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   BAG, 22.05.1974 - 5 AZR 427/73   

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BAG, 22.05.1974 - 5 AZR 427/73 (https://dejure.org/1974,1937)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1974 - 5 AZR 427/73 (https://dejure.org/1974,1937)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1974 - 5 AZR 427/73 (https://dejure.org/1974,1937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdienstzeit - Soldaten auf Zeit - Grundwehrdienst - Anrechnung uf Betriebszugehörigkeit - Praktikantenzeit - Beruf des Bauingenieurs

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.07.1968 - 5 AZR 168/68

    Soldaten - Wiedereingliederung - Wehrdienstzeit - Überlegungsfrist

    Auszug aus BAG, 22.05.1974 - 5 AZR 427/73
    Auch dort war die Anrechnung des Wehrdienstes auf das Arbeitsverhältnis beschränkt, das im Anschluß an die Entlassung aus dem Wehrdienst wieder aufgenommen bzw. neu begründet worden war (BAG 13, 79 Z~90 f 7 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten /"zu 3 b der Gründe 7 seither ständige Hechtsprechung, bes. BAG 21, 85 £~88 f. 7 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten /""zu 5 b der Gründe 7).

    Soweit ersichtlich, ist dies der erste Prozeß zu der Streitfrage, wenn man von den nicht unbedingt gleich zu beurteilenden Rechtsstreiten absieht, in denen um die Anrechnung von WehrdienstZeiten nach der Heimkehr des Soldaten aus dem Krieg oder aus Kriegsgefangenschaft gestritten wurde (vgl. hierzu BAG 21, 83 Z~82l 7 = Nr. 16 zu § 611 BGB Kriegs dienstzeiten zu 3 t> der GründeJ; AP Nr. 20 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten i/f~Bl. 2 7 und AP Nr. 4- zu § 242 BGB Ruhegehalt-Pensionskassen /"zu C 3 der Gründe 7).

  • BAG, 11.12.1969 - 5 AZR 231/69

    Wehrdienst - Arbeitsbeginn

    Auszug aus BAG, 22.05.1974 - 5 AZR 427/73
    Soweit ersichtlich, ist dies der erste Prozeß zu der Streitfrage, wenn man von den nicht unbedingt gleich zu beurteilenden Rechtsstreiten absieht, in denen um die Anrechnung von WehrdienstZeiten nach der Heimkehr des Soldaten aus dem Krieg oder aus Kriegsgefangenschaft gestritten wurde (vgl. hierzu BAG 21, 83 Z~82l 7 = Nr. 16 zu § 611 BGB Kriegs dienstzeiten zu 3 t> der GründeJ; AP Nr. 20 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten i/f~Bl. 2 7 und AP Nr. 4- zu § 242 BGB Ruhegehalt-Pensionskassen /"zu C 3 der Gründe 7).
  • BAG, 12.04.1962 - 5 AZR 395/61

    Anspruch aus Beschäftigungsverhältnis - Dauer der Betriebszugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 22.05.1974 - 5 AZR 427/73
    Auch dort war die Anrechnung des Wehrdienstes auf das Arbeitsverhältnis beschränkt, das im Anschluß an die Entlassung aus dem Wehrdienst wieder aufgenommen bzw. neu begründet worden war (BAG 13, 79 Z~90 f 7 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten /"zu 3 b der Gründe 7 seither ständige Hechtsprechung, bes. BAG 21, 85 £~88 f. 7 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten /""zu 5 b der Gründe 7).
  • BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 304/86

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines

    Die Anrechnung ist nur in dem ersten auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis, das der Zeitsoldat nach Beendigung seines Wehrdienstes begründet, möglich (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1974 - 5 AZR 427/73 -, AP Nr. 1 zu § 8 SVG; BAG Urteil vom 29. September 1976 - 5 AZR 460/75 -, BAGE 28, 187, 190 = AP Nr. 2 zu § 8 SVG; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 460/76 -, AP Nr. 3 zu § 8 SVG).

    Auch die für die Anrechnung der Wehrdienstzeit weiter erforderliche Voraussetzung, daß das Arbeitsverhältnis "im Anschluß an die Entlassung aus dem Wehrdienst" begründet worden ist (BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 460/76 -, AP Nr. 3 zu § 8 SVG; BAG Urteil vom 22. Mai 1974 - 5 AZR 427/73 -, AP Nr. 1 zu § 8 SVG), erfüllt der Kläger.

    Welche Zeitspanne zwischen Wehrdienst und Begründung des Arbeitsverhältnisses hierfür erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG Urteil vom 22. Mai 1974, aaO).

    Auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein der Ausbildung und der eigenen Orientierung dienendes befristetes Vertragsverhältnis weder als erstes Arbeitsverhältnis im Sinne von § 8 SVG angesehen noch als schädlich für den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Beendigung des Wehrdienstes und dem Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1974, aaO).

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AZR 460/75

    Soldat auf Zeit - Wehrdienstzeit - Grundwehrdienst - Entlassung aus Wehrdienst -

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Mai 1974 - 5 AZR 427/73 - (AP Nr. 1 zu § 8 Soldatenversorgungsgesetz) ausgesprochen hat, gilt diese Anrechnung svor schrift nur für das erste auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnis, das der Zeitsoldat nach Beendigung seines Wehrdienstes eingeht.
  • LAG Hessen, 02.06.2005 - 11 Sa 570/04

    Anrechnung eines ausländischen Grundwehrdienstes

    Für die Frage, was unter "im Anschluss an den Grundwehrdienst" zu verstehen ist, ist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 8 Abs. 3 SVG zurückzugreifen, da der Gesetzgeber Wehrpflichtige (§ 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG) und Soldaten auf Zeit (§ 8 Abs. 3 SVG) nicht unterschiedlich behandeln wollte (vgl. BAG, U. v. 22.05.1974 - 5 AZR 427/73 unter 1 a d. Gr.).
  • BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 305/86

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Wehrdienstzeit auf die Dauer der

    Die Anrechnung ist nur in dem ersten auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis, das der Zeitsoldat nach Beendigung seines Wehrdienstes begründet, möglich (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1974 - 5 AZR 427/73 -, AP Nr. 1 zu § 8 SVG; BAG Urteil vom 29. September 1976 - 5 AZR 460/75 -, BAGE 28, 187, 190 = AP Nr. 2 zu § 8 SVG; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 460/76 -, AP Nr. 3 zu § 8 SVG).
  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 123/85

    Berücksichtigung von Wehrdienstzeiten bei der Festlegung der Lebensaltersstufe

    Darüber hinaus kann die Anrechnungsfrage auch für andere tarifliche Rechte von Bedeutung sein, so daß deren umfassende Klärung nur durch die vom Kläger erhobene Feststellungsklage herbeigeführt werden kann (BAGE 28, 187 = AP Nr. 2 zu § 8 SVG; BAG Urteil vom 22. Mai 1974 - 5 AZR 427/73 - AP Nr. 1 zu § 8 SVG; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 460/76 - AP Nr. 3 zu § 8 SVG und BAGE 48, 35 = AP Nr. 5 zu § 8 SVG).
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