2012 - 4 Ca 215/12

    Arbeitnehmerüberlassung; Ausschlussfristen; CGZP; Darlegungs- und Beweislast;

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 11 Sa 287/13

    Darlegungslast und Beweislast im equal-pay-Prozess

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12

    Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens

  • ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13

    Equal Pay, Leiharbeitnehmer, Scheinselbständig

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