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   BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86   

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BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86 (https://dejure.org/1987,2131)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 5 AZR 323/86 (https://dejure.org/1987,2131)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 (https://dejure.org/1987,2131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufkündigung der tariflichen Vergütungsordnung - Anspruch auf Übernahme in das Angestelltenverhältnis - Anspruch auf Vergütung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifverträge: Nachwirkung, Neuregelung der Vergütung, Anfechtung wegen Drohung, Schadensersatzpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 523/75

    Ausbildungsverhältnis - Krankheit - Tarifliche Regelbarkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Es gelten nämlich für den Beratungsanwärter dieselben Rahmenbedingungen wie später im Arbeitsverhältnis (vgl. hierzu BAG Urteil vom 20. Januar 1977 - 3 AZR 523/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Ausbildungsverhältnis, zu II 1 der Gründe).

    Bei dieser speziellen Ausformung charakterisiert sich das Ausbildungsverhältnis der Beratungsanwärter als eine besondere Art des Vorbereitungsdienstes für eine spätere Tätigkeit bei der Bundesanstalt und läßt eine so enge Verflechtung zwischen Ausbildungsverhältnis und beabsichtigtem Arbeitsverhältnis deutlich werden, daß das Ausbildungsverhältnis als bindender Vorvertrag für ein späteres Arbeitsverhältnis angesehen werden kann und damit den Regeln des Arbeitsrechts - mit Ausnahme des Berufsbildungsgesetzes - unterstellt werden muß (BAG Urteil vom 20. Januar 1977 - 3 AZR 523/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Ausbildungsverhältnis, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Die Beklagte hat ihre Kündigung zwar rechtswirksam zum 31. März 1984 ausgesprochen und konnte sie auf die Vergütungsordnung beschränken, wie sich aus § 71 Abs. 2 MTA ergibt (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

    Das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen ebenso entschieden (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Die Beklagte hat ihre Kündigung zwar rechtswirksam zum 31. März 1984 ausgesprochen und konnte sie auf die Vergütungsordnung beschränken, wie sich aus § 71 Abs. 2 MTA ergibt (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

    Das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen ebenso entschieden (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Allerdings erstreckte sich die Nachwirkung nicht auf Arbeitsverhältnisse, die im Nachwirkungszeitraum neu begründet worden sind (BAG Urteil vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, m. w. N.).

    Die Parteien konnten die nur noch nachwirkenden Tarifnormen durch andere Abmachungen ersetzen, und zwar auch zum Nachteil des Klägers; denn gemäß § 4 Abs. 5 TVG sind nachwirkende Tarifnormen abdingbar (BAGE 29, 182, 186 f. [BAG 18.05.1977 - 4 AZR 47/76] = AP Nr. 4 zu § 4 BAT; BAGE 27, 22, 26 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Ebensowenig wie bei einer umstrittenen Eingruppierung kann aber wegen der schwierigen - und von den Instanzgerichten auch unterschiedlich beurteilten - Rechtslage selbst dann nicht von einem Verschulden ausgegangen werden, wenn sich die rechtliche Beurteilung durch die Beklagte nachträglich in einem gerichtlichen Verfahren als unzutreffend herausstellt (vgl. BAG Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61

    Räumlich engerer Tarifvertrag - Grundsatz der Tarifspezialität - Räumlich

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Hingegen wirkt der aufgekündigte Tarifvertrag für solche Arbeitnehmer, die sich noch vor der Aufkündigung in einem Ausbildungsverhältnis befunden haben, das sich kraft tariflicher Regelung erst im Nachwirkungszeitraum in ein Arbeitsverhältnis umwandelt (BAG Urteil vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG, zu III der Gründe).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Das bedeutet, daß nicht nur auf den Wortlaut abzustellen ist, sondern alle Begleitumstände zu würdigen sind, die für die Frage, welchen Willen der Beteiligte bei seiner Erklärung erkennbar gehabt hat, von Bedeutung sind (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BAG, 21.02.1973 - 4 AZR 219/72

    Unzulässiges Leistungsbegehren - Auslegung - Klagevorbringen - Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    IV a MTA hat (BAG Urteil vom 21. Februar 1973 - 4 AZR 219/72 - AP Nr. 1 zu § 288 ZPO).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76

    Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform -

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Die Parteien konnten die nur noch nachwirkenden Tarifnormen durch andere Abmachungen ersetzen, und zwar auch zum Nachteil des Klägers; denn gemäß § 4 Abs. 5 TVG sind nachwirkende Tarifnormen abdingbar (BAGE 29, 182, 186 f. [BAG 18.05.1977 - 4 AZR 47/76] = AP Nr. 4 zu § 4 BAT; BAGE 27, 22, 26 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts -

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
    Das Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes führt ohne Anfechtungserklärung nicht schon nach § 138 BGB zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, denn diese Vorschrift enthält gegenüber § 123 BGB eine Sonderregelung (BGH Urteil vom 8. März 1966 - 5 ZR 62/64 - WM 1966, 585, 589).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auch die durch eine Änderungskündigung herbeigeführte Vertragsänderung erfüllt deshalb die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 TVG (s. auch schon BAG 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8, zu IV 1 a der Gründe).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 288/07

    Tarifvertrag - Nachwirkung

    Die Nachwirkung eines Tarifvertrages für Angestellte erfasst das Arbeitsverhältnis eines Angestellten, das während der Laufzeit des Tarifvertrages als Ausbildungsverhältnis bestanden hat und ohne zeitliche Unterbrechnung im Nachwirkungszeitraum als Arbeitsverhältnis fortgeführt worden ist (so schon BAG 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 -BAGE 12, 194; 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8).

    aa) Allerdings erstreckt sich die Nachwirkung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur auf solche Arbeitsverhältnisse, die bereits zur Geltung des Tarifvertrages bestanden haben (zB 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31; 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP TVG § 5 Nr. 11 mit Anm. Nikisch; 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 28. Januar 1987 - 5 AZR 1/86 - 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8; 22. Juli 1998 - 4 AZR 403/97 - BAGE 89, 241; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369; 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - zustimmend das bei Däubler/Bepler TVG 2. Aufl. § 4 Fn. 2244 zitierte Schrifttum; ablehnend Däubler/Bepler § 4 Rn. 814 f. mwN).

    Diese vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. Januar 1987 (- 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8) bestätigte Rechtsprechung hat im Schrifttum Zustimmung auch von denjenigen erfahren, die die Nachwirkung eines Tarifvertrages für nach Tarifende begonnene Arbeitsverhältnisse ablehnen (zB Nikisch Anm. AP TVG § 5 Nr. 11; BeckOK RGKU/Giesen § 4 TVG Rn. 64; Röger DB 2005, 1058 ff.).

    Soweit der Fünfte Senat in der Entscheidung vom 28. Januar 1987 (- 5 AZR 323/86 - aaO) ausführt, das Ausbildungsverhältnis sei "hier sogar noch vor Aufkündigung der Vergütungsordnung schon wie ein Arbeitsverhältnis ausgestaltet" gewesen, handelt es sich um ein zusätzliches Argument für die vom Fünften Senat unabhängig davon vertretene Auffassung, der aufgekündigte Tarifvertrag wirke für solche Arbeitnehmer, die sich noch vor der Aufkündigung in einem Ausbildungsverhältnis befunden haben, das sich kraft der tariflichen Regelung erst im Nachwirkungszeitraum in ein Arbeitsverhältnis umwandele.

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07

    Anfechtung - Drohung

    bb) Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1987 (- 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8) kein anderes Ergebnis.

    Von Arbeitgeberseite sollte damit anders als in der angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1987 (- 5 AZR 323/86 - aaO) kein Übel erzwungen werden.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - 22 Sa 67/06

    Befristung - gerichtlicher Vergleich i. S. § 14 Abs 1 S 2 Nr 8 TzBfG - Anfechtung

    Die Drohung ist nach allgemeiner Auffassung widerrechtlich, wenn das Mittel, d. h. das angedrohte Verhalten oder der Zweck, d. h. die abgenötigte Willenserklärung oder jedenfalls die Verknüpfung von beidem widerrechtlich ist (BAG v. 22.10.1998 a.a.O.; v. 28.01.1987 AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Vorliegender Entscheidungsfall unterscheidet sich grundlegend von dem der Entscheidung des BAG vom 28.01.1987 (AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung) zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 439/89

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung des Tarifvertrags

    Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht überein (vgl. z.B. BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung sowie BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 301/08

    Vergütung der Beratungsanwärter des Prüfungsjahrgangs 2006 der Bundesagentur für

    Daran ändert die aus § 17 Abs. 1 TV-Beratungsanwärter folgende enge Verknüpfung des Ausbildungsverhältnisses eines Beratungsanwärters mit dem späteren Arbeitsverhältnis auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis als Vorvertrag für ein späteres Arbeitsverhältnis anzusehen wäre (in diesem Sinne BAG 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8), nichts.
  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 833/10

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der

    Dies ist dann der Fall, wenn keine Partei des Arbeitsvertrages verpflichtet ist, eine Abrede zu ihrem Nachteil zu treffen sondern vielmehr für den Fall einer Nichteinigung die jeweils andere Parteien versuchen muss, durch Änderungskündigung zum Ziel zu kommen (BAG, 28.01.1987, 5 AZR 323/86, AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 15 Sa 64/97

    Nachwirkung von Rechtsnormen eines Tarifvertrages; Konsequenzen der Kündigung

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  • LAG Niedersachsen, 19.08.2011 - 16 Sa 54/11

    Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist bei Möglichkeit der

    Dies ist dann der Fall, wenn keine Partei des Arbeitsvertrages verpflichtet ist, eine Abrede zu ihrem Nachteil zu treffen sondern vielmehr für den Fall einer Nichteinigung die jeweils andere Parteien versuchen muss, durch Änderungskündigung zum Ziel zu kommen (BAG, 28.01.1987, 5 AZR 323/86, AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • LAG Sachsen, 16.01.1996 - 9 Sa 940/95

    Geltendmachung tarifvertraglicher Fernauslöseansprüche; Berechnung der Höhe

    Da der Kläger nach § 4 Abs. 1 , § 3 Abs. 1 TVG vor Wirksamwerden der Kündigung unter den Geltungsbereich des Auslösungstarifvertrages fiel, galten für ihn die gekündigten Rechtsnormen zwar nicht mehr als tarifliche Bestimmungen, sondern kraft Gesetzes nach § 4 Abs. 5 TVG weiter (vgl. dazu BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 439/89 -, AP Nr. 19 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • LAG München, 14.12.1988 - 5 Sa 1177/87

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in ordentliche Kündigung

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