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   BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74   

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https://dejure.org/1975,189
BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74 (https://dejure.org/1975,189)
BAG, Entscheidung vom 03.10.1975 - 5 AZR 427/74 (https://dejure.org/1975,189)
BAG, Entscheidung vom 03. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 (https://dejure.org/1975,189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Orchestergesellschaft - Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 5; BGB § 611
    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 298
  • DB 1976, 299
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 19/73

    Feststellen der Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
    Deshalb'ist auch eine einheitliche Statusbeurteilung derjenigen Musiker, die vollberuflich und regelmäßig für die Beklagte tätig wurden, geboten (BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 2 R]).

    Sie fehlt gänzlich, wenn die Beklagte erkennbar nur Folgerungen aus ihrer Rechtsauffassung zog, die der wahren Rechtslage nicht gerecht wurden (BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 3j).

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
    Es kommt daher weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, als wie sie es nach objektivem Maßstab praktiziert haben (vgl. BAG 19, 524 [329J = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe]; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 c der Gründe]; BAG 18, 87 [91] = AP Nr. 2 zu § 92 HGB [zu II 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen» Wird das Rechtsverhältnis durch eine starke persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten geprägt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor.

    beitsstunden mag in dem einen oder anderen Fall für ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen (BAG 19, 324 [330J = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe]).

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
    Es kommt daher weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, als wie sie es nach objektivem Maßstab praktiziert haben (vgl. BAG 19, 524 [329J = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe]; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 c der Gründe]; BAG 18, 87 [91] = AP Nr. 2 zu § 92 HGB [zu II 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen» Wird das Rechtsverhältnis durch eine starke persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten geprägt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor.
  • BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69

    Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
    Es kommt daher weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, als wie sie es nach objektivem Maßstab praktiziert haben (vgl. BAG 19, 524 [329J = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe]; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 c der Gründe]; BAG 18, 87 [91] = AP Nr. 2 zu § 92 HGB [zu II 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen» Wird das Rechtsverhältnis durch eine starke persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten geprägt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor.
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 445/74

    Arbeitnehmerstatus eines bei einer Fernsehanstalt als "freier Mitarbeiter"

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
    Das hat der Senat in seinem Urteil 5 AZR 445/74 vom 3. Oktober 1975 näher dargelegt.
  • LAG Saarland, 08.11.1967 - 2 Sa 28/67
    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
    Das Merk mal der Weisungsgebundenheit ist im vorliegenden Fall als Abgrenzungsmerkmal daher untauglich (LAG Saarbrücken AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 3 und 3 R ] ; Maus, RdA 1968, 367 [372]).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
    Es kommt daher nicht darauf an, ob das Berufungsgericht die vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätze zum Mißbrauch der Vertragsfreiheit (BAG Urteil vom 14. Februar 1974-, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu III der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) nach Voraussetzungen und Inhalt richtig angewendet hat.
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    (2) Es kann zunächst einmal nicht von vornherein gesagt werden, die vertraglich vorgesehene Art der Tätigkeit spreche schon für sich für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, wie es das Bundesarbeitsgericht für maßgeblich angesehen hat, etwa für Orchestermusiker (Urteil vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12 und 16, aaO), für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61, aaO) oder für studentische Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 - n.v.).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und für studentische Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.).

    Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben.

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte, die an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen unterrichten, (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit), für (studentische) Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n. v.) und für die Tätigkeit von Mitarbeitern fremdsprachlicher Dienste von Rundfunkanstalten mit routinemäßig anfallender Tätigkeit als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994, BAGE 76, 21; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).

    Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehenen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben.

    Daß die Aufstellung von Dienstplänen ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit) ausgesprochen.

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