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   BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99   

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BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 (https://dejure.org/2001,1060)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 (https://dejure.org/2001,1060)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 (https://dejure.org/2001,1060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Bereicherung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis - Gehaltszahlung - Gehalt - Lohnzahlung - Überzahlung - Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmer

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; ZPO § 286; ; BAT § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehaltsüberzahlung - Rückforderung überzahlten Gehalts; Wegfall der Bereicherung; Anscheinsbeweis; Ausschlußfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 3; ZPO § 286; BAT § 70
    Gehaltsüberzahlung: Anscheinsbeweis für Wegfall der Bereicherung bei Kleinbeträgen - Keine Beweiserleichterung bei erheblicher Überzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 3 BGB; § 70 BAT-O
    Rückzahlungsforderung wegen überzahlter Bezüge/Bereicherung/Anscheinsbeweis/tarifliche Ausschlussfrist

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zuviel Gehalt gezahlt - Geld zurückfordern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 25
  • MDR 2001, 1356
  • NJ 2001, 667 (Ls.)
  • BB 2001, 2008
  • DB 2001, 2251
  • JR 2003, 131
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    Bei kleineren und mittleren Arbeitseinkommen und einer gleichbleibend geringen Überzahlung des laufenden Arbeitsentgelts besteht die Möglichkeit des Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung (BAG 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115, 119).

    Sind dagegen nennenswerte andere Einkünfte vorhanden, so kann auf eine typische Lebenssituation, die zum Verbrauch der zusätzlichen Mittel führt, nicht geschlossen werden (BAG 18. Januar 1995 aaO, 120, 121).

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch bislang keinen Anlaß gesehen, den Arbeitnehmern auch über die Grenze von 10% der richtigen Bezüge hinaus Beweiserleichterungen unter Verzicht auf weitergehende Substantiierung zukommen zu lassen (BAG 18. Januar 1995 aaO, 121).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149).

    Der Anspruch auf Rückzahlung von Vergütungsbestandteilen ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, der von § 70 BAT erfaßt wird (st. Rspr. vgl. BAG 1. Juni 1995 aaO mwN).

    Der Arbeitgeber kann dem Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist unter dieser Voraussetzung mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen (BAG 1. Juni 1995 aaO, 150 mwN).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und der nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383, 386 mwN).

    Auch eine infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eingetretene Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den weiterhin vorhandenen Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (BGH 17. Juni 1992 aaO mwN).

    Der Bereicherte hat den Wegfall der Bereicherung zu beweisen, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (BGH 17. Juni 1992 aaO).

  • LAG Berlin, 21.01.1999 - 7 Sa 123/97

    Arbeitsentgelt: Gehaltsüberzahlung - Rückforderung überzahlten Gehalts - Wegfall

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    5 AZR 374/99 7 Sa 123/97.

    Die Revision des klagenden Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 1999 - 7 Sa 123/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    Das klagende Land als Gläubiger muß sich das Verhalten und Wissen seiner Mitarbeiter zurechnen lassen (BAG 14. September 1995 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 im Zusammenhang mit dem Fälligwerden des Rückzahlungsanspruchs).
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70

    Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    Regelmäßig beginnt nicht die volle tarifliche Ausschlußfrist von neuem zu laufen, sondern nur eine deutlich kürzere Frist zur alsbaldigen Anspruchserhebung (BAG 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 569/82

    Anspruch des Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer auf Rückerstattung von überzahlten

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    Eine pflichtwidrige Unterlassung des Arbeitnehmers liegt regelmäßig dann vor, wenn er erkennt, daß seinem Arbeitgeber bei der Vergütungszahlung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, und er die Überzahlung nicht anzeigt (BAG 19. Juni 1985 - 5 AZR 569/82 - nv.).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
    Zwar sind die Gerichte an diese Begrenzungen für die Anwendbarkeit des Beweis des ersten Anscheins rechtlich nicht gebunden und hat der Senat bereits entschieden, daß eine absolute Obergrenze für das Maß der Überzahlung nicht besteht (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zVv.).
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148; 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 296; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 252).

    Der Arbeitgeber kann deshalb auch dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn der Arbeitnehmer ihn durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 150).

    Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, und er diese nicht anzeigt (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - aaO; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - aaO; 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP BAT § 70 Nr. 7).

    aa) Erkennt der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber ihm irrtümlich eine zu hohe Vergütung zahlt, beruht der Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Berufung auf den Verfall des Rückzahlungsanspruchs darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthalten hat, die zu einer Entdeckung des Irrtums geführt und dem Arbeitgeber die Wahrung der Ausschlussfrist bei der Rückforderung der überzahlten Vergütung ermöglicht hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 33).

    Vielmehr muss der Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Rückzahlungsanspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162, zu II 2 c der Gründe; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71, 80; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 34; 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - zu II 4 b der Gründe; 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 3; vgl. auch Reinecke in Festschrift Schaub S. 602).

    Dieses Wissen seiner Dienststelle muss sich das klagende Land zurechnen lassen (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 34 mwN).

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in Fällen wie dem vorliegenden beruht darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthält, die ihn seinen Irrtum entdecken lassen und ihm bezüglich erfolgter Überzahlungen die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    aa) § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des gutgläubig Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklich bestehen gebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25; BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).

    Je höher die Überzahlung im Verhältnis zum Realeinkommen ist, um so weniger lässt sich annehmen, die zusätzlichen Mittel seien für den Lebensunterhalt verbraucht worden (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25).

  • BGH, 17.10.2013 - IX ZR 10/13

    Insolvenzanfechtung: Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung

    Im Übrigen gibt die Zurückverweisung dem Berufungsgericht Gelegenheit, die notwendigen Feststellungen zu der zwischen den Parteien umstrittenen Werthaltigkeit der getilgten Vergütungsforderung des Beklagten und zu dem vom Beklagten erhobenen Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung zu treffen (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, NJW 1984, 2095, 2096; vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 386; vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, NJW 2003, 3271; BAG, BB 2001, 2008; MünchKomm-BGB/Schwab, 6. Aufl., § 818 Rn. 160 und 164 ff).
  • LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06

    Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von Lohnüberzahlungen;

    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 m.w.N.; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 463/91 - n. v.- juris).

    Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).

    Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, und er diese nicht anzeigt (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 914/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).

    Regelmäßig beginnt nicht die volle Ausschlussfrist von neuem zu laufen, sondern nur eine deutlich kürzere Frist zur alsbaldigen Anspruchserhebung (BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 03.12.1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 46 jeweils zu tarifvertraglichen Ausschlussfristen).

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 736/09

    Insolvenzanfechtung

    § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und der nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 28) .

    Jedoch kann nach den vom Bundesarbeitsgericht zur Entreicherung des Arbeitnehmers bei einer Lohn- oder Gehaltsüberzahlung entwickelten Grundsätzen eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung nur dann ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer "gutgläubig" bereichert ist (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 28; 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77) .

  • LAG Düsseldorf, 14.04.2004 - 12 Sa 177/04

    Ausschlussfrist, unzulässige Rechtsausübung

    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 23.05.2001, 5 AZR 374/99, AP Nr. 25 zu § 812 BGB, Urteil vom 28.01.1999, 6 AZR 277/97, ZTR 1999, 471, Urteil vom 27.03.1996, 5 AZR 336/94, AP Nr. 26 zu § 70 BAT, Urteil vom 14.09.1994, 5 AZR 407/93, AP Nr. 127 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, Urteil vom 11.06.1980, 4 AZR 443/78, AP Nr. 7 zu § 70 BAT, Urteil vom 28.02.1979, 5 AZR 728/77, AP Nr. 6 zu § 70 BAT; vgl. BAG, Urteil vom 19.01.1999, 9 AZR 637/97, AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie, Urteil vom 04.09.1991, 5 AZR 647/90, AP Nr. 113 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, ErfK/Schaub, 4. Aufl., § 4 TVG Rz. 94), der die Kammer gefolgt ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.1997, LAGE Nr. 44 zu § 4 TVG Ausschlussfristen = ZTR 1997, 520 = NZA-RR 1998, 80), erfassen im allgemeinen tarifliche Ausschlussfristen und im besonderen § 70 BAT Ansprüche auch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), insbesondere Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers aus Überzahlungen.

    Ob der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung greift, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG, Urteil vom 23.05.2001, a.a.O., Urteil vom 15.05.1984, 3 AZR 38/83, n. v., Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 242 BGB Rz. 38).

    Andererseits hat das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgeber, der trotz Kenntnis von Umständen, die zu einer Überprüfung des (Überzahlungs-) Sachverhalts objektiv Anlass gaben, längere Zeit weiterhin untätig geblieben ist, für nicht schützenswert gehalten (BAG, Urteil vom 23.05.2001, a.a.O.), oder darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer entweder den Arbeitgeber nicht auf eine irrtümliche Überzahlung hingewiesen oder ob er objektiv unrichtige Angaben gemacht und dadurch Anlass zur Überprüfung der Angaben und Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs gegeben habe (BAG, Urteil vom 28.01.1999, 6 AZR 277/97, ZTR 1999, 47).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20

    Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem

    Der Empfänger ist nach § 818 Abs. 3 BGB nicht mehr bereichert, wenn das Erlangte ersatzlos weggefallen ist und kein Überschuss mehr zwischen dem vorhandenen Vermögen und demjenigen Vermögen besteht, das auch ohne die ursprüngliche Bereicherung vorhanden wäre (vgl. BAG, Urteile vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 -, juris Rn. 15, und vom 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 -, juris Rn. 29).

    Auch bei einer Überzahlung von Bezügen kommt es entscheidend darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seinen Lebensbedarf verbraucht hat oder sich in seinem Vermögen noch vorhandene Werte oder Vorteile - auch in Form anderweitiger Ersparnisse oder Tilgung eigener Schulden - befinden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2008, a. a. O. Rn. 70; BAG, Urteil vom 23. Mai 2001, a. a. O. Rn. 16; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 5. Dezember 2019, a. a. O. Rn. 22).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Bereicherung liegt bei dem Empfänger der Überzahlung, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2008, a. a. O.; BAG, Urteile vom 23. Mai 2001, a. a. O. Rn. 17, und vom 26. Mai 2009, a. a. O.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 5. Dezember 2019, a. a. O. Rn. 22).

    Will der Empfänger rechtsgrundlos erhaltener Bezüge geltend machen, nicht mehr bereichert zu sein, so muss er deshalb im Einzelnen die Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Bereicherung weggefallen ist, er also weder Aufwendungen erspart hat, die er ohnehin gemacht hätte, noch Schulden getilgt und dadurch seinen Vermögensstand verbessert hat (vgl. BAG, Urteil vom 23. Mai 2001, a. a. O.).

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

    Soweit das Landesarbeitsgericht hierzu anführt, dass ein über § 8 Ziff. 4 TV SozSich hinausgehender Ausschluss der Rückforderung nach dem allgemeinen Bereicherungsrecht im Hinblick auf das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten, die überzahlte Überbrückungsbeihilfe behalten zu dürfen, gerechtfertigt sei, da dieses immerhin wie verdientes Arbeitsentgelt der Sicherung des Lebensunterhalts diene, ist zu berücksichtigen, dass auch Überzahlungen von Arbeitsentgelt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu I der Gründe, BAGE 98, 25) und die Tarifvertragsparteien diese Regelungen nur im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 8 Ziff. 4 TV SozSich, dh.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 7 Sa 499/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung und Abfindung - Wegfall der Bereicherung -

    Die rechtsgrundlose Zahlung muss für diesen Vermögensvorteil ursächlich gewesen sein (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - unter II.1 der Gründe).

    Dieser Vermögensvorteil steht einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegen (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - unter II.1 der Gründe mwN.).

    Außerdem muss die Lebenssituation des Arbeitnehmers, insbesondere seine wirtschaftliche Lage so sein, dass die Verwendung der Überzahlung für die laufende Lebensführung nahe liegt (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - unter II.1 der Gründe mwN.; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - unter 2.b der Gründe).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05

    Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17

    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung;

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2017 - 4 Ta 2/17

    Entreicherungseinwand bei Beziehern von Grundleistungen nach dem AsylbLG

  • LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12

    Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.08.2014 - 6 Sa 215/13

    Entgelt

  • LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03

    Tarifliche Ausschlussfrist, unverschuldete Versäumnis, Wiedereinsetzung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 9 Sa 593/17

    Berechnung der Urlaubsabgeltung; Berechnung von Urlaubsansprüchen;

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 3 Sa 204/08

    Leistungszulage, Gleichbehandlungsgrundsatz, Ausschluss, Benachteiligung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - 6 Sa 42/07

    Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Überzahlung, Rückzahlung, Ausschlussfrist,

  • OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einem insolventen

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 41/01

    Abfindungsanspruch - Vergütung - Ausschlußfrist

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2016 - 10 Sa 1033/15

    Verfallfrist; Ausschlussfrist; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

  • ArbG Köln, 05.05.2022 - 11 Ca 4120/21
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1228/14

    Grundsätze zum Nachweis der Entreicherung gegenüber Ansprüchen auf Erstattung und

  • ArbG Essen, 05.05.2022 - 1 Ca 206/22
  • VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09

    Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 321/20

    Rückzahlungsverpflichtung - überzahlte Vergütung - Unkenntnis der Nichtschuld -

  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.820

    Unterhaltsbeitrag kraft Disziplinarrechts ist Versorgungsbezug - Entreicherung

  • ArbG Düsseldorf, 07.02.2007 - 15 Ca 6939/06

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen einer erkannten

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 233/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vergleich, Abfindung, Rückzahlung,

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