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   BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96   

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https://dejure.org/1997,3658
BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96 (https://dejure.org/1997,3658)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1997 - 5 AZR 309/96 (https://dejure.org/1997,3658)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 309/96 (https://dejure.org/1997,3658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erziehungsurlaub - Unabdingbarkeit des Anspruchs - Beginn der Schwangerschaft - Wirksamkeit einer Sonderurlaubsvereinbarung - Vorzeitige Beendigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 162
  • NZA 1998, 104
  • BB 1997, 2280
  • BB 1997, 2433
  • DB 1998, 729
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 221/93

    Aufhebung einer Sonderurlaubsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96
    Der Arbeitgeber kann nach § 242 BGB gehalten sein, der vorzeitigen Beendigung des Sonderurlaubs zuzustimmen, wenn stattdessen Erziehungsurlaub begehrt wird (Fortführung von BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 - BAGE 77, 343 = AP Nr. 17 zu § 50 BAT ).«.

    Vorliegend war die Klägerin durch die Vereinbarung eines dreijährigen Sonderurlaubs für die Zeit bis zum 23. Juli 1995 von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 - BAGE 77, 343, 344 = AP Nr. 17 zu § 50 BAT = ZTR 1995, 168).

    Dies könne allenfalls denkbar sein, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich und zumutbar sei und der wichtige Grund i.S.d. § 50 Abs. 2 BAT für die Bewilligung des Sonderurlaubs weggefallen oder schwerwiegende negative Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers oder seiner Familie eingetreten seien (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 -, aaO).

    Die Geburt eines weiteren Kindes während eines vereinbarten Sonderurlaubs wird in der Regel allein keinen Grund darstellen, in die Beendigung des Sonderurlaubs einzuwilligen, wenn es dem Erziehungsberechtigten darum geht, seine Tätigkeit tatsächlich wieder aufzunehmen (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 221/93 -, aaO).

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96
    Ist die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so besteht ein Feststellungsinteresse nur, wenn sich aus der Feststellung Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.1995 - 6 Sa 4/95

    Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub bei gleichzeitig gewährtem Sonderurlaub ohne

    Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96
    Nach allgemeiner Auffassung sind von § 15 Abs. 3 BErzGG alle Abreden zum Nachteil des Arbeitnehmers erfaßt, die sich auf einen bereits entstandenen oder auf künftig entstehende Erziehungsurlaubsansprüche beziehen (Meisel/Sowka, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, 4. Aufl., § 15 BErzGG Rz 25; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz Mutterschaftsleistungen, § 15 BErzGG Rz 34); Gröninger/Thomas ( Mutterschutzgesetz , Stand: Juni 1997, § 15 BErzGG Rz 31) meinen unter Hinweis auf die hier angefochtene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (ZTR 1996, 373), der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub stehe ein bereits für denselben Zeitraum gewährter Sonderurlaub ohne Bezüge nach § 50 Abs. 2 BAT nicht entgegen.
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96
    Ist die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so besteht ein Feststellungsinteresse nur, wenn sich aus der Feststellung Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 8.95

    Beamtenrecht: Erziehungsurlaub eines bereits beurlaubten Beamten nach Geburt

    Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96
    b) Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. März 1996 (- 2 C 8.95 - ZTR 1996, 427) für die beamtenrechtliche Regelung des § 79 a BBG angenommen, ein bereits zur Kinderbetreuung beurlaubter Beamter könne nach der Geburt eines weiteren Kindes Erziehungsurlaub beanspruchen, wenn der ursprüngliche Urlaub vorzeitig beendet werde.
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96
    Der Erziehungsurlaub i.S.d. § 15 BErzGG besteht in seiner Wirkung darin, von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Wegfall der Zahlung von Bezügen freigestellt zu werden (BAG Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62, 65 = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG , zu I 2 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14

    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen

    c) Nach diesen Grundsätzen war die Beklagte aufgrund ihrer Rücksichtnahmepflicht gehalten, den Antrag der Klägerin auf eine Änderung der vertraglichen Beziehungen zu prüfen und darüber nach Treu und Glauben zu befinden (vgl. auch BAG 16.07.1997 - 5 AZR 309/96 - NZA 1998, 104, zur Einwilligung in die vorzeitigen Beendigung eines Sonderurlaubs; BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27-28, aaO, zur Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 26 - NZA 2011, 1084 zur Mitwirkung bei der Erlangung des Freigängerstatus).
  • LAG Niedersachsen, 11.05.2004 - 13 Sa 1765/03

    Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten; Anerkennung von

    Zwar ist die Erziehungsurlaubszeit als Beschäftigungszeit nach § 19 BAT zu bewerten und damit Dienstzeit im Sinne des § 20 BAT (BAG vom 16.07.1997, 5 AZR 309/96, AP Nr. 23 zu § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz).
  • LAG Hamm, 15.12.2000 - 5 Sa 666/00

    Anspruch auf tarifliche Justizvollzugszulage; Bestehen rechtserheblichen

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  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

    Es müssen sich aus der Feststellung Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG [16.07.1997], NZA 1998, 104 [BAG 16.07.1997 - 5 AZR 309/96] ; BAG [23.04.1997], NZA 1997, 1246 f.; BAG [26.09.2002] - 6 AZR 523/00 -NZA 2003, 230 (231)).
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