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   BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89   

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https://dejure.org/1990,7593
BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89 (https://dejure.org/1990,7593)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1990 - 5 AZR 304/89 (https://dejure.org/1990,7593)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 304/89 (https://dejure.org/1990,7593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Ausschluss der Kündigung vor Antritt der Arbeit als Konsequenz bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen, wenn der Arbeitsbeginn durch eine Vertragsstrafe abgesichert wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAGE 46, 50, 53 f. = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu B I 3 und B II 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).

    Sie soll auf der einen Seite als privatrechtliches Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, auf der anderen Seite soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGHZ 85, 305, 312 f.; BAGE 46, 50, 54, 56 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAGE 46, 50, 53 f. = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu B I 3 und B II 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).
  • BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80

    Im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe - Kündigung des Arbeitsvertrages vor

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. die nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 21. Juli 1982 - 5 AZR 549/80 - und vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Sie soll auf der einen Seite als privatrechtliches Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, auf der anderen Seite soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGHZ 85, 305, 312 f.; BAGE 46, 50, 54, 56 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Kündigung vor Arbeitsantritt -

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Daß die Vertragsstrafe ein starkes Indiz für den Ausschluß der Kündigungsmöglichkeit ist, hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt (vgl. die nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 21. Juli 1982 - 5 AZR 549/80 - und vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 -).
  • BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Gewerblicher Arbeitnehmer - Beginn des

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Das betrifft nicht nur den Beklagten als Arbeitnehmer, sondern in gleicher Weise auch die Klägerin, wie sich schon aus deren starkem Interesse an der Sicherung des pünktlichen Arbeitsantritts des Beklagten ergibt (vgl. die ähnliche Fallgestaltung in BAGE 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84

    Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes -

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluß der Kündigung aus den Umständen zweifelsfrei ergibt (vgl. BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 372/84 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB).
  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des

    Auszug aus BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89
    Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluß der Kündigung aus den Umständen zweifelsfrei ergibt (vgl. BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 372/84 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Dieser Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit vor Antritt der Arbeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (13. Juni 1990 - 5 AZR 304/89 - 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - BAGE 31, 121 = AP BGB § 620 Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 38).
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2009 - 7 Sa 385/09

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Dienstverhältnisses

    In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht einen vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 13.06.1990, 5 AZR 304/89, zitiert nach juris, entschieden.
  • LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichtantritts zur Arbeit;

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  • BAG, 06.10.1993 - 5 AZR 636/92

    Vertragsstrafe eines Prokuristen für Nichtantritt der Arbeit - Festlegung der

    In den vom Bundesarbeitsgericht bisher behandelten Fällen war als Vertragsstrafe immer nur ein Monatsbezug (oder weniger) vereinbart (vgl. BAGE 46, 50 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 13. Juni 1990 - 5 AZR 304/89 -, nicht veröffentlicht; Senatsurteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 470/92 -, nicht veröffentlicht).
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