Rechtsprechung
   BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1570
BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88 (https://dejure.org/1989,1570)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1989 - 5 AZR 346/88 (https://dejure.org/1989,1570)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 (https://dejure.org/1989,1570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters - Entscheidungserheblichkeit der von den Parteien gewählten Bezeichnung oder der gewünschten Rechtsfolge für die Einordnung des Rechtsverhältnisses - Arbeitsrechtlicher Status einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender vollbeschäftigt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
    Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu (vgl. BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Widersprechen Vereinbarung und tatsächliche Durchführung des Vertrages einander, ist die letztere maßgebend (vgl. BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
    Das hat der Senat bereits in früheren Entscheidungen klargestellt (vgl. BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter 3 c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
    Bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, muß vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden; denn es gibt keine abstrakten, für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
    Auch die genaue Abgrenzung des Vertragsgegenstandes ist kein ausschließliches Merkmal für das Arbeitsverhältnis, sondern ebenfalls im freien Mitarbeiterverhältnis möglich (vgl. BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 09.11.1976 - 8 Sa 223/76

    Arbeitnehmerbegriff; Fernsehansager; Freier Dienstvertrag; Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
    Die Tätigkeit eines Fernsehansagers kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie auch im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht werden (so zutreffend: LAG Düsseldorf Urteil vom 9. November 1976 - 8 Sa 223/76 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 11).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Ob Rundfunksprecher im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, richtet sich immer nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (Senat 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - aaO; sowie 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - 13. Juni 1990 - 5 AZR 419/89 - RzK I 4a Nr. 32).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Das Landesarbeitsgericht übersieht, daß es Tätigkeiten gibt, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht werden können (vgl. BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B III der Gründe, unter Hinweis auf die unveröffentlichten Urteile vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - zu II 2 der Gründe, und vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Soweit der Senat in seinen Urteilen vom 14. Juni 1989 und vom 13. Juni 1990 (- 5 AZR 346/88 - und - 5 AZR 419/89 -, beide n. v.) die Arbeitnehmereigenschaft eines Fernsehansagers und eines Rundfunksprechers verneint hat, handelte es sich um Einzelfälle mit besonders gelagerten Sachverhalten.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Nur in Ausnahmefällen kann auch hinsichtlich solcher Tätigkeiten ein freies Mitarbeiterverhältnis vereinbart werden (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 -, n. v.).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Nur in Ausnahmefällen kann auch hinsichtlich solcher Tätigkeiten ein freies Mitarbeiterverhältnis vereinbart werden (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 -, n.v.).
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    So kann ein Fernsehansager seine Aufgaben in der rechtlichen Gestalt eines Arbeitsverhältnisses oder eines freien Mitarbeiterverhältnisses erfüllen (Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 -, zu II 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08

    Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern

    Die Tätigkeit eines Fernsehansagers kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie auch im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht werden (BAG vom 14.06.1989 - 5 AZR 346/88, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Nur in Ausnahme fällen kann auch hinsichtlich solcher Tätigkeiten ein freies Mitarbeiterverhältnis vereinbart werden (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 -;, n.v.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Nur in Ausnahme fällen kann auch hinsichtlich solcher Tätigkeiten ein freies Mitarbeiterverhältnis vereinbart werden (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 -;, n.v.).
  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09

    Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der

    Die Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft eines Fernsehansagers (Urteil vom 14.06.1989 - 5 AZR 346/88, n. v.) und eines Rundfunksprechers (Urteil vom 13.06.1990 - 5 AZR 419/89, n. v.) bezeichnet das BAG im Urteil vom 30.11.1994 (a. a. O.) deshalb ausdrücklich als Einzelfälle mit besonders gelagerten Sachverhalten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08

    Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 13 Sa 780/97
  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90

    Arbeitrechtlicher Status einer Fernsehreporterin

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09

    Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 419/89

    Arbeitsrechtlicher Status eines beim Rundfunk angestellten Sprechers und

  • ArbG München, 26.11.2014 - 35 Ca 7472/14

    .....

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht