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BAG, 20.09.1978 - 5 AZR 365/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hofübergabe - Vergütung für landwirtschaftliche Dienste - Wahlrecht - Vergütungserwartung - Übliche Vergütung - Geldlohn - Ablehnung ohne sachlichen Grund
Papierfundstellen
- DB 1979, 409
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 08.05.2008 - VI R 50/05
Vorliegen eines Dienstverhältnisses - Arbeitsrechtliche Fiktion …
Trotz dieses fehlenden Rechtsanspruchs auf Gegenleistung soll der Arbeitnehmer nicht schutzlos bleiben, sondern im Fall der Nichterfüllung seiner Vergütungserwartung ersatzweise nach § 612 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die übliche Vergütung erhalten (BAG-Urteil vom 20. September 1978 5 AZR 365/77, Der Betrieb 1979, 409). - BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80 Dies ist ein aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitetes Rechtsprinzip, das auch in § 162 BGB Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1978 - 5 AZR 365/77 - AP Nr. 32 zu § 612 BGB).
- BAG, 26.03.1981 - 2 AZR 604/79 Danach kann sich eine Partei regelmäßig dann nicht auf den Eintritt oder Ficht eintritt eines Ereignisses berufen, wenn sie dieses in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise selbst herbeiführt oder verhindert hat, ohne hierfür einen zureichenden, sachlichen Grund zu haben (vgl. BAG vom 20.9.1957 - 1 AZR 156/56 - BAG 4, 306 [309] = AP Kr. 34 zu § 1 KSchG [zu I der Gründe]; BAG vom 20.9.1978 - 5 AZR 365/77 - AP Kr. 32 zu § 612 BGB [zu 2 der Gründe]).