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   BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97   

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https://dejure.org/1998,515
BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97 (https://dejure.org/1998,515)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1998 - 5 AZR 347/97 (https://dejure.org/1998,515)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 (https://dejure.org/1998,515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 611 Abhängigkeit; ; SGB VIII § 3; ; SGB VIII § 31; ; SGB VIII § 36; ; SGB VIII § 79

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; SGB VIII §§ 3, 79
    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 327
  • NJW 1998, 3140 (Ls.)
  • NZA 1998, 873
  • NJ 1999, 53
  • NJ 1999, 54
  • FamRZ 1998, 1166
  • BB 1998, 1849
  • DB 1998, 2275
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 620 BGB grundsätzlich möglich.

    Bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen (BAGE 65, 86 = aaO).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Das Weisungsrecht des Arbeitgebers muß sich nicht auf die Arbeitszeit erstrecken, sondern kann sich auf den Inhalt und die Durchführung der geschuldeten Tätigkeit beschränken (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 657/92 - teilweise veröffentlicht in AfP 1994, 72; RzK I 9a Nr. 81).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters aufgestellt hat (vgl. BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 487/96

    Arbeitnehmerüberlassung - Jugendhilfe nach dem SGB VIII

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Die Durchführung der einem öffentlichen Träger obliegenden Jugendhilfemaßnahmen durch Mitarbeiter eines freien Trägers ist dann nicht an den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu messen, wenn sich das Zusammenwirken beider Träger auf der Grundlage der Spezialregelungen des SGB VIII vollzieht (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 487/96 - AP Nr. 1 zu § 2 SGB VIII, zu II 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Das ändert aber an dem Bestehen eines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts nichts (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 620 BGB grundsätzlich möglich.
  • LAG Bremen, 18.12.1996 - 2 Sa 387/95

    Zulässigkeit eines Sic-non-Falls; Bedeutung der Eingliederung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 18. Dezember 1996 - 2 Sa 387/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97
    Überschneiden sich dagegen die Laufzeiten mehrerer befristeter Verträge, was hier der Fall ist, ist auf die letzten nebeneinander laufenden Arbeitsverträge abzustellen (BAG Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP Nr. 146 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I der Gründe).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (vgl zur Beurteilung von Familienhelfern im Arbeitsrecht BAGE 88, 327, 335 = AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit) .
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Solches wird typischerweise eher anzunehmen sein, wenn es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt (vgl bereits BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 16 mwN; BAGE 88, 327, 335 = AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und die Honorierung des Auftragnehmers vom Arbeitsergebnis und -erfolg abhängig ist (zB von Umsatz- und Verkaufszahlen, gestaffelten Provisionen, usw), nicht dagegen in gleicher Weise, wenn sich - wie nach den Feststellungen des LSG im vorliegenden Fall - die Vergütung vornehmlich nach dem zeitlichen Umfang des geleisteten Arbeitsaufwandes richtet (vgl bereits BSG SozR 2200 § 165 Nr. 32 S 40; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 51 S 73 f; andererseits für Beschäftigung trotz erfolgsabhängiger Vergütung zB BSG SozR 2200 § 165 Nr. 63 S 87 f; BSG SozR Nr. 10 zu § 2 AVG Aa 14) .
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Zwar hat das BAG in seinem Urteil vom 6.5.1998 (5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327 = AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit) die Weisungsabhängigkeit einer Familienhelferin (§ 31 SGB VIII) und deren Eingliederung in den Betrieb des Jugendhilfeträgers angenommen und das Weisungsrecht der den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 79 Abs. 1 SGB VIII treffenden Gesamtverantwortung entnommen.
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