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   BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91   

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BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91 (https://dejure.org/1992,8763)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1992 - 5 AZR 297/91 (https://dejure.org/1992,8763)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 (https://dejure.org/1992,8763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m.w.N.).

    Das hat der Senat im Urteil vom 1. Juni 1983 (BAGE 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG) mit ausführlicher Begründung klargestellt.

    Will der Arbeitgeber geltend machen, der Arbeiter habe die Entstehung seiner krankhaften Alkoholabhängigkeit selbst verschuldet, muß er - wie in allen anderen Fällen körperlicher oder geistiger Erkrankung des Arbeitnehmers - das Verschulden darlegen und beweisen (vgl. nur BAGE 43, 54, 62 f. = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).

    Allerdings trifft den Arbeiter, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei Alkoholabhängigkeit fordert, eine Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung aller für die Entstehung des Anspruchs erheblichen Umstände (vgl. im einzelnen BAGE 43, 54, 63 ff. = AP, aaO, zu II 2, 3 und 4 der Gründe).

    b) Weiter hat der Senat es unter Hinweis auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1980 (DÖV 1980, 380; 1980, 382) als möglich angesehen, daß das Verschulden eines Arbeitnehmers, der sich bereits einer intensiven stationären Ent wöhnungskur unterzogen hat, anders zu beurteilen sein kann als das Verschulden eines Arbeitnehmers vor Eintritt der Alkoholabhängigkeit (BAGE 43, 54, 61 = AP, aaO, zu I 3 c a.E. der Gründe).

  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m.w.N.).

    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LFZG auszugehen (vgl. BAGE 48, 1, 3 = AP, aaO).

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 = AP, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
    In Fortführung dieses Gedankens war der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - (BAGE 56, 321 = AP Nr. 75 zu § 616 BGB) zu der Klarstellung veranlaßt, auch bei einem Rückfall in den Alkoholmißbrauch nach einer Entziehungskur trage der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für ein Verschulden des Arbeitnehmers an der Krankheit, wobei es dann jedoch nicht mehr allein darum gehe, ob der Arbeitnehmer die Entstehung seiner Alkoholabhängigkeit verschuldet habe oder nicht, sondern nunmehr vor allem darum, ob er sich ein Verschulden an der wiederholten Erkrankung entgegenhalten lasse müsse (BAGE 56, 321, 325 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87

    Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
    Schuldhaft im Sinne des Vergütungsfortzahlungsrechts im Krankheitsfalle handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. nur BAGE 57, 380, 382 = AP Nr. 77 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • LAG Hessen, 06.02.1991 - 1 Sa 1185/89
    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Februar 1991 - 1 Sa 1185/89 - wird zurückgewiesen .
  • BVerwG, 10.01.1980 - 1 D 56.79

    Herbeiführung der Dienstunfähigkeit - Alkoholmißbrauch - Aberkennung des

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
    b) Weiter hat der Senat es unter Hinweis auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1980 (DÖV 1980, 380; 1980, 382) als möglich angesehen, daß das Verschulden eines Arbeitnehmers, der sich bereits einer intensiven stationären Ent wöhnungskur unterzogen hat, anders zu beurteilen sein kann als das Verschulden eines Arbeitnehmers vor Eintritt der Alkoholabhängigkeit (BAGE 43, 54, 61 = AP, aaO, zu I 3 c a.E. der Gründe).
  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Schuldhaft im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts handelt nach der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§ 1 Abs. 1 LohnFG, § 616 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133c Satz 1 GewO) ergangenen Rechtsprechung deshalb nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. zuletzt BAG 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - zu II 2 der Gründe; 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu I 1 der Gründe, BAGE 56, 321) .

    Ein solches Verhalten begründe im Allgemeinen den Vorwurf eines Verschuldens gegen sich selbst (BAG 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu II 2 der Gründe, BAGE 56, 321; 11. Mai 1988 - 5 AZR 445/87 - zu II der Gründe; 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - zu II 2 und 3 der Gründe) .

  • LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13

    Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

    Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund langjähriger Alkoholabhängigkeit ist regelmäßig davon auszugehen, dass es sich um eine Krankheit handelt, die nicht vom Arbeitnehmer i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG verschuldet ist (abweichend von der Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteil vom 27.05.1992 - 5 AZR 297/91).

    Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen und damit auch im entgeltfortzahlungsrechtlichen Sinne (ständige Rspr., vgl. etwa BAG 27.05.1992 - 5 AZR 297/91; 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - jeweils noch zu § 1 Abs. 1 LFZG).

    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen hat und dadurch die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (ständige Rspr. vgl. etwa BAG 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - m. w. N.; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat schließlich in seiner Entscheidung vom 27.05.1992 (5 AZR 297/91) an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, ist allerdings in dem Streitfall zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz Rückfalls nach einer Entziehungskur kein Verschulden anzunehmen ist.

  • LAG Hessen, 23.07.2013 - 4 Sa 617/13

    Arbeitsunfähigkeit - Verschulden

    Er setzt ein besonders leichtfertiges, grob fahrlässiges oder vorsätzliche Verhalten gegen sich selbst voraus ( so etwa BAG 07. Oktober 1981 - 5 AZR 1113/79 - BAGE 36/376, zu 1; 11. März 1987 - 5 AZR 739/85 - EzA LFZG § 1 Nr. 86, zu I 1; 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - BAGE 56/321, zu I 1; 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - EzA LFZG § 1 Nr. 123, zu II 2 ).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 228/05

    Mehrflugstundenvergütung - Flugdienstuntauglichkeit

    b) Krankheit im Sinne des § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8, zu II 4 der Gründe; Senat 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - EEK I/1084, zu II 1 der Gründe; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - BAGE 68, 196, 198; 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - BAGE 48, 1, 3).
  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

    Entsprechend bleibe es bei der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislastverteilung dahingehend, dass der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers für die Alkoholabhängigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen habe (vgl. BAG v. 1.6.1983 - 5 AZR 536/80, juris-Rz. 23 ff., 31 f., v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 14; v. 27.5.1992 - 5 AZR 297/91, juris-Rz. 16, 19).

    Es sei dem alkoholabhängigen Arbeitnehmer dagegen nicht zum Vorwurf zu machen, wenn er sich bei dem Rückfall in einem Zustand befand, in dem er auf sein Verhalten wegen mangelnder Steuerungsfähigkeit willentlich keinen Einfluss haben nehmen können (v. 27.5.1992 - 5 AZR 297/91, juris-Rz. 23).

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2003 - 1 Ca 5858/03
    Die Tatsachen, aus denen sich ein Verschulden des Arbeitnehmers ergibt, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen (vgl. z.B. BAG Urteil v. 27.05.1992 - 5 AZR 297/91 - in EzA § 1 LohnFG Nr. 123).
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