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   BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03   

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https://dejure.org/2004,5754
BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 (https://dejure.org/2004,5754)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 (https://dejure.org/2004,5754)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 (https://dejure.org/2004,5754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Unterzeichnung der Revisionsschrift; Mehrstundenvergütung nach beamtenrechtlichen Regelungen; Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf Angestellte; Zum Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die tarifvertragliche Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - BAGE 84, 360).

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste aller in Betracht kommenden Regelungen getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob in der Norm die Grenzen des den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsspielraumes überschritten werden (Senat 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - aaO).

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Nach der Senatsrechtsprechung haben teilzeitbeschäftigte angestellte Lehrer zwar einen Anspruch auf anteilige Vergütung für die Unterrichtsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus erbracht werden (21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste aller in Betracht kommenden Regelungen getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob in der Norm die Grenzen des den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsspielraumes überschritten werden (Senat 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - aaO).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Der Senat hat dies unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - EuGHE I 1994, 5727 = AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 7 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 24) damit begründet, dass teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Lehrer für die gleiche Zahl an Unterrichtsstunden gleich zu vergüten seien.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2002 - 2 Sa 304/02
    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. November 2002 - 2 Sa 304/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die Zulässigkeit und Vergütung von Mehrstunden richtet sich vielmehr nach der SR 2l I Nr. 3 BAT-O, die sowohl kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes als auch kraft beiderseitiger Tarifbindung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (zur Wirkung einer Bezugnahmeklausel bei gleichzeitiger unmittelbarer und zwingender Tarifgeltung vgl. BAG 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 33).
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Die tarifvertragliche Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264; 21. November 1996 - 6 AZR 422/95 - BAGE 84, 360).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (Senat 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 mwN).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (Senat 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 mwN).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364, zu A der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11, zu II 1 der Gründe; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG 27.03.2020, a.a.O.; 13.02.2008 NZA 2008, 1065; 28.01.2004, NJOZ 2004, 2336).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

    In Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ist insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - EzBAT SR 2 l I Nr. 3 BAT Nr. 18).
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 233/19

    Massenentlassungsanzeige iSd. der Richtlinie 98/59/EG und damit iSv. § 17 Abs. 1

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (vgl. BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - aaO; 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - zu A der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - zu II 1 der Gründe; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 25.09.2008 - 11 Sa 944/08

    Erschwerniszulage für Lehrkraft am Abendgymnasium

    Diese Verweisung ist rechtlich unbedenklich und führt zur Anwendung der für entsprechende Beamte maßgeblichen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse (BAG 28.01.2004 NZA 2004, 680; BAG 15.11.1985 AP BAT § 17 Nr. 4).
  • LAG Hamm, 15.03.2007 - 11 Sa 1469/06

    Mehrarbeitsvergütung für angestellte Lehrer nur bei Mehrbeanspruchung durch

    Damit wird nicht nur auf Gesetze und Rechtsverordnungen für Beamte Bezug genommen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsanordnungen und Erlasse (BAG 15.12.2005 AP BAT § 2 SR 2 l I BAT Rz. 17; explizit zur Problematik Mehrarbeitsvergütung bei angestellten Lehrern: BAG 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364 = EzBAT SR 2 l I Nr. 3 Nr. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09

    Überschreiten der 2-Jahres-Grenze des § 14 Abs 2 S 1 TzBfG bei Arbeitgeberwechsel

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG, v. 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364).
  • ArbG Arnsberg, 20.10.2014 - 2 Ca 919/13

    Nur ein Zeitraum, der deutlich kürzer ist als ein Schulhalbjahr, ist

    Dabei handelt es sich um eine zulässige und umfängliche Verweisung (BAG, Urteil vom 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - bei juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 5 Sa 156/05

    Keine erhöhte Pflichtstundenzahl bei Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern

    Nach Nr. 3 SR 211 zum BAT ( Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte ) gelten hinsichtlich der Arbeitszeit statt der tariflichen Regelungen im BAT die Regelungen für die entsprechenden Beamten; auf die Anzahl der tatsächlich vorhandenen vergleichbaren Beamten kommt es nicht an ( BAG 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364; Vorinstanz: LAG MV 13.11.2002 - 2 Sa 304/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 149/22

    Außerordentliche Kündigung - Probezeit - Schriftform

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG 27.03.2020, a.a.O.; 13.02.2008 NZA 2008, 1065; 28.01.2004, NJOZ 2004, 2336).
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