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   BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88   

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BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88 (https://dejure.org/1989,1556)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1989 - 5 AZR 377/88 (https://dejure.org/1989,1556)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 (https://dejure.org/1989,1556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - Ansprüche aus übergegangenem Recht auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - Ende einer an einem Freitag endenden, bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erst am folgenden Sonntag - Abstufung der Weitergewährung von Arbeitsentgelt im ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 616; HGB § 63; GewO § 133c; LFZG § 1 Abs. 1; SGB X § 115; BAT § 37
    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall: Ende der Arbeitsunfähigkeit und erneute Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 927
  • BB 1989, 2256
  • BB 1990, 284
  • DB 1990, 178
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88
    Gibt die ärztliche Bescheinigung für das Ende der Arbeitsunfähigkeit lediglich einen Kalendertag an, wird damit in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der üblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt (Bestätigung von BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG und BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, a. a. O.).

    Eine weitere Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall kann der Angestellte nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in welchem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (BAGE 37, 172, 174 ff. = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (BAGE 37, 172, 178 = AP Nr. 48, aa0, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat hat zur Frage des Endes der Arbeitsunfähigkeit an einem Kalendertage als sachgerecht die Annahme angesehen, die vom Arzt bescheinigte voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit beziehe sich auf das Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit an dem in der Bescheinigung erwähnten letzten Kalendertag (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 2 c der Gründe).

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48, aaO sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, aaO).

  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81

    Lohnfortzahlung und Ende des Verhinderungsfalles

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88
    Gibt die ärztliche Bescheinigung für das Ende der Arbeitsunfähigkeit lediglich einen Kalendertag an, wird damit in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der üblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt (Bestätigung von BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG und BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, a. a. O.).

    Diese Auffassung hat der Senat im Urteil vom 14. September 1983 bestätigt (BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe).

    In seiner Entscheidung vom 14. September 1983 (BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, aaO) hat der Senat darauf hingewiesen, Arbeitsunfähigkeit könne auch für solche Tage bescheinigt werden, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (S. 295, aa0).

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48, aaO sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, aaO).

    Lediglich als Unterfall ist das Schichtende als Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers angenommen worden (BAGE 43, 291, 295).

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83

    Arbeitsgerichtsverfahren - Sprungrevision - Zustimmung - Vertretungszwang -

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88
    Grundsätzlich werden im öffentlichen Dienst Krankenbezüge ebenfalls bis zur Dauer von sechs Wochen gezahlt, wie § 37 Abs. 2 Satz 1 BAT klarstellt (vgl. BAGE 48, 235, 244 = AP Nr. 7 zu § 37 BAT, zu B II 2 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 15.05.1975 - 5 AZR 293/74

    Entgeltfortzahlung: Zahlung von Krankenbezügen bei unbezahltem Urlaub

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88
    § 37 Abs. 2 BAT stellt eine die gesetzliche Regelung in zulässiger Weise zugunsten der Angestellten mit längerer Dienstzeit erweiternde Vereinbarung dar (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1975 - 5 AZR 293/74 - AP Nr. 4 zu § 37 BAT, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Das ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet hat oder jedenfalls arbeitsfähig war, sei es auch nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - zu II 2 der Gründe mwN) .

    Maßgeblich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und damit für das Ende des Verhinderungsfalls ist die Entscheidung des Arztes, der Arbeitsunfähigkeit - unabhängig von der individuellen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers - im Zweifel bis zum Ende eines Kalendertags bescheinigen wird (anders noch BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - zu III 1 der Gründe mwN, hieran wird nicht festgehalten) .

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Hiervon ist das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet hat oder jedenfalls arbeitsfähig war, sei es auch nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - zu II 2 der Gründe mwN) .

    Dabei hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass dann, wenn die ärztliche Bescheinigung lediglich einen Kalendertag angibt, in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der (betriebs-)üblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt werde (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - zu III 1 der Gründe mwN) .

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen

    vgl. dazu: Joussen, in: BeckOK Arbeitsrecht, BGB, 62. Edition, 1. Dezember 2021, § 616 Rn. 49; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 97 Rn. 16; Besgen/Jüngst u.a., in: Handbuch Betrieb und Personal, 248. Lieferung 2021, Stand: 204. Lieferung 05/16, ZWEITES KAPITEL Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung, Rn. 272; Tillmanns, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1, 1ndividualarbeitsrecht 1, 5. Auflage 2021, § 77 Rn. 33; Riesenhuber, in: Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 616 Rn. 56, 135 f.; Wilke, in: Personal-Lexikon, 23. Edition 2021, Persönliche Arbeitsverhinderung - Mehrere Verhinderungszeiten; Bieder, in: BeckOGK, BGB, 1. Februar 2020, § 616 Rn. 38; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 616 Rn. 68; Krause, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, BGB, 9. Auflage 2020, § 616 Rn. 43; Oetker, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 616 Rn. 107 f.; Pepping, in: Rancke, Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit - Betreuungsgeld, BGB, 5. Auflage 2018, § 616 Rn. 12; Waas/Palonka, in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, BGB, 4. Auflage 2017, § 616 Rn. 15; Vgl. auch BAG, Urteil vom 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 -, juris Rn. 27.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2017 - 5 Sa 49/17

    Verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - genesungswidriges Verhalten

    (vgl. BAG 12.07.1989 - 5 AZR 377/88 - Rn. 34, mwN; Treber EFZG § 3 Rn. 119).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 13 Sa 117/11

    Entgeltfortzahlung - zur Frage zweier selbständiger oder überlappender

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - NZA 1989, 927; BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 368/89 - EEK I/1015; BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - BAGE 115, 206 = AP EFZG § 3 Nr. 25), der sich die erkennende Kammer anschließt, gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:.

    Wollte man einen solchen Satz aufstellen, würde man in unzulässiger Weise in die fachlichen Befugnisse des Arztes eingreifen, denn es muss der Sachkunde des behandelnden Arztes überlassen bleiben, das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - NZA 1989, 927).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 26 Sa 513/18

    Entgeltfortzahlungsanspruch - selbstständige Verhinderungsfälle auch bei

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen insoweit dann vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er - wie hier - nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (vgl. BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88, Rn. 27).

    Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen insoweit dann vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (vgl. BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88, Rn. 27).

  • LAG Köln, 09.02.2015 - 5 Sa 831/14

    Zeitliche Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Auftreten einer neuen

    Zwei selbstständige Verhinderungsfälle liegen auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - EzA § 616 BGB Nr. 39; AnwK-ArbR-Sievers § 3 EFZG Rn. 109).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 4 Sa 52/99

    Fortsetzungserkrankung und Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Zwei selbstständige Verhinderungsfälle und damit zwei von einander unabhängige Ansprüche sind dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet (nicht aber bei einem untauglichen Arbeitsversuch) oder wenn er auch nur kurze Zeit außerhalb der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit (z.B. Sonntag) arbeitsfähig war (BAG, Urteil vom 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - AP Nr. 77 zu § 616 BGB; vgl. insgesamt auch ErfK/Dörner, § 3 EntgeltfortzG Rn. 98).

    Soweit sie darauf abhebt, dass die Nervenärztin Klein am 23. September 1998 eine Folgebescheinigung ausgestellt hat, kommt diesem Umstand keine besondere Bedeutung zu, da die Bezeichnung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Beurteilung des Krankheitsbildes nicht maßgeblich ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - AP Nr. 77 zu § 616 BGB, III 2 a der Gründe).

  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    2010 eingetreten wäre (vgl. dazu BAG v. 12.7. 1989 - 5 AZR 377/88, NZA 1990, 927; BAG v. 11.7. 1990 - 5 AZR 368/89, EEK I /1015), mit der Folge, dass sie erst nach Ablauf der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erneut arbeitsunfähig erkrankt wäre und so einen weiteren 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum hätte erhalten können, sind nicht zu erkennen.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2004 - 15 Sa 118/03

    Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit

    Über die Dauer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und damit über das Ende des Verhinderungsfalles entscheidet der Arzt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juli 1999 - 5 AZR 377/88, AP Nr. 77 zu § 616 BGB).
  • VG Minden, 15.11.2022 - 16 K 1556/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 2031/03

    Entgeltfortzahlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Vorerkrankung

  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2004 - 2 Sa 666/04

    Berufungsbegründung - Entgeltfortzahlung - Grundsatz der Einheit des

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - Entstehen eines neuen

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Hessen, 24.10.2012 - 2 Sa 70/10

    Entgeltfortzahlung - andere Erkrankung bei Arbeitsantritt - kein einheitlicher

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 20/23

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

  • LAG Berlin, 22.06.1990 - 6 Sa 34/90

    Entgeltfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast für neuen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2020 - L 7 AL 12/20
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