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   BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93   

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BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93 (https://dejure.org/1994,9670)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1994 - 5 AZR 415/93 (https://dejure.org/1994,9670)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1994 - 5 AZR 415/93 (https://dejure.org/1994,9670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfall eines Rückzahlungsanspruch wegen tariflicher Verfallklausel - Überzahltes Arbeitsentgelt - Entbehrlichkeit einer schriftlichen Geltendmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Tarifliche Ausschlußklauseln, die - wie vorliegend § 13 RTV - für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" und für "Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", gelten, erstrecken sich allerdings auch auf Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts (vgl. dazu nur Senatsurteile vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT; sowie vom 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - DB 1992, 1095 f.; BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 395/89 -, n.v.).

    Dabei ist unerheblich, ob die Rückzahlungsansprüche aus Überzahlungen während oder aus solchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses herrühren (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT; Senatsurteil vom 4. September 1991, a.a.O., zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Der Schuldner dagegen soll sich seinerseits darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr weiter in Anspruch genommen zu werden (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe, mit Hinweis auf Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 367; BAGE 37, 274, 282 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; BAGE 40, 258, 260 f. = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 2 b der Gründe; sowie aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 -, für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Der Schuldner dagegen soll sich seinerseits darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr weiter in Anspruch genommen zu werden (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe, mit Hinweis auf Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 367; BAGE 37, 274, 282 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; BAGE 40, 258, 260 f. = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 2 b der Gründe; sowie aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 -, für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77

    Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Tarifliche Ausschlußklauseln, die - wie vorliegend § 13 RTV - für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" und für "Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", gelten, erstrecken sich allerdings auch auf Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts (vgl. dazu nur Senatsurteile vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT; sowie vom 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - DB 1992, 1095 f.; BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 395/89 -, n.v.).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Der Schuldner dagegen soll sich seinerseits darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr weiter in Anspruch genommen zu werden (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe, mit Hinweis auf Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 367; BAGE 37, 274, 282 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; BAGE 40, 258, 260 f. = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 2 b der Gründe; sowie aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 -, für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 443/78

    Bundesangestelltentarif - BAT - Ausschlußfrist - Gehaltsüberzahlung -

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Dabei ist unerheblich, ob die Rückzahlungsansprüche aus Überzahlungen während oder aus solchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses herrühren (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT; Senatsurteil vom 4. September 1991, a.a.O., zu II 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 18.02.1993 - 13 Sa 1275/92

    Rückforderungsanspruch wegen doppelter Zahlung; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Februar 1993 - 13 Sa 1275/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Der Schuldner dagegen soll sich seinerseits darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr weiter in Anspruch genommen zu werden (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe, mit Hinweis auf Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 367; BAGE 37, 274, 282 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; BAGE 40, 258, 260 f. = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 2 b der Gründe; sowie aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 -, für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 728/77

    Ansprüche des öffentlichen Dienstherrn - Rückzahlung überzahlter Vergütungen -

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Tarifliche Ausschlußklauseln, die - wie vorliegend § 13 RTV - für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" und für "Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", gelten, erstrecken sich allerdings auch auf Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts (vgl. dazu nur Senatsurteile vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT; sowie vom 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - DB 1992, 1095 f.; BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 395/89 -, n.v.).
  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 395/89

    Rückforderung überzahlter tariflicher vermögenswirksamer Leistungen - Rechtsnatur

    Auszug aus BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93
    Tarifliche Ausschlußklauseln, die - wie vorliegend § 13 RTV - für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" und für "Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", gelten, erstrecken sich allerdings auch auf Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts (vgl. dazu nur Senatsurteile vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT; sowie vom 4. September 1991 - 5 AZR 647/90 - DB 1992, 1095 f.; BAG Urteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 395/89 -, n.v.).
  • BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79

    Kein Verfall von Ansprüchen aus einem gerichtl. Vergleich

  • LAG Hessen, 09.02.2010 - 7 Sa 1435/09

    Rückzahlung einer versehentlich überzahlten Abfindung - Verfallklausel -

    Da zwischen den Parteien nunmehr keine Unklarheit mehr über die Höhe einer noch offenen Forderung besteht, ist die sonst erforderliche schriftliche Geltendmachung seitens des Gläubigers überflüssig (BAG vom 02. März 1994 - 5 AZR 415/93 - zitiert nach juris; BAG vom 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA Nr. 1 zu § 717 ZPO 2002; Weyand, Ausschlussfristen im Tarifrecht, 2008, Kapitel 6, G, II, 2.)) .

    Ebenso wie in dem Fall, den der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts am 02. März 1994 (a. a. O.; ebenso wohl auch BAG vom 19. März 2003, a. a. O.) entschieden hat, liegt auch hier eine versehentliche Überzahlung aus einem gerichtlichen Vergleich vor.

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Dem steht die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Februar 1994 (- 5 AZR 415/93 - n.v.) nicht entgegen.
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

    Da zwischen den Parteien nun keine Unklarheit mehr über die Höhe einer noch offenen Forderung besteht, ist die sonst erforderliche schriftliche Geltendmachung seitens des Gläubigers überflüssig (BAG 2. März 1994 - 5 AZR 415/93 - nv.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 7 Sa 499/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung und Abfindung - Wegfall der Bereicherung -

    Dabei ist unerheblich, ob der Rückzahlungsanspruch aus einer Überzahlung während oder aus einer solchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses herrührt (BAG 2. März 1994 - 5 AZR 415/93 - unter II.1 der Gründe mwN.).
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