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   BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94   

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https://dejure.org/1995,6330
BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94 (https://dejure.org/1995,6330)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1995 - 5 AZR 422/94 (https://dejure.org/1995,6330)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1995 - 5 AZR 422/94 (https://dejure.org/1995,6330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerbegriff und Kriterien zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom freien Mitarbeiter (freies Mitarbeiterverhältnis) insbesondere im Hinblick auf die Sozialversicherungspflichtigkeit - Dienstverpflichteter als Träger der Darlegungslast und der Beweislast hinsichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Ein Arbeitsverhältnis liegt insbesondere dann vor, wenn der Dienstberechtigte innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 b (3) der Gründe).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Manche Tätigkeiten können sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 211/83

    Abgrenzung zwischen Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und Vorliegen eines

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Zu den Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses ausgeübt werden können, gehört auch die des Gästebetreuers oder -begleiters, die von der Klägerin ausgeführt wurde (vgl. zu Betreuungskräften in Jugendeinrichtungen Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 21. August 1985 - 7 AZR 211/83 - und vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 234/93 -, beide n.v.).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 234/93

    Arbeitnehmerstatus der pädagogischen Betreuerin in einem Jugendhaus - Abgrenzung

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Zu den Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses ausgeübt werden können, gehört auch die des Gästebetreuers oder -begleiters, die von der Klägerin ausgeführt wurde (vgl. zu Betreuungskräften in Jugendeinrichtungen Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 21. August 1985 - 7 AZR 211/83 - und vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 234/93 -, beide n.v.).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann also auch aus Art oder Organisation der Tätigkeit folgen (BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann also auch aus Art oder Organisation der Tätigkeit folgen (BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Die fachliche Weisungsgebundenheit ist allerdings für Dienste höherer Art häufig nicht typisch; die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Mitarbeiter ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP Nr. 36 zu § 59 KO) muß derjenige, der eine Verletzung dieser Vorschrift rügt, im einzelnen angeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und vor allem, was die Partei darauf erwidert hätte.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
    Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

  • LAG Köln, 16.02.1994 - 7 Sa 1092/93

    Arbeitnehmerbegriff; Status; Gästeprogramm; Gästebetreuerin

  • LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08

    Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern

    Nicht jeder Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig; nicht jeder Sozialversicherungspflichtige ist Arbeitnehmer (BAG vom 29.11.1995 - 5 AZR 422/94, zitiert nach juris).
  • LAG München, 09.05.2016 - 10 Sa 690/15

    Außendienstmitarbeiter als freier Mitarbeiter, ladungsfähige Anschrift eines

    1.2 Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Arbeitnehmereigenschaft ergibt, liegt nach allgemeinen Grundsätzen beim klagenden Mitarbeiter (BAG v. 29.11.1995, 5 AZR 422/94), wie das Erstgericht zutreffend festgestellt hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20

    Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer

    Nicht jeder Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig; nicht jeder Sozialversicherungspflichtige ist Arbeitnehmer (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 422/94 - zu II 1 der Gründe mwN zur Rspr. des BSG).

    (1) Die Berufung weist zunächst zu Recht darauf hin, dass der Bezeichnung der Klägerin als "Honorarkraft" einseitig durch die Beklagte in den Schreiben vom 14. Januar 2004 und vom 15. Oktober 2013 keine besondere Bedeutung zukommt, weil letztlich allein die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses maßgebend ist (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 422/94 - zu I 3 der Gründe).

  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Vielmehr sind die Begriffe des Arbeitnehmers im Sinne des Arbeitsrechts und der steuer- sowie sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gerade nicht identisch (vgl. BAG, Urt. v. 29.11.1995 - 5 AZR 422/94, juris; BFH, Urteil vom 02.12.1998 - X R 83/96 ,juris; LAG Hamm, Beschl. 04.11.2016 - 2 Ta 226/16, juris; LAG Hamburg, Urt. v. 01.04.2009 - 3 Sa 58/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.03.2008 - 8 Ta 50/08, juris und LAG Hamm, Beschl. v. 06.02.2017 - 2 Ta 361/16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 2/17

    Sonderkündigungsschutz - Nachweis der Schwerbehinderung - Offenkundigkeit

    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind demnach in erster Linie die Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, und nicht die Modalitäten der Bezahlung oder die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ( vgl. BAG 29. November 1995 - 5 AZR 422/94 - Rn. 36 - 38, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen sich eine Arbeitnehmereigenschaft ergeben soll, liegt nach allgemeinen Grundsätzen beim klagenden Mitarbeiter, der insoweit als Anspruchsteller anzusehen ist (BAG 29.11.1995 - 5 AZR 422/94 - Rn. 42; LAG Rheinland-Pfalz 02.03.2021 - 8 Sa 144/20 - Rn. 124 ).
  • LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

    Das gleiche gilt für die Aufnahme des Klägers in ein Organigramm der Beklagten (vgl. dazu auch BAG 29.11.1995 - 5 AZR 422/94, dort insbesondere Rn. 3).
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