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   BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03   

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https://dejure.org/2004,4288
BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03 (https://dejure.org/2004,4288)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 5 AZR 354/03 (https://dejure.org/2004,4288)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 (https://dejure.org/2004,4288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn - Übertarifliche Vergütung; Anrechnungsvorbehalt; Veränderungen der Tarifansprüche; Tariferhöhung; Einmalzahlung; Ausschluss der Anrechnung wegen des besonderen Zwecks der übertariflichen Zahlung; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhöhung des Tariflohns; Begriff der "Einmalzahlung"; Lohntarifvertrag und Gehaltstarifvertrag für den Großhandel und Außenhandel; Mitbestimmungsrecht bei Zahlung einer übertariflichen Zulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Bei einem Arbeitsentgelt, das als Monatslohn geschuldet wird, liegt sie demnach in der Erhöhung des monatlich zu zahlenden Entgeltbetrags (BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322, 328; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II 2 der Gründe).

    a) Der Ausschluss der Anrechnungsbefugnis kann aus dem Zweck einer übertariflichen Zulage folgen (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu I der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe).

    Deshalb ist die Anrechnung mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff.; 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31, 38 f.; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II der Gründe).

  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine vom unmittelbaren Gegenleistungsbezug unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (vgl. BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - AP TVG 4 Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Entgegen der Ansicht des Klägers setzt eine Tariferhöhung nicht die "tabellenwirksame Erhöhung des Tariflohns" voraus (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - AP TVG 4 Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38).
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Deshalb ist die Anrechnung mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff.; 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31, 38 f.; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II der Gründe).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Ob eine Anrechnung möglich ist, hängt von der zugrunde liegenden einzelvertraglichen Vergütungsabrede ab (vgl. nur BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58, 61).
  • LAG Bremen, 06.05.2003 - 1 Sa 255/02

    Einmalzahlung und Preisangaben- und Preisklauselgesetz

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 6. Mai 2003 - 1 Sa 255/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Sie kann sich allerdings durch Vertragsauslegung ergeben, vor allem wenn die Zulage für einen vom Tariflohn nicht erfassten Zweck, zB als Erschwernis-, Leistungs-, Funktions-, Familienzulage oder aus anderen eigenständigen Gründen gewährt wird (BAG 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG 4 Verdienstsicherung Nr. 6 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 30).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Bei einem Arbeitsentgelt, das als Monatslohn geschuldet wird, liegt sie demnach in der Erhöhung des monatlich zu zahlenden Entgeltbetrags (BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322, 328; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    Deshalb ist die Anrechnung mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff.; 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31, 38 f.; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II der Gründe).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03
    a) Der Ausschluss der Anrechnungsbefugnis kann aus dem Zweck einer übertariflichen Zulage folgen (BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu I der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    a) Ob eine Tariflohnerhöhung individualrechtlich auf eine übertarifliche Vergütung angerechnet werden kann, hängt von der zugrunde liegenden Vergütungsabrede ab (Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 - EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43, zu II 1 der Gründe).

    Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 2 der Gründe; Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 - EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43, zu II 1 c aa der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 595/04 -, zu I 2 c der Gründe).

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Vergütung sämtlicher Arbeitnehmer angerechnet wird (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C III 4 - 6 der Gründe; 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31, 38 f., zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 2 a der Gründe; 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 - EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43, zu II 3 a der Gründe).

  • LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 1574/07

    Tariferhöhung; Einmalzahlung; Haustarifvertrag

    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden." (So auch BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43; BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 595/04).

    Weiter spricht für den Charakter als pauschale Tariferhöhung, dass die Höhe der Zahlung vom Arbeitszeitvolumen abhängt (BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 43).

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08

    Persönliche Zulage nach § 6 TVUmBw

    Da bei einem Entgelt, das monatlich geschuldet ist, die Tariflohnerhöhung durch eine Erhöhung des monatlich zu zahlenden Geldbetrags erfolgt (BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 - EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43), gilt Entsprechendes für eine Erhöhung der Bezüge.
  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in

    Der Begriff der Einmalzahlung ist nicht eindeutig, sondern sowohl als Ausdruck für eine pauschalierte Lohnerhöhung als auch zur Kennzeichnung einer davon zu unterscheidenden Sonderzahlung gebräuchlich (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.; Urteil vom 09.11.2005, a.a.O.; Urteil vom 19.05.2004 - 5 AZR 354/03, EzA § 4 TVG, Tariflohnerhöhung Nr. 43).
  • LAG Düsseldorf, 24.02.2015 - 8 Sa 1080/14

    Verrechnung einer Zulage mit einer Tariflohnerhöhung im Gebäudereiniger-Handwerk

    Eine derartige einvernehmliche Zweckbestimmung beinhaltet einen konkludenten Anrechnungsausschluss, der für die in Rede stehende Zulage sogar einem generell vereinbarten Anrechnungsvorbehalt vorgehen kann (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2004 - 5 AZR 354/03, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 19 Sa 54/05

    Tarifauslegung - Einmalzahlung

    Aber auch in einer Einmalzahlung kann eine solche tarifliche Erhöhung der Löhne gesehen werden und zwar - entgegen der Auffassung des Klägers - auch dann, wenn diese nicht zu einer tabellenwirksamen Erhöhung des Tariflohnes führt (BAG 19.05.2004 - 5 AZR 354/03 - EZA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 43).
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