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   BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92   

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https://dejure.org/1993,419
BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 (https://dejure.org/1993,419)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 (https://dejure.org/1993,419)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 (https://dejure.org/1993,419)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Hensche
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausschlussfrist und Abrechnung der Forderung durch Arbeitgeber

  • hensche.de

    Ausschlussfrist: Lohnabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden im Bayerischen Möbelhandel vom 15.12.1986 § 19
    Ausschlußfrist bei Widerruf einer in der Lohnabrechnung ausgewiesenen Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 54
  • NJW 1993, 3159 (Ls.)
  • MDR 1993, 1090
  • NZA 1993, 1091
  • BB 1993, 1736
  • DB 1993, 1930
  • JR 1994, 88
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

    (3) Dem Verfall dieser Ansprüche kann nicht entgegengehalten werden, dass sie durch die Abrechnungen vorbehaltlos ausgewiesen wurden und es eine überflüssige Förmlichkeit wäre, wenn die Klägerin diesen Betrag noch einmal geltend machen müsste (vgl. hierzu BAG 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - zu I 2 b der Gründe; 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - zu II 1 der Gründe, BAGE 73, 54) .
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 92; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 67).

    Die Obliegenheit zur Geltendmachung lebt nicht wieder auf, wenn der Arbeitgeber die Forderung später bestreitet (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Die Erteilung einer Lohnabrechnung hindert den Arbeitgeber regelmäßig nicht daran, die Lohnabrechnung später zu widerrufen, Gegenansprüche zu erheben oder aus anderen Gründen die Zahlung zu verweigern (vgl. BAG v. 27.02.2014 - 6 AZR 931/12, juris; BAG v. 21.04.1993 - 5 AZR 399/92, BAGE 73, 54; BAG v. 10.03.1987 - 8 AZR 610/84, BAGE 54, 242).
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