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   BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80   

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BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80 (https://dejure.org/1983,751)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1983 - 5 AZR 389/80 (https://dejure.org/1983,751)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1983 - 5 AZR 389/80 (https://dejure.org/1983,751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und Glauben - Vertragsanpassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 336
  • NJW 1984, 686 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80
    Durch den A b bau überhöhter Liq u id a tio n sre ch te sollen auch Chefärzte da zu b e i t r a g e n , daß s o z i a l tragbare P flegesätze zustande kommen (vgl. zum Zwec k des Gesetzes auch BVerfGE 52, 303, 348).
  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 4/77

    Angelegenheit des Kassenarztrechts - Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80
    Sie werden m it dem - nach § 3 Abs. 2 BPflV gekürzten - P flegesatz abgegolten (BSGE 44, 244, 231).
  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

    Die Rechtsprechung ist bisher von der Zulässigkeit dieser und ähnlicher Entwicklungsklauseln in Chefarztverträgen ausgegangen (vgl. nur BAGE 32, 249; 42, 336; 62, 11 = AP Nr. 6, 12, 20 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 385/90

    Ablösung des Liquidationsrechts eines Chefarztes - Anspruch auf finanziellen

    Der Senat hat seit der Entscheidung vom 4. Mai 1983 (BAGE 42, 336, 343 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß der in einem Krankenhaus angestellte Chefarzt für Anästhesie vom Krankenhausträger nach Treu und Glauben wegen Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) Vertragsanpassung in Gestalt eines angemessenen finanziellen Ausgleichs verlangen kann, wenn er ein ihm vertraglich eingeräumtes Liquidationsrecht für Leistungen im Belegarztbereich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Änderung des Pflegekostenrechtes nicht mehr ausüben kann.

    Daher dürfen ärztliche Leistungen, die von den sogenannten Funktionsärzten (Anästhesisten, Radiologen, Laborärzten) auf den Belegabteilungen erbracht werden, nicht mehr gesondert über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden, sie müssen vielmehr als allgemeine Krankenhausleistungen und damit als Kosten des Krankenhausträgers in die Berechnung des Pflegesatzes eingehen und sind daher mit diesem Pflegesatz bereits abgegolten (vgl. BSGE 44, 244, 249 f.; BSGE 52, 181 f.; BAGE 42, 336, 345 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; BAGE 30, 1, 4 [BAG 11.01.1978 - 5 AZR 797/76] = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; BAGE 32, 249, 254 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; nicht veröffentlichte Senatsentscheidungen vom 4. September 1985 - 5 AZR 13/84 - und vom 8. April 1987 - 5 AZR 121/86 -).

    Angesichts dieser Rechtslage war deshalb die Kassenärztliche Vereinigung N. berechtigt und verpflichtet, die ihrerseits dem Kläger eingeräumte Beteiligung an der kassenärztlichen Versorgung der Patienten auf den Belegabteilungen zu widerrufen (vgl. insoweit BAGE 42, 336, 345 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 c der Gründe).

    Es mag zwar zutreffen, daß ein angestellter Chefarzt erst durch Liquidationserlöse den größten Teil seiner Gesamteinkünfte erzielt und Liquidationsrechte deshalb regelmäßig als Teil der den Chefärzten zustehenden Vergütung anzusehen sind (vgl. nur Senatsurteil BAGE 42, 336, 344 = AP, a.a.O., zu I 2 b der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen), derartige Erwägungen können aber eine entsprechende vertragliche Einräumung des Liquidationsrechts nicht ersetzen.

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 13/84

    Vertragsergänzung eines lückenhaften Chefarztvertrags - Ergänzende

    Anders als bei dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Mai 1983 (BAG 42, 336 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag) zugrundeliegenden Sachverhalt sei das hier nicht der Fall.

    Das folgt nicht nur aus der Höhe des garantierten Mindesteinkommens von genau 80.000,00 DM, sondern zeigt sich auch in anderer Beziehung (vgl. die Entgeltabsprache in BAG 42, 336, 338 ff. = AP, aaO, Bl. 1 R, 2).

    Erst diese endgültige Klärung hat eine weitere Entscheidung darüber erforderlich gemacht, wie die Liquidationsausfälle der betroffenen Ärzte auszugleichen sind (vgl. BAG 42, 336 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

    Auf der einen Seite wird davon auszugehen sein, daß ein entschädigungsloser Wegfall des Liquidationsrechts des Klägers bei gleichbleibendem Leistungsumfang nicht in Betracht kommt (vgl. auch BAG 42, 336, 347 = AP, aaO, zu I 4 der Gründe).

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

    b) Zwar wird bei Krankenhaus-Chefärzten die Auffassung vertreten, daß es sich bei dem einzelvertraglich vereinbarten Liquidationsrecht um einen Teil der Vergütung handelt (vgl. BAG 11. Januar 1978 - 5 AZR 797/76 - BAGE 30, 1, 6; 9. Januar 1980 - 5 AZR 71/78 - BAGE 32, 249, 263 f.; 4. Mai 1983 - 5 AZR 389/80 - BAGE 42, 336, 344 f.; zweifelnd aber 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - BAGE 33, 119, 134).

    Dementsprechend betont das Bundesarbeitsgericht, daß die Liquidationsbefugnis "bei entsprechender Vertragsgestaltung" Teil der Vergütung sei (BAG 4. Mai 1983 aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

    Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil des BAG, BAGE 33, 119 = AP, aaO, zuletzt BAGE 42, 336, 344 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat, schafft § 242 BGB nur einen angemessenen Ausgleich für den Verlust der der Beklagten dadurch entsteht, daß sie die von der vertraglichen Erstattungspflicht nicht gedeckten Kosten nicht mehr über den Pflegesatz hereinbringen kann (vgl. BAGE 42, 336, 347 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 557/01

    Chefarzt - arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel

    Es handelt sich um eine für Chefarztverträge übliche Entwicklungs- und Anpassungsklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig ist, soweit die damit verbundene einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen im Einzelfall zwingendes Kündigungsschutzrecht nicht umgeht und billigem Ermessen entspricht (BAG 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 3 = EzA BGB § 613a Nr. 10, zu 2 a der Gründe; 9. Januar 1980 - 5 AZR 111/78 - BAGE 32, 265, 271; 4. Mai 1983 - 5 AZR 389/80 - BAGE 42, 336, 346; 28. Mai 1997 - 5 AZR 125/96 - BAGE 86, 61, 70 f.).
  • BSG, 26.06.1996 - 8 RKn 32/95

    Rechtmäßigkeit eines Aufsichtsbescheides - Anforderungen an eine notwendige

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) das vertraglich vereinbarte Liquidationsrecht der beamteten wie der angestellten Chefärzte nach Art. 33 Abs. 5 GG unterschiedslos geschützt sei (Hinweis auf BAGE 32, 248 [BAG 14.12.1979 - 7 AZR 38/78]; 42, 336), verbiete es der Gleichbehandlungsgrundsatz, die Anwendung der BNVÄndVO für die beamteten Chefärzte zu fordern, für die angestellten Chefärzte dagegen zu verneinen.

    Im übrigen handelt es sich allenfalls um eine vorübergehende Ungleichbehandlung, da nach der gefestigten Rechtsprechung des BAG durch Änderungskündigung die Anpassung der bestehenden Verträge von Angestellten an das Beamtenrecht erfolgen kann (BAGE 32, 249, 262; 32, 265, 273 [BAG 09.01.1980 - 5 AZR 111/78]; 42, 336, 347 f; BAG vom 14. November 1990 - 5 AZR 510/89 - BAG vom 7. November 1991 - 6 AZR 514/89 - BAG vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 -, AP Nr. 27 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, können Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe), wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BAGE 57, 344 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO).
  • LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97

    Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des

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  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 310/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung der Abführung an das Krankenhaus nach

    Anerkannt ist in der Rechtsprechung weiter, daß Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern können, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Abreden dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Diese Grundsätze hat der Senat bereits mehrfach auf Fallgestaltungen angewandt, welche die Anpassung eines Chefarztvertrages mit Liquidationsbefugnis für Leistungen im Belegarztbereich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung betrafen (vgl. BAGE 42, 336 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; zuletzt in der nicht veröffentlichten Entscheidung vom 17. Februar 1988 - 5 AZR 575/86 -).

  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 575/86

    Liqidationsbefugnis eines Chefarztes für die anästhesiologische Behandlung als

  • BAG, 08.04.1987 - 5 AZR 121/86

    Ablösebetrag für das Liquidationsrecht eines Chefarztes

  • LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07

    Chefarzt; Annahmeverzug; anrechenbarer Zwischenverdienst;

  • BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 305/87
  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89

    Besoldungsrecht - Krankenhausarzt - Nebentätigkeit - Privatliquidation

  • LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88

    Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote;

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97

    Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung;

  • LAG Hamm, 05.02.1998 - 17 Sa 913/97

    Befristeter Arbeitsvertrag - Zuschuß weg - Kündigung möglich

  • ArbG Gelsenkirchen, 27.08.2008 - 4 Ca 2588/07

    Chefarzt, Vergütung, Annahmeverzug.

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94

    Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag

  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 50/91

    Wegfall der Liquidationsmöglichkeiten einer Chefärztin - Ausgleich durch

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 630/89

    Ablösung des Liquidationsrechts eines Chefarztes - Die fachlichen Aufgaben eines

  • BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 536/87
  • LAG Hamm, 11.02.1985 - 16 (11) Sa 1220/84

    Widerruf einer Vereinbarung; Blutprobe; Arbeitsvergütung

  • LAG Köln, 07.05.1986 - 5 Sa 197/86

    Kassenärztliche Vereinigung; Kassenarzt; Krankenhaus; Arzt; Pflegekasse;

  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 23/83
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