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   BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62   

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BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62 (https://dejure.org/1963,600)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1963 - 5 AZR 314/62 (https://dejure.org/1963,600)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 (https://dejure.org/1963,600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Subdirektor - Bezirksdirektion mehrerer Versicherungsgesellschaften - Selbständiger Versicherungsvertreter - Gerichte für Arbeitssachen - Sachliche Zuständigkeit - Selbständigkeit - Unselbständigkeit - Wirtschaftliche Abhängigkeit - Nachprüfung der sachlichen ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Status eines Versicherungsvermittlers, Versicherungsvermittler, Indizien, Arbeitnehmereigenschaft, wirtschaftliche Abhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 970
  • DB 1963, 1290
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.02.1959 - 1 AZR 354/58

    Verbot der KPD - Beendigung von Arbeitsverhältnisses - Haftung der BRD -

    Auszug aus BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62
    ii erhoben hatte» Denn § 528 Satz 2 ZPO schließt nur dann eine Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit im Rechtsmittelverfahren aus, wenn die Partei in erster Instanz die sachliche Unzuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit n i c h t gerügt und das Arbeitsgericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht hat (vgl» BAG 7, 223 [233.234] = AP Nr» 1 zu § 419 BGB [Ziffer III der Gründe]; BAG AP Nr» 5 zu § 528.ZPO; BAG AP Nr» 13 zu § 276 ZPO; BAG 10, 39 [4l] = AP Nr» 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten)» Ein solcher Fall liegt aber hier gerade nicht vor, nachdem in den beiden Vorinstanzen der Beklagte die sachliche Unzuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit gerügt hatte o.
  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62
    ii erhoben hatte» Denn § 528 Satz 2 ZPO schließt nur dann eine Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit im Rechtsmittelverfahren aus, wenn die Partei in erster Instanz die sachliche Unzuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit n i c h t gerügt und das Arbeitsgericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht hat (vgl» BAG 7, 223 [233.234] = AP Nr» 1 zu § 419 BGB [Ziffer III der Gründe]; BAG AP Nr» 5 zu § 528.ZPO; BAG AP Nr» 13 zu § 276 ZPO; BAG 10, 39 [4l] = AP Nr» 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten)» Ein solcher Fall liegt aber hier gerade nicht vor, nachdem in den beiden Vorinstanzen der Beklagte die sachliche Unzuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit gerügt hatte o.
  • BAG, 30.06.1960 - 5 AZR 404/59

    Dienstordnungs-Angestellte - Allgemeine Ortskrankenkasse - Geschäftsführer -

    Auszug aus BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62
    Das war nach der unstreitigen Darstellung des Beklagten, der im Durchschnitt monatlich mehr als 700,-- DM verdient hat, nicht der Fall: Art» 3 Abs« 1 des Handelsvertretergesetzes als die lex specialis im Verhältnis zu § 5 Abs, 1 Satz 2 ArbGG verbietet es, für Handels- und Versicherungsvertreter unter anderen als den in Art. 3 Abs, 1 des Handeis vertretergesetzes genannten Voraussetzungen lediglich wegen 'wirtschaftlicher Abhängigkeit eine arbeitsgerichtliche Zustihdigkeit in Betracht zu ziehen (vgl» AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG AP Nr. 1 zu § 92 a HGB), Demnach mußte das Landesarbeitsgericht feststellen, ob der Beklagte Arbeitnehmer oder selbständiger Versicherungsvertreter war» Eine bloße schlüssige dahingehende Behauptung der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht für diese Prüfung zu Recht nicht genügen lassen, weil dann eine Partei die Möglichkeit hätte, sich durch das Aufstellen einer dahingehenden schlüssigen Behauptung gegen den Widerstand der anderen Partei eine ihr nicht zukommende sachliche Zuständigkeit zu verschaffen, was wegen der Bedeutung des richtigen gesetzlichen Richters nicht'gebilligt werden kann (vgl. BAG 6, l60 [163,164] = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1953 Zustäidigkeitsprüfung; BAG 9, 313 [317318] = AP Nr» 8 zu § 5 ArbGG 1953 [Ziffer 2 der Gründe]; BAG AP Nr» 1 zu § 92 a KGB'! ,.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 10/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62
    Das war nach der unstreitigen Darstellung des Beklagten, der im Durchschnitt monatlich mehr als 700,-- DM verdient hat, nicht der Fall: Art» 3 Abs« 1 des Handelsvertretergesetzes als die lex specialis im Verhältnis zu § 5 Abs, 1 Satz 2 ArbGG verbietet es, für Handels- und Versicherungsvertreter unter anderen als den in Art. 3 Abs, 1 des Handeis vertretergesetzes genannten Voraussetzungen lediglich wegen 'wirtschaftlicher Abhängigkeit eine arbeitsgerichtliche Zustihdigkeit in Betracht zu ziehen (vgl» AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG AP Nr. 1 zu § 92 a HGB), Demnach mußte das Landesarbeitsgericht feststellen, ob der Beklagte Arbeitnehmer oder selbständiger Versicherungsvertreter war» Eine bloße schlüssige dahingehende Behauptung der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht für diese Prüfung zu Recht nicht genügen lassen, weil dann eine Partei die Möglichkeit hätte, sich durch das Aufstellen einer dahingehenden schlüssigen Behauptung gegen den Widerstand der anderen Partei eine ihr nicht zukommende sachliche Zuständigkeit zu verschaffen, was wegen der Bedeutung des richtigen gesetzlichen Richters nicht'gebilligt werden kann (vgl. BAG 6, l60 [163,164] = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1953 Zustäidigkeitsprüfung; BAG 9, 313 [317318] = AP Nr» 8 zu § 5 ArbGG 1953 [Ziffer 2 der Gründe]; BAG AP Nr» 1 zu § 92 a KGB'! ,.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Gleichwohl entschied das Bundesarbeitsgericht nach anfänglichen Schwankungen, "daß das zunächst angerufene Gericht für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - erforderlichenfalls nach Beweiserhebung - prüft, ob wirklich ein Rechtsverhältnis bestanden hat, das seine Zuständigkeit begründet" (BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2 b der Gründe; BAGE 6, 160; 15, 292, 295 = AP Nr. 2, 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 9, 313, 317 f. = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92 a HGB; BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB; BAGE 64, 75 = AP Nr. 16 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    Legte das Gericht seiner Zuständigkeitsentscheidung allein den Klägervortrag zugrunde, ohne dem erheblichen Bestreiten seitens des Beklagten nachzugehen, bestände für den Kläger die Möglichkeit, sich durch das Aufstellen einer schlüssigen Behauptung gegen den Widerstand der anderen Partei eine ihm nicht zukommende sachliche Zuständigkeit zu verschaffen (vgl. BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - zu I 2 der Gründe; zur Gefahr einer Manipulation vgl. ferner BAG 10. Dezember 1996 - 5 AZB 20/96 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 84, 377) .
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Im übrigen wird die Freiheit zur "Gestaltung der Tätigkeit" iSd. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Festlegung eines geographischen Bereichs, innerhalb dessen die betreffende Tätigkeit entfaltet werden soll, nicht berührt (vgl. auch BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP HGB § 92 Nr. 1; BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Die wirklich bestehende Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist Voraussetzung für ein Sachurteil (vgl. die Urteile BAGE 6, 160, 163 f. = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92a HGB und vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB für die Frage Arbeitnehmer oder Handels- bzw. Versicherungsvertreter; vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO für das Verhältnis Arbeitsvertrag und Gesellschaftsvertrag und BAGE 9, 313, 317 = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953 zur Konkurrenz zwischen Arbeitsvertrag und unabhängigem Dienstvertrag; BAG Urteil vom 13. März 1964 - 5 AZR 144/63 - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. zum Ganzen auch Grunsky, aaO, § 2 Rz 22 f.).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Die wirklich bestehende Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist Voraussetzung für ein Sachurteil (vgl. die BAG-Urteile BAGE 6, 160, 163 f. = AP Nr. 2 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu II 3 der Gründe; vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92a HGB und vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB für die Frage Arbeitnehmer oder Handels- bzw. Versicherungsvertreter; vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO für das Verhältnis Arbeitsvertrag und Gesellschaftsvertrag und BAGE 9, 313, 317 = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953 zur Konkurrenz zwischen Arbeitsvertrag und unabhängigem Dienstvertrag; vom 13. März 1964 - 5 AZR 144/63 - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. zum Ganzen auch Grunsky, aaO, § 2 Rz 22 f.).
  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00

    Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den

    Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG lex specialis; sie enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 zu behandeln (BAG, Urteil vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 = AP HGB § 92 a Nr. 1; Urteil vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 = BB 1963, 1096).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Gleichwohl entschied das Bundesarbeitsgericht nach anfänglichen Schwankungen, "daß das zunächst angerufene Gericht für Arbeitssachen vorab in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - erforderlichenfalls nach Beweiserhebung - prüft, ob wirklich ein Rechtsverhältnis bestanden hat, das seine Zuständigkeit begründet" (BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III 2 b der Gründe; BAGE 6, 160; 15, 292, 295 = AP Nr. 2, 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 9, 313, 317 f. = AP Nr. 8 zu § 5 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 15. Juli 1961 - 5 AZR 472/60 - AP Nr. 1 zu § 92 a HGB; BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP Nr. 1 zu § 92 HGB; BAGE 64, 75 = AP Nr. 16 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BAG, 24.01.1969 - 3 AZR 436/67

    Vermögensrechtlicher Anspruch - Sachliche Zuständigkeit - Ordentlichen Gerichte -

    BAG 23.09.1960 5 AZR 258/59 = BAGE 10, 39 (40 f) [BAG 23.09.1960 - 5 AZR 258/59] = AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG Kosten (zu 1); BAG 19.06.1963 5 AZR 314/62 = AP Nr. 1 zu § 92 HGB (zu I 1); BAG 13.03.1964 5 AZR 114/63 = BAGE 15, 292 (295) = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung (zu 1); BAG 17.04.1964 5 AZR 224/63 = BAGE 15, 325 (327) = AP Nr. 11 zu § 528 ZPO.
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