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   BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98   

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https://dejure.org/2000,3427
BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98 (https://dejure.org/2000,3427)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 5 AZR 372/98 (https://dejure.org/2000,3427)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 (https://dejure.org/2000,3427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. Oktober 1996 b... is zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung § 3 Abs. 3; ; TVG § 9; ; ZPO § 256; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; MTV Arbeiter Nr. 32; ; MTV Arbeiter Nr. 33; ; MTV Angestellte Nr. 24; ; MTV Angestellte Nr. 27; ; MTV Angestellte Nr. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 209
  • NZA 2002, 226
  • BB 2000, 1632
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    Individualrechtlich sind die Rechtsfolgen die gleichen (BAG 16. Dezember 1998 - 5 AZR 351/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Des ausdrücklichen sprachlichen Zusatzes, es sollten die "jeweiligen" Vorschriften des Gesetzes gelten, bedarf es dafür nicht (BAG 16. Dezember 1998 - 5 AZR 351/98 - aaO).

  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf 1/22 des Monatsverdienstes oder 1/65 des durchschnittlichen Vierteljahresverdienstes hat (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 5 AZR 740/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    Durch sie werden im Interesse der Prozeßökonomie Leistungsklagen zwischen den Arbeitsvertragsparteien vermieden (BAG 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - AP TVG 1969 § 9 Nr. 3).
  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 517/96

    "Barleistung" als Krankengeld

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    Dessen Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (ständige Rechtsprechung; BAG 21. August 1997 - 5 AZR 517/96 - NZA 1998, 211).
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 769/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf 1/22 des Monatsverdienstes oder 1/65 des durchschnittlichen Vierteljahresverdienstes hat (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 5 AZR 740/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    Ein solcher Auslegungsstreit ist in aller Regel nur als Feststellungsklage möglich (BAG 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 - AP TVG 1969 § 9 Nr. 1; Germelmann/Matthes/Prütting Arbeitsgerichtsgesetz 3. Aufl. § 2 Rn. 16, 17).
  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 671/98

    Entgeltfortzahlung im Krankkeitsfall 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    Allein in der tariflichen Bestimmung der "Weiterzahlung" des Gehaltes ohne Hinzutreten weiterer die Entgelthöhe bestimmender Zusätze ist keine eigenständige Regelung der Höhe des fortzuzahlenden Entgelts zu sehen (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 671/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.05.1999 - 5 AZR 530/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98
    In diesem Fall können die Normunterworfenen den Tarifvertrag nur dahin verstehen, daß Entgeltfortzahlung in voller Höhe, also in Höhe von 100 % zu leisten ist (BAG 5. Mai 1999 - 5 AZR 530/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 117/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    In gleicher Weise hat er bei einem Tarifvertrag entschieden, der die Weiterzahlung des Gehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b bb der Gründe; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 524/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Maßgeblicher Inhalt der Bestimmung ist vielmehr die Dauer der zu leistenden Entgeltfortzahlung, die im Geltungsbereich des § 616 BGB für Angestellte tarifdispositiv ausgestaltet war ( vgl. für eine ähnliche Regelung BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 80 % oder 100 %

    Mit gleichem Ergebnis hat er für einen Tarifvertrag entschieden, der die Weiterzahlung des Gehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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