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Rechtsprechung
   BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10   

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https://dejure.org/2011,401
BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 (https://dejure.org/2011,401)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 (https://dejure.org/2011,401)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 (https://dejure.org/2011,401)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • openjur.de

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Pauschalabgeltung von Überstunden; Vergütungserwartung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 612 Abs 1 BGB
    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltenen Klausel über Abgeltung von Überarbeit oder Mehrarbeit durch die Bruttomonatsvergütung

  • bag-urteil.com

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • Betriebs-Berater

    Pauschalabgeltung von Überstunden

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit einer Überstundenabgeltungsklausel in formularmäßigen Arbeitsvertrag

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • RA Kotz

    AGB-Klausel - Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot

  • hensche.de

    Überstunden, AGB

  • Anwaltsblatt

    § 307 BGB, § 612 BGB, § 3 ArbZG
    Angestellter Anwalt in Großkanzlei: Überstunden auf eigenes Risiko

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • ra.de
  • rewis.io

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BRAK-Mitteilungen

    Pauschalabgeltung von anwaltlichen Überstunden - Vergütungserwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 612 Abs. 1
    Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen [Überstundenvergütung]; Pauschalabgeltung von Überstunden; Verletzung des Bestimmtheitsgebots; Vergütungserwartung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Intransparente Pauschalabgeltung von Überstunden in vorformulierten Vertragsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur pauschalen Überstundenabgeltung bei angestellten Rechtsanwälten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalabgeltung von Überstunden bei einem angestellten Rechtsanwalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pauschalabgeltung von Überstunden

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Keine Bezahlung von Überstunden eines angestellten Rechtsanwalts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pauschalabgeltung von Überstunden

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Pauschale Abgeltung der Überstunden ist unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsleben in der Großkanzlei: Bei 80.000 Jahresgehalt sind Überstunden "geschenkt"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheitsgebot in AGB von Arbeitsverträgen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pauschalabgeltung von Überstunden im Arbeitsrecht

  • juve.de (Kurzinformation)

    Associates-Überstunden

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Klausel: "Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten."

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überstunden-Klausel im Arbeitsvertrag: Wirksamer Ausschluss aller Ansprüche?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pauschalabgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag // Bestimmtheit/Transparenz von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Arbeitszeit und Vereinbarungen zur Überstundenvergütung // Unklare Vereinbarungen zur Überstundenvergütung können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Arbeitgeber teuer werden

Besprechungen u.ä. (7)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Überstundenvergütung bei Diensten höherer Art?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Großkanzleien können aufatmen - Keine Überstundenvergütung für enttäuschte Anwälte

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Pauschalabgeltung von Überstunden

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 17.08.2011, Az.: 5 AZR 406/10 (AGB-Kontrolle von Überstundenpauschalabgeltungsklauseln bei Rechtsanwälten)" von RA Dr. Thomas Müller-Bonanni, LL.M., original erschienen in: NJW 2012, 552 - 555.

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeit: Ist eine pauschale Überstundenvergütung erlaubt?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz unwirksamer Pauschalabgeltung von Überstunden: Nicht ohne weiteres Überstundenvergütung bei Diensten höherer Art

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von AGB bei vermeidbarer Unklarheit! (IBR 2012, 1011)

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Büroangestellte leisten sehr häufig Überstunden // Welche Rechte kann der Arbeitnehmer geltend machen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 44
  • NJW 2012, 552
  • ZIP 2011, 2204
  • MDR 2012, 233
  • NZA 2011, 1335
  • BB 2011, 2932
  • DB 2011, 2550
  • AnwBl 2011, 953
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 50; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 16, DB 2011, 1639 - jeweils mwN; vgl. auch ErfK/Preis 11. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 91; HWK/Gotthardt 4. Aufl. Anh. §§ 305 - 310 BGB Rn. 39) .

    Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob der Kläger mit dem Studium von Fachliteratur und dem Besuch eines Notargrundkurses Arbeit im Sinne einer Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (zum Begriff der Arbeit siehe BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21 mwN, DB 2011, 1639), geleistet hat, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Die Vergütungserwartung ist deshalb stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - zu IV 4 a der Gründe, BAGE 96, 45) .
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es jedoch gerade bei Diensten höherer Art nicht (ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 18; HWK/Thüsing § 612 BGB Rn. 23 - jeweils mwN; vgl. auch - zu leitenden Angestellten - BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 und - zu Chefärzten - BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Insbesondere lässt sich weder der Klausel selbst noch den arbeitsvertraglichen Bestimmungen im Übrigen eine Begrenzung auf die nach § 3 ArbZG zulässige Höchstarbeitszeit (zu einer solchen Auslegungsmöglichkeit BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) entnehmen.
  • BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66

    Überstundenvergütung bei einem leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es jedoch gerade bei Diensten höherer Art nicht (ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 18; HWK/Thüsing § 612 BGB Rn. 23 - jeweils mwN; vgl. auch - zu leitenden Angestellten - BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 und - zu Chefärzten - BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194) .
  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Daran ist der Senat gebunden (vgl. BGH 9. April 1956 - II ZR 135/55 - BGHZ 20, 253; 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428 und 26. Juni 1986 - V ZB 15/86 - VersR 1986, 1210; noch aA RAG 7. August 1940 - RAG 258/39 - RAGE 23, 289) .
  • BGH, 26.06.1986 - V ZB 15/86

    Anfechtung - Teilurteil - Rechtskraft - Verschulden

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Daran ist der Senat gebunden (vgl. BGH 9. April 1956 - II ZR 135/55 - BGHZ 20, 253; 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428 und 26. Juni 1986 - V ZB 15/86 - VersR 1986, 1210; noch aA RAG 7. August 1940 - RAG 258/39 - RAGE 23, 289) .
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Dafür begründet auch das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, BAGE 128, 73) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Dafür begründet auch das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 155; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 18, BAGE 128, 73) , der keine der Parteien entgegengetreten ist.
  • BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 2/66

    Arbeitsleistung - Übergabe eines Vermögens - Übergabe eines Vermögensbestandteils

    Auszug aus BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
    Danach wird ein (nachträglicher) Vergütungsanspruch bejaht, wenn die dem durch die Dienstleistungen Begünstigten erkennbare Erwartung des die Dienste Leistenden bestand, durch eine in Zukunft erfolgende Übertragung eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden die in der Vergangenheit geleisteten Dienste abgegolten werden, sofern für die geleisteten Dienste entweder keine oder doch nur eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgte und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der Erwartung bestand (BAG 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP BGB § 612 Nr. 24; 13. Mai 1969 - 5 AZR 457/68 - AP BGB § 612 Nr. 25; vgl. auch ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 21 ff.; DFL/Kamanabrou 4. Aufl. § 612 BGB Rn. 16 ff. - jeweils mwN) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

  • BAG, 13.05.1969 - 5 AZR 457/68
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10

    Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignet ist, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 33, BAGE 150, 286; 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13, BAGE 139, 44; BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17 mwN, BGHZ 208, 52; 5. Oktober 2005 - VIII ZR 382/04 - Rn. 23) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Der Vertragspartner des Klauselverwenders soll ohne fremde Hilfe Gewissheit über den Inhalt der vertraglichen Rechte und Pflichten erlangen und nicht von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13, BAGE 139, 44; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 33, BAGE 150, 286) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 135, 250; 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10) .

    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 15 mwN, BAGE 135, 250; 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 14 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10) .

    des Arbeitsvertrags deutet im Gegenteil darauf hin, dass auch eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von der Klausel erfasst sein soll (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 15, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 486; HWK/Thüsing 5. Aufl. § 611 BGB Rn. 134) .

    Wäre eine Einschränkung des Umfangs der Abgeltungsklausel auf bis zu sechs Stunden wöchentlich gewollt gewesen, hätte die Beklagte das unschwer im Klauseltext durch die Aufnahme dieser Zahl oder zumindest mit einem ausdrücklichen Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz und eine danach zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit formulieren können (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 16 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10) .

    Die - objektive - Vergütungserwartung wird deshalb in weiten Teilen des Arbeitslebens gegeben sein (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10; 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 31 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 11) .

    Sie wird aber fehlen, wenn arbeitszeitbezogene und arbeitszeitunabhängig vergütete Arbeitsleistungen zeitlich verschränkt sind (vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 32, aaO) oder wenn Dienste höherer Art geschuldet sind oder insgesamt eine deutlich herausgehobene Vergütung gezahlt wird (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, 21, aaO) .

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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19364
BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10 (A) (https://dejure.org/2011,19364)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 5 AZR 406/10 (A) (https://dejure.org/2011,19364)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 406/10 (A) (https://dejure.org/2011,19364)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 582
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Der Senat hat auf die Revision der Beklagten das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts stattgegeben hat, die Berufung des Klägers zurückgewiesen und ihm die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - DB 2011, 2550).

    Das Urteil des Senats vom 17. August 2011 (- 5 AZR 406/10 - DB 2011, 2550) enthält im Kostenausspruch keine Entscheidungslücke.

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Nur bei der Ergänzung des Urteilstenors über die Zulassung von Berufung und Revision nach § 64 Abs. 3a, § 72 Abs. 1 Satz 2 ArbGG hat das Gericht unter Hinzuziehung derselben Richter zu entscheiden, die an dem Urteil mitgewirkt haben, weil es sich dabei um eine § 320 Abs. 1 ZPO vergleichbare Auslassung der Urteilsformel handelt (BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 26 mwN, NZA 2012, 37).
  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Der Senat hat, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, bewußt über die die Klage auf Überstundenvergütung betreffenden erst- und zweitinstanzlichen Kosten nicht befunden, weil das Landesarbeitsgericht darüber - ohne den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten - in einem rechtskräftigen Schlussurteil vom 18. August 2010 mitentschieden hatte und der Senat daran gebunden war (vgl. BGH 9. April 1956 - II ZR 135/55 - BGHZ 20, 253; 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428; 26. Juni 1986 - V ZB 15/86 - VersR 1986, 1210) .
  • BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 2077/99

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Die Vorschrift dient der Ergänzung eines lückenhaften Urteils, nicht der Richtigstellung eines - vermeintlich - falschen Urteils (allgA, vgl. nur BVerfG 27. April 2000 - 1 BvR 2077/99 - NJW-RR 2000, 1664; BGH 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04 - zu II 1 der Gründe, NJW 2006, 1351; Zöller/Vollkommer 29. Aufl. § 321 ZPO Rn. 2; Reichold in Thomas/Putzo 30. Aufl. § 321 ZPO Rn. 1) .
  • RG, 07.11.1892 - VI 125/92

    Entscheidung über Urteilsergänzung. §. 292 C.P.O.

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Über ihn entscheidet der Senat, wobei an dem Ergänzungsurteil auch Richter teilnehmen können, die an dem Haupturteil nicht mitgewirkt haben (RG 7. November 1892 - VI 125/92 - RGZ 30, 342, 345; Zöller/Vollkommer 29. Aufl. § 321 ZPO Rn. 10; Reichold in Thomas/Putzo 30.   Aufl. § 321 ZPO Rn. 4).
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Der Senat hat, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, bewußt über die die Klage auf Überstundenvergütung betreffenden erst- und zweitinstanzlichen Kosten nicht befunden, weil das Landesarbeitsgericht darüber - ohne den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten - in einem rechtskräftigen Schlussurteil vom 18. August 2010 mitentschieden hatte und der Senat daran gebunden war (vgl. BGH 9. April 1956 - II ZR 135/55 - BGHZ 20, 253; 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428; 26. Juni 1986 - V ZB 15/86 - VersR 1986, 1210) .
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Die Vorschrift dient der Ergänzung eines lückenhaften Urteils, nicht der Richtigstellung eines - vermeintlich - falschen Urteils (allgA, vgl. nur BVerfG 27. April 2000 - 1 BvR 2077/99 - NJW-RR 2000, 1664; BGH 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04 - zu II 1 der Gründe, NJW 2006, 1351; Zöller/Vollkommer 29. Aufl. § 321 ZPO Rn. 2; Reichold in Thomas/Putzo 30. Aufl. § 321 ZPO Rn. 1) .
  • BGH, 26.06.1986 - V ZB 15/86

    Anfechtung - Teilurteil - Rechtskraft - Verschulden

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
    Der Senat hat, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, bewußt über die die Klage auf Überstundenvergütung betreffenden erst- und zweitinstanzlichen Kosten nicht befunden, weil das Landesarbeitsgericht darüber - ohne den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten - in einem rechtskräftigen Schlussurteil vom 18. August 2010 mitentschieden hatte und der Senat daran gebunden war (vgl. BGH 9. April 1956 - II ZR 135/55 - BGHZ 20, 253; 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428; 26. Juni 1986 - V ZB 15/86 - VersR 1986, 1210) .
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    aa) Bei der Entscheidung über die nachträgliche Zulassung der Berufung müssen, da es sich um eine § 320 Abs. 1 ZPO vergleichbare Auslassung in der Urteilsformel handelt, dieselben Richter wie am Urteil selbst mitwirken (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 406/10 (A) - Rn. 9; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 26, BAGE 139, 69; Hohmann ArbGG 3. Aufl. § 64 Rn. 6; ErfK/Koch 17. Aufl. § 64 ArbGG Rn. 6; Pfeiffer in Natter/Gross ArbGG 2. Aufl. § 64 Rn. 28; GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2014 § 64 Rn. 62b; im Ergebnis auch GMP/Germelmann 8. Aufl. § 64 Rn. 33; aA: BeckOK ArbR/Klose Stand 1. Juni 2017 ArbGG § 64 Rn. 9; Düwell/Lipke/Maul-Sartori 4. Aufl. § 64 Rn. 44; Schwab/Weth/Schwab 4. Aufl. ArbGG § 64 Rn. 56) .
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 2 U 32/17

    Kapselextraktionsvorrichtung

    Die Vorschrift dient der Ergänzung eines lückenhaften Urteils, nicht der Richtigstellung eines - vermeintlich - falschen Urteils (vgl. BVerfG, NJW-RR 2000, 1664; BGH, NJW 1980, 840 f.; NJW-RR 1996, 1238; NJW 2006, 1351, 1352; BAG, NZA 2012, 582 Rn. 10; Zöller/Festkorn, ZPO, 32. Aufl., § 321 Rn. 2).

    Da das Ergänzungsurteil eine eigenständige Entscheidung darstellt, müssen in ihm ein selbständiger Kostenausspruch und eine Entscheidung über die Vollstreckbarkeit enthalten sein (Musielak/Voit/Musielak, ZPO, a.a.O., § 321 Rn. 12; MünchKommZPO/Musielak, 5. Aufl., § 321 Rn. 15; Zöller/Festkorn, a.a.O., § 321 Rn. 13; zum Kostenausspruch vgl. auch BAG, NZA 2012, 582 = BeckRS 2012, 66697 Rn. 13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer -

    cc) Da der Ausspruch des Arbeitsgerichts insoweit ausdrücklich nicht weiterging als die punktuellen Feststellungsanträge, hat die Berufungskammer von einer hierzu nur redaktionellen Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils abgesehen, zumal sämtliche Kündigungsschutzanträge vorliegend begründet waren und das Arbeitsgericht zudem bereits mit Schlussurteil vom 8. Juli 2020 eine rechtskräftige Kostenentscheidung bezüglich der erstinstanzlichen Verfahrenskosten getroffen hatte, an welche nunmehr alle nachfolgenden Instanzen gebunden sind (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 406/10 (A) - Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2015 - 19 Sa 1654/14

    Zulässigkeit eines Ergänzungsurteils

    An der Entscheidung der Kammer können Richter teilnehmen, die an dem Haupturteil nicht mitgewirkt haben (vgl. BAG 14.12.2011 - 5 AZR 406/10 (A) - NZA 2012, 582 ).
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Rechtsprechung
   BAG - 5 AZR 406/10   

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