Rechtsprechung
BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 36/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beteiligung an einem ärztlichen Mitarbeiterfond - Anspruch auf Beteiligung an Liquidationseinkünften aus ambulanter Behandlungstätigkeit - Anspruch aus einem Vertrag zugunsten Dritter - Zahlung in Erfüllung einer Standespflicht - Zahlung in Erfüllung einer Schuld - Der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 11.01.1990 - 5 Ca 794/86
- LAG Köln, 05.11.1990 - 6 Sa 522/90
- BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 36/91
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Köln, 13.01.2011 - 6 Sa 942/10
Beteiligung an Einnahmen aus Privatliquidation des Chefarztes aufgrund …
- ArbG Essen, 07.04.2011 - 3 Ca 174/11
Anspruch eines nachgeordneten Arztes gegen einen Chefarzt eines Krankenhauses auf …
Wird hingegen die Zahlung eines bestimmten Betrages zugesagt, ohne etwaige Standes- oder Verpflichtungen aus dem Chefarztvertrag auch nur zu erwähnen, kann der objektive Erklärungswert nur dahingehend ausgelegt werden, dass der leitende Arzt sich gegenüber dem nachgeordneten Arzt rechtsgeschäftlich binden wollte (BAG 27.November 1991 - 5 AZR 36/91 - zitiert nach Juris).(3) Ein berücksichtigungsfähiger Umstand in diesem Zusammenhang ist die Beteiligung des nichtärztlichen Personals (BAG 27.November 1991 - 5 AZR 36/91 - zitiert nach Juris; LAG L. 30.November 2000 - 2 Sa 895/00 - zitiert nach Juris).
- LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09
Eingruppierung
Dies ist aber gerade nicht der Fall (vgl. dazu auch BAG v. 27.11.1991 - 5 AZR 36/91, MedR 1992, 224). - LAG Köln, 24.01.2014 - 4 Sa 529/13
Urlaubsabgeltung für Resturlaubstage
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 27.11.1991 - 5 AZR 36/91 - eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aufgehoben, in der das Landesarbeitsgericht Köln angenommen hatte, beim Fehlen besonderer Umstände, aus denen auf eine Vereinbarung der Parteien geschlossen werden könne, müsse davon ausgegangen werden, dass der Beklagte (auch dort ein Chefarzt) bei seinen Zahlungen an den Kläger (einen Oberarzt) in Erfüllung seiner Standespflicht gehandelt habe. - LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
Auskunftsanspruch - Mitbestimmungsrecht - Beteiligungsvergütung
Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob eine standesrechtliche Obliegenheit zur Beteiligung der nachgeordneten Ärzte sich über den Weg einer analogen Anwendung aus § 29 Abs. 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz ergibt, ob sie aus ungeschriebenen Grundsätzen des Berufsärztetums folgt, ob den Chefärzten lediglich eine moralische Verpflichtung zur Beteiligung der nachgeordneten Ärzte obliegt oder ob sich einzelne oder alle Chefärzte gegenüber dem nachgeordneten Personal rechtsgeschäftlich zur Beteiligung an den Erlösen aus privatärztlichen Verträgen verpflichtet haben (vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Verpflichtung BAG 27. November 1991 - 5 AZR 36/91 - Rn. 28, zitiert nach juris).