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   BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98   

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BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98 (https://dejure.org/1998,2270)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1998 - 5 AZR 351/98 (https://dejure.org/1998,2270)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 5 AZR 351/98 (https://dejure.org/1998,2270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n. F.; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 1995 § 5 Ziff. 7
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Wach- und Sicherheitsgewerbe

  • archive.org
  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n.F.; ; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 1995 § 5 Ziff. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n. F.; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes des Landes Schleswig-Holstein vom 19. 12. 1995 § 5 Ziff. 7
    III. Wach- und Sicherheitsgewerbe Schleswig-Holstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1288 (Ls.)
  • BB 1999, 748
  • DB 1999, 1328
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Dessen Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (vgl. zu diesen im einzelnen BAG Urteil vom 21. August 1997 - 5 AZR 517/96 - NZA 1998, 211; BAG Urteil vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Des ausdrücklichen sprachlichen Zusatzes, es sollten die "jeweiligen" Vorschriften des Gesetzes gelten, bedürfte es dafür nicht (BAG Urteil vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 Sa 372/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Anspruch eines Wachmanns auf

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 3 Sa 372/97 d -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. März 1998 - 3 Sa 372/97 d - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Auch der erkennende Senat ist der Rechtsprechung des Zweiten und Siebten Senats hinsichtlich der Auslegung tariflicher Verweisungen gefolgt (Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zwar kann sich der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung auch bei Verweisungsvorschriften nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergeben (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner, NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou, RdA 1997, 22, 27; Rieble, RdA 1997, 134, 140; Giesen, RdA 1997, 193, 201, Fußnote 93; K. Gamillscheg, Anm. zu BAG Urteil vom 5. Oktober 1995, SAE 1996, 274, 278; Bengelsdorf, Anm. zu BAG AP Nr. 48 zu § 622 BGB; Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 517/96

    "Barleistung" als Krankengeld

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Dessen Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (vgl. zu diesen im einzelnen BAG Urteil vom 21. August 1997 - 5 AZR 517/96 - NZA 1998, 211; BAG Urteil vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
    Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06

    Sonderzahlung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

    Dieser Auslegung nach dem Wortlaut steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 1998 (- 5 AZR 351/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 8) nicht entgegen.
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Individualrechtlich sind die Rechtsfolgen die gleichen (BAG 16. Dezember 1998 - 5 AZR 351/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Des ausdrücklichen sprachlichen Zusatzes, es sollten die "jeweiligen" Vorschriften des Gesetzes gelten, bedarf es dafür nicht (BAG 16. Dezember 1998 - 5 AZR 351/98 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 12 Sa 1073/08

    Tarifliche Weiterverweisungsklausel - und nach wirkungsloser Aufhebung einer in

    Daher liegt, was auch der Regelfall ist (vgl. BAG, Urteil vom 16.12.1998, 5 AZR 351/98, Juris Rz. 18 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe), eine dynamische Verweisung vor.
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 510/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Dies ausdrücklichen sprachlichen Zusatzes, es sollten die "jeweiligen" Vorschriften des Gesetzes gelten, bedarf es dafür nicht (BAG 16. Dezember 1998 - 5 AZR 351/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 8).
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