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   BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87   

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https://dejure.org/1988,21827
BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87 (https://dejure.org/1988,21827)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1988 - 5 AZR 411/87 (https://dejure.org/1988,21827)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - 5 AZR 411/87 (https://dejure.org/1988,21827)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 558/81

    Streitwert: Kündigung - Beschwer

    Auszug aus BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87
    Entgegen den Bedenken des Klägers in der Revisionserwiderung ist an dieser Ansicht festzuhalten, zumal da sowohl der Zweite Senat wie der Siebte Senat sich der vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 2. März 1983 näher begründeten Auffassung angeschlossen haben (BAG Urteil vom 24. August 1983 -- 7 AZR 558/81 -, nicht veröffentlicht; BAG Beschluß vom 13« Februar 1984 - 7 AZB 22/83 nicht veröffentlicht; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979).
  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87
    Entgegen den Bedenken des Klägers in der Revisionserwiderung ist an dieser Ansicht festzuhalten, zumal da sowohl der Zweite Senat wie der Siebte Senat sich der vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 2. März 1983 näher begründeten Auffassung angeschlossen haben (BAG Urteil vom 24. August 1983 -- 7 AZR 558/81 -, nicht veröffentlicht; BAG Beschluß vom 13« Februar 1984 - 7 AZB 22/83 nicht veröffentlicht; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
    Auszug aus BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87
    Entgegen den Bedenken des Klägers in der Revisionserwiderung ist an dieser Ansicht festzuhalten, zumal da sowohl der Zweite Senat wie der Siebte Senat sich der vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 2. März 1983 näher begründeten Auffassung angeschlossen haben (BAG Urteil vom 24. August 1983 -- 7 AZR 558/81 -, nicht veröffentlicht; BAG Beschluß vom 13« Februar 1984 - 7 AZB 22/83 nicht veröffentlicht; BAG Beschluß vom 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979).
  • BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 512/83

    Streitwert: Rechtsmittelstreitwert - Festsetzung durch das Arbeitsgericht -

    Auszug aus BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87
    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG Urteil vom 2. März 1983, BAGE 44, 13 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 11. Juni 1986 - 5 AZR 512/83 - AP Nr. 3 zu M l ArbGG 1979).
  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

    Auszug aus BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87
    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG Urteil vom 2. März 1983, BAGE 44, 13 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 11. Juni 1986 - 5 AZR 512/83 - AP Nr. 3 zu M l ArbGG 1979).
  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 410/87

    Kriterien für die Bindung (bzw. für den Fortfall der Bindung) des

    Auszug aus BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 411/87
    Parallelsache 5 AZR 410/87 vom 13. Januar 1988 (veröffentlicht) 5 ÄZR 411/87 3 Sa 8/87 Baden-Wärttemberg Verkündet am 13 Januar 1988 Im Namen das Volkes! C1obes , F.eg .-HauRfeSekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 13 Sa 68/05

    Tarifvertrag: Tarifvorrang gegenüber Betriebsvereinbarung; Fehlerhafte

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Beurteilung des Beschwerdewerts nach § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG nur dann nicht an die arbeitsgerichtliche Festsetzung gebunden, wenn sie evident unrichtig ist (BAG 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 11, zu I 1 und 2 der Gründe; vgl. auch die Parallelsache BAG 13. Januar 1988 - 5 AZR 411/87 - n. v., zu I 1 und 2 der Gründe, jeweils m. w. N.; ferner BAG 11. Juni 1986 - 5 AZR 512/83 - AP ArbGG 1979 § 61, zu I 1 und 2 der Gründe und BAG 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 7, zu B II 1 und 2 der Gründe).

    Bei fehlender Bindung an die Streitwertfestsetzung bliebe die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils stets ungewiss, bis das Berufungsgericht über den Beschwerdewert erkannt hätte (näher BAG 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 11, zu I 1 der Gründe und BAG 13. Januar 1988 - 5 AZR 411/87 - n. v., zu I 1 der Gründe).

  • LAG Köln, 12.11.2003 - 8 Sa 706/03

    Statthaftigkeit einer Berufung; Notwendiger Beschwerdegegenstand für die

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  • LAG Schleswig-Holstein, 19.11.2008 - 3 Sa 274/08

    Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaubsdauer, Berechnung, Formel, Schichtrythmus,

    (aa) Das Berufungsgericht ist grundsätzlich an die Festsetzung des Streitwerts eines Urteils erster Instanz im Regelfall gebunden und muss auch von ihr grundsätzlich ausgehen, wenn es um die Beurteilung geht, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 64 Abs. 2 ArbGG erreicht und deshalb die Berufung statthaft ist (BAG vom 24.08.1983 - 7 AZR 558/81 - BAG vom 13.01.1988 - 5 AZR 411/87 - LAG Köln vom 12.11.2003 - 8 Sa 706/03 - jeweils zit. nach JURIS).
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