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   BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73   

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https://dejure.org/1974,774
BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73 (https://dejure.org/1974,774)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1974 - 5 AZR 299/73 (https://dejure.org/1974,774)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 (https://dejure.org/1974,774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Billigkeitskontrolle - Lehrgang - Fachlehrer - Ausbildung - Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe - Einheit des öffentlichen Dienstes - Eintritt in den Schuldienst des kostentragenden Landes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 305 § 611 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2151 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 252/72

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73
    Ein Teilnehmer an einem von einem Land getragenen Lehrgang zur Ausbildung von Fachlehrern für bild haftes Gestalten und Werken kann sich rechtswirk sam zur Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe für den Fall verpflichten, daß er nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs nicht in den Schuldienst des Landes eintritt oder aus diesem vor Ablauf von fünf Jahren ausscheidet (im Anschluß an BAG AP Nr. 45 zu Art. 12 GG).

    Klauseln entsprechenden Inhalts hat der Senat bereits mehrfach für rechtlich zulässig gehalten (zuletzt Urteil vom 9» November 1972 - 5 AZR 252/72 - AP Nr. 45 zu Art. 12 GG [zu 2 a der Gründe]).

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74

    Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten -

    Das Bundesarbeitsgericht hat eingegangene Rückzahlvingsklauseln dann für zulässig gehalten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten waren und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprachen (BAG 13, 168 [179] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu III 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG [zu I 4 bzw. II 2 c bzw. 2 a der Gründe]; zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73-[demnächst ] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen [zu I 1 a der Gründe] und Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 â- [demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BBiG [zu II der Gründe]).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07

    Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene

    (BAG 19, Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1, zu 1 1 a der Gründe = Rn. 15; BAG 12 Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4, zu 11.2 der Gründe = Rn. 31 ft).
  • LAG Köln, 17.07.2003 - 10 Sa 329/03

    Ausbildungskosten, Kfz-Sachverständiger, Bindungsklausel, GTÜ-Prüfingenieur

    Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat das BAG eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteil vom 19.06.1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94

    Ausbildungsrecht; Rückzahlung von Fortbildungskosten im Krankenpflegebereich

    Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) .
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) .
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
    Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindungsdauer von fünf Jahren für zulässig gehalten (Urteile vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - und vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 1, 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) .
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 495/92
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