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   BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18   

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BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18 (https://dejure.org/2019,9686)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2019 - 5 AZR 331/18 (https://dejure.org/2019,9686)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 (https://dejure.org/2019,9686)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 3 Satz 1 MiLoG, § 559 Abs. 2 ZPO, Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes, § 242 BGB, § 203 Satz 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schriftliche Geltendmachung einer arbeitgeberseitigen Ausübung des Bestimmungsrechts zur Wahrung einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist; Keine Geltung der Verjährungshemmung bei einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist im Falle von schwebenden Verhandlungen

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • Wolters Kluwer

    Entgeltansprüche; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • bag-urteil.com

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltansprüche; Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • rechtsportal.de

    Schriftliche Geltendmachung einer arbeitgeberseitigen Ausübung des Bestimmungsrechts zur Wahrung einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen in Altverträgen - und der Mindestlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Berufung des Arbeitgebers auf eine arbeitsvertragliche Verfallklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung von Ausschlussfristen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2340
  • NZA 2019, 1050
  • BB 2019, 1790
  • BB 2019, 2176
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei schwebenden Vergleichsverhandlungen der Lauf einer Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung für die Dauer dieser Verhandlungen in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 14 ff.) .

    Die Entscheidung des Senats vom 20. Juni 2018 (- 5 AZR 262/17 -) zur zweiten Stufe einer vertraglichen Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung ist hierauf nicht übertragbar.

    Der Senat hat angenommen, eine einzelvertragliche Verfallklausel nehme mit dem Erfordernis einer gerichtlichen Geltendmachung auf einen vom Verjährungsrecht zur Hemmung der Verjährung zur Verfügung gestellten Tatbestand (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Bezug, weshalb die Ähnlichkeit von Funktion und faktischer Wirkung es gebieten, auf die Ausschlussfrist diejenigen Verjährungsvorschriften entsprechend anzuwenden, deren Zweck dem Wesen der Ausschlussfrist nicht widerspricht (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 22) .

    Danach ist § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt ist (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 23) .

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst, und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (st. Rspr., vgl. BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN) .

    b) Gemessen daran besteht die von der Revision gerügte Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juni 2003 (- 6 AZR 249/02 -) nicht.

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    dd) Die vertragliche Ausschlussfristenregelung ist nicht wegen eines Verstoßes gegen § 3 Satz 1 MiLoG insgesamt unwirksam (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 30) .

    ee) Eine solche Ausschlussfristenregelung ist auch nicht intransparent und deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, weil tarifliche Ansprüche und Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen in ihr nicht ausdrücklich ausgenommen werden (vgl. hierzu ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 31 ff.) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    In der streitgegenständlichen Klausel ist auch nur von schriftlicher Geltendmachung, aber nicht davon die Rede, dass diese konkret beziffert sein müsse (vgl. zu Ansprüchen auf "equal pay" BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 52 f., BAGE 144, 306) .

    Sie ordnet eindeutig den Verfall der Ansprüche an, wenn diese nicht innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    Ob ein solcher Fall vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 53 mwN, BAGE 141, 1) .
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    Die Geltendmachung setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (vgl. zu einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210) .
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    Dann ist er gehalten, seinen Anspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falls sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Arbeitsvertrag gebotenen Form geltend zu machen (vgl. BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    Für einen solchen nehmen - wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen - sowohl der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 42) als auch die ganz überwiegende Meinung im Schrifttum (vgl. nur Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 3 Rn. 30; Greiner in Thüsing MiLoG/AEntG 2. Aufl. § 3 MiLoG Rn. 12; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 3 MiLoG Rn. 3; ErfK/Franzen 19. Aufl. MiLoG § 3 Rn. 3a - alle mwN; abw. Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 66 Rn. 45; Seiwerth NZA 2019, 17, 18; Zwanziger AuR 2017, 333, 336) zu Recht an, dass es bei der von § 3 Satz 1 MiLoG vorgesehenen Teilunwirksamkeit einer "überschießenden" Verfallklausel bleibt, weil eine bei Vertragsschluss transparente Klausel nicht durch eine spätere Änderung der Rechtslage intransparent wird (insoweit zutr. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 42 mwN; aA neuerdings Seiwerth NZA 2019, 17, 18 unter Berufung auf "dynamische Transparenzanforderungen"; kritisch hierzu Naber/Schulte BB 2019, 501, 503) .
  • LAG München, 14.11.2017 - 9 Sa 406/17

    Verfallfrist, Mindestlohngesetz, Prämie, Transparenzgebot

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. November 2017 - 9 Sa 406/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18
    Ob es sich bei den Regelungen um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelt (§ 305 Abs. 1 BGB) , bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung -

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    Diese Auslegung, die der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat unterliegt (vgl. dazu nur BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 12 mwN) , ist rechtsfehlerfrei.
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Klauseln mit diesem Inhalt entsprechen einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 19) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Berufung auf Vereinbarungen, die die Haftung wegen Vorsatz einschränkten, konnte nur der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden (vgl. BGH 3. Februar 1953 - I ZR 61/52 -; zu den Anforderungen vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 29; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN) .
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Erforderlich ist lediglich, dass das Arbeitsverhältnis die Grundlage für den Anspruch bildet (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 14; vgl. zu § 37 TVöD-V BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 16) .
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

    Der Anspruchsteller muss den Anspruch dennoch zumindest dem Grund nach schriftlich geltend machen, um die erste Stufe einer zweistufigen arbeitsvertraglichen Ausschlussfristenregelung zu wahren (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 17) .
  • LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20

    Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen

    Dies folgt bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild der formularmäßigen Vertragsgestaltung (vergl. hierzu BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - NZA 2019, 1050) .
  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Denn eine Frist zur Geltendmachung von mindestens drei Monaten ab Fälligkeit benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (st. Rspr., vgl. - im Zusammenhang mit dem Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 51 mwN, BAGE 144, 306; 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

    Zu Ansprüchen "aus dem Arbeitsverhältnis" gehören alle Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen gegeneinander haben, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ankommt (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 14) .
  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 34/21 R

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede im Fall der

    Der Gläubiger muss nach Wegfall der Umstände, die ihn von der rechtzeitigen Geltendmachung seiner Ansprüche abgehalten und den Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung seitens des Schuldners begründet haben, binnen einer angemessenen, wiederum nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu bestimmenden Frist seinen Anspruch geltend machen, um der Verjährungseinrede mit dem Einwand unzulässiger Rechtsausübung begegnen zu können (vgl BGH Urteil vom 14.11.2013 - IX ZR 215/12 - juris RdNr 18 mwN für den Fall, dass ein Schuldner entgegen der - berechtigten - gegenteiligen Erwartung des Gläubigers eine Verjährungseinrede erhebt; vgl auch BAG Urteil vom 17.4.2019 - 5 AZR 331/18 - juris RdNr 31 und BAG Urteil vom 10.3.2005 - 6 AZR 217/04 - juris RdNr 21 zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist) .
  • LAG Hessen, 12.03.2021 - 14 Sa 1158/20

    Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen

    Dies folgt bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild der formularmäßigen Vertragsgestaltung (vergl. hierzu BAG 17. April 2019 ‒ 5 AZR 331/18NZA 2019, 1050).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 264/20

    Verfall von tariflichem Mehrurlaub - Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15

    Kündigungsschutzgesetz - betrieblicher Anwendungsbereich - Differenzvergütung -

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 10 Sa 13/19

    Provisionsabrechnung - Buchauszug - vertragliche Ausschlussklausel

  • ArbG Nordhausen, 08.03.2023 - 2 Ca 723/22
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