Rechtsprechung
   BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1960
BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81 (https://dejure.org/1983,1960)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 5 AZR 355/81 (https://dejure.org/1983,1960)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 5 AZR 355/81 (https://dejure.org/1983,1960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung - Anfechtung - Anfechtungsfrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 242
  • NZA 1985, 130
  • BB 1984, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63

    "erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81
    nicht anders zu beurteilen als der Ausschluß des Anfechtungseinwands bei der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BGHZ 42, 37).
  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81
    Diese Gesetzesfassung ist insoweit mißverständlich, als die Darlegungen nicht in der Einspruchsschrift enthalten sein müssen; es genügt, wenn sie innerhalb der Einspruchsfrist (nach § 339 Abs. 1 ZPO sind das zwei Wochen) gebracht werden (herrschende Meinung, vgl. BGHZ 76, 173; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 340 Anm. 3 A; Schneider MDR 1979, 710).
  • BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 282/80

    Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Mahn- und dem sich

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 355/81
    Der Begriff der Angriffs- und Verteidungsmittel ergibt sich aus § 282 Abs. 1 BGB und ist weit zu verstehen (BGH VersR 1982, 345, 346).
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10

    Treppenlift

    Allerdings spricht viel dafür, von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen, wenn ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel auf einen abgeschlossenen Lebenssachverhalt gestützt wird und die Möglichkeit, es mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen, nur noch davon abhängt, dass die Partei ein ihr zustehendes materielles Gestaltungsrecht ausübt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 9. November 1983 - 5 AZR 355/81, NZA 1985, 130, 131 sowie Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Auflage, § 296 Rn. 44).
  • OLG Köln, 19.05.2017 - 1 U 25/16

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gebäuderäume zum Betrieb

    Allerdings ist von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen, wenn ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel auf einen abgeschlossenen Lebenssachverhalt gestützt wird und die Möglichkeit, es mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen, nur noch davon abhängt, dass die Partei ein ihr zustehendes materielles Gestaltungsrecht ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10 -, Rn. 13, juris; vgl. dazu BAG, Urteil vom 9. November 1983 - 5 AZR 355/81 - NZA 1985, 130, 131 sowie Leipold in: Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage, § 296 Rn. 44; Rimmelspacher a.a.O.).
  • LAG Hamm, 23.08.2012 - 17 Sa 865/12

    Auslegung folgender im Jahre 2011 geschlossenen Bezugnahmeklausel: § 2 Das

    Eine Anfechtungserklärung wird z.B. dann erst zu einem Angriffs- und Verteidigungsmittel, wenn sie erklärt und von der anfechtungsberechtigten Partei im Prozess geltend gemacht wird (BAG 09.11.1983 - 5 AZR 355/81 - Rn. 22, BAGE 44, 242).

    (b) Will die anfechtungsberechtigte Partei jedoch die Anfechtung als Angriffs- und Verteidigungsmittel im Prozess vorbringen, muss sie es nach den Regeln tun, die das Arbeitsgerichtsgesetz und die Zivilprozessordnung für den Prozess vorschreiben (BAG, 09.11.1983, a.a.O., Rn. 23).

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 229/07

    Berufung im Streit um das Bestehen einer Wohngebäudeversicherung: Nichtzulassung

    Es kann dahinstehen, ob die prozessrechtlichen Beschleunigungs- und Präklusionsvorschriften der ZPO (§§ 282, 296, 531 ZPO) der Partei gegebenenfalls auch abverlangen, ein bestehendes Anfechtungsrecht auszuüben, bevor die entsprechende materiell-rechtliche Frist - hier § 124 BGB - abgelaufen ist, wenn sie nicht Gefahr laufen will, mit dem der Anfechtung zugrunde liegenden Tatsachenvorbringen ausgeschlossen zu werden (BAGE 44, 242, 243 f.; ebenso im Ergebnis Schenkel, MDR 2004, 790; vgl. ferner zur Vollstreckungsgegenklage BGHZ 42, 37, 39 ff.) oder ob bei Gestaltungsrechten generell zwischen der Ausübung und ihrer Geltendmachung im Prozess zu unterscheiden und nur die Tatsachenbehauptung, dass das Recht ausgeübt worden ist, als Verteidigungsmittel im Sinne der prozessualen Verspätungsvorschriften anzusehen ist (so ausdrücklich MünchKomm-ZPO/Prütting, 3. Aufl. § 296 Rdn. 53; vgl. zur Zulassung eines in zweiter Instanz erklärten Rücktritts auch OLGR Celle 2004, 498, 499 f. sowie zur Zulässigkeit der Berufung auf erst in zweiter Instanz herbeigeführte Anspruchsvoraussetzungen durch Erstellung einer fälligkeitsbegründenden Schlussrechnung BGH, Urteile vom 6. Oktober 2005 - VII ZR 229/03 - NJW-RR 2005, 1687 unter 2 b und vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 - NJW-RR 2004, 167 unter II 2 b; zustimmend Zöller/Heßler, ZPO 28. Aufl. § 531 Rdn. 30; Musielak/Huber, ZPO 7. Aufl. § 296 Rdn. 6; Musielak/Ball aaO § 531 Rdn. 19; Thomas/Putzo, ZPO 30. Aufl. § 296 Rdn. 1; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher aaO § 531 Rdn. 24).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    Zu den Angriffs- und Verteidigungsmitteln gehören tatsächliche Behauptungen, Bestreiten, Beweismittel und Beweiseinreden und jegliche sachliche Erklärung zu dem Anspruch (BAG v. 09.11.1983 - 5 AZR 355/81 - BAGE 44, 242; Zöller/Greger ZPO-Kommentar 28. Auflage 2010 § 282 Rn. 2).
  • LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 6 Sa 327/11

    Unbegründeter Feststellungsantrag zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei

    Zu diesen Angriffs- und Verteidigungsmitteln gehören insbesondere Beweismittel (vgl. BAG v. 09.11.1983 - 5 AZR 355/81 - AP Nr. 3 zu § 340 ZPO, unter Ziffer 3. c) der Entscheidungsgründe).
  • LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Antrag auf Terminsverlegung - Erlass eines Zweiten

    Schließlich durfte nicht übersehen werden, daß auch der Weg über neuen Vortrag in der Berufungsinstanz mit Rücksicht auf die Regelung über die Behandlung verspäteten Vorbringens in §§ 296 Abs. 2, 340 Abs. 3 Satz 3, 528 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG mit einem nicht unerheblichen prozessualen Risiko verbunden gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 09.11.1983 - 5 AZR 355/81 - BAGE 44, 242 = AP § 340 ZPO Nr. 3 zu 3 a der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht