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   BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99   

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https://dejure.org/2001,17023
BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99 (https://dejure.org/2001,17023)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 5 AZR 411/99 (https://dejure.org/2001,17023)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 5 AZR 411/99 (https://dejure.org/2001,17023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Änderung der Arbeitsbedingungen kraft Direktionsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers im Zuge der Reorganisation eines Unternehmens; Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags; Reichweite des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruches; Aufgabenbereich eines Leiters der Abteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99
    aa) Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrags erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (ständige Rechtsprechung; BAG 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 2; 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17).
  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99
    aa) Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrags erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (ständige Rechtsprechung; BAG 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 2; 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17).
  • LAG Köln, 22.04.1999 - 5 Sa 30/99

    Feststellungsklage auf das Vorliegen eines Beschäftigungsanspruchs;

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. April 1999 - 5 Sa 30/99 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 7. Oktober 1998 - 4 Ca 233/98 - zurückgewiesen hat.
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Sie lässt sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2001 (- 5 AZR 411/99 -) stützen, da dort der Entzug bestimmter Tätigkeiten noch im Rahmen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts erfolgte.
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15

    Versetzung; Direktionsrechts des Arbeitgebers; unbillige Weisung

    So geht der Zehnte Senat in Abgrenzung zu einer Entscheidung des Fünften Senats vom 24.01.2001 (- 5 AZR 411/99, juris) davon aus, dass effektiver Rechtsschutz zur Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs für den Zeitraum bis zu einer neuen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber erforderlich ist (BAG 25.08.2010 a.a.O. Rn. 15 a.E.).
  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer nach dem übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien künftig nur noch eine ganz bestimmte Tätigkeit schulden sollte (BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03, DB 2005, 559; Urteil vom 24.01.2001 - 5 AZR 411/99, Juris; KR/Rost § 2 KSchG Rdnr. 40 m.w.N.).

    Ist dies nicht der Fall, so kann ihm die zuletzt ausgeübte Tätigkeit vom Arbeitgeber ohne Verletzung des Arbeitsvertrages entzogen werden (BAG, Urteil vom 24.01.2001 - 5 AZR 411/99, Juris).

  • LAG Hamm, 06.01.2022 - 18 Sa 726/21

    Differenzen über Erholungs- oder Pausenzeiten beim Tragen einer FFP2-Maske in der

    Der Arbeitnehmer kann sowohl die Berechtigung einer Weisung im Wege der Feststellungklage klären lassen als auch seinen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung im Rahmen einer Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO durchsetzen (BAG, Urteil vom 25.08.2010 - 10 AZR 275/09; BAG, Urteil vom 24.01.2001 - 5 AZR 411/99) .
  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01

    Arbeitsvergütung; Zusatzvergütung eines Redakteurs für das Anfertigen von

    Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrags erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts begründen (Senat 24. Januar 2001 - 5 AZR 411/99 - nv.).
  • LAG Hamm, 21.02.2013 - 17 Sa 1660/12

    Versetzung; Begriff des "Dritten" i.S.d. § 4 Abs. 2 TVöD -VKa

    Eine Konkretisierung des Vertragsinhaltes mit der Folge einer Beschränkung jeder Arbeitspflicht auf eine bestimmte Tätigkeit erfordert eine langjährige Handhabung sowie zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf die Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (BAG 24.01.2001 - 5 AZR 411/99 - Rn. 37).

    Bei Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, er solle nicht in anderer Weise eingesetzt werden, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Einschränkung des Weisungsrechtes kommen (BAG 26.09.2012 a.a.O. Rn. 14; 17.08.2011 a.a.O. Rn. 19; 24.01.2001 a.a.O. Rn. 37).

  • ArbG Düsseldorf, 21.07.2017 - 13 Ca 1659/17

    Beschäftigungsbegehren des Arbeitnehmers in seiner bisherigen Tätigkeit am

    Sie lässt sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.2001 (- 5 AZR 411/99 -) stützen, da dort der Entzug bestimmter Tätigkeiten noch im Rahmen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts erfolgte.
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 237/02

    Redakteur - Verpflichtung zum Fotografieren

    Eine Konkretisierung der Dienstleistungspflicht auf bestimmte Tätigkeiten erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts begründen (BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 411/99 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.08.2011 - 4 Sa 148/11

    Beschäftigungsanspruch, Konkretisierung der Tätigkeit, Direktionsrecht,

    Eine Konkretisierung des Arbeitsvertrages erfordert über die langjährige Handhabung hinaus zusätzliche Umstände, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (BAG, Urteil vom 24.01.2001 ­ 5 AZR 411/99 ­, zitiert nach juris Rn. 37).
  • LAG Berlin, 29.04.2004 - 18 Sa 178/04

    Vorliegen einer Versetzung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Zustimmung des

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  • ArbG Bonn, 04.05.2023 - 1 Ca 1444/22
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2014 - 6 Sa 363/14

    Versetzung, Wirksamkeit, Arbeitsort, Direktionsrecht, Berufungsbegründung,

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