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   BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12   

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https://dejure.org/2013,26826
BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 (https://dejure.org/2013,26826)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 (https://dejure.org/2013,26826)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 (https://dejure.org/2013,26826)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • openjur.de

    Arbeitszeitkonto; Kürzung von Zeitguthaben

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben - unzulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 ZPO, § 559 Abs 1 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO, § 611 Abs 1 BGB
    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben - unzulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Anspruchs auf Korrektur des Arbeitszeitkontos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit des Übergangs auf einen Zahlungsantrag in der Revisionsinstanz

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Gleitzeitguthaben

  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben - unzulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des Anspruchs auf Korrektur des Arbeitszeitkontos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit des Übergangs auf einen Zahlungsantrag in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeitkonto: Nach Ende des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Gutschrift ? Hier: wegen Kürzung des Gleitzeitguthabens während langandauernder Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kürzung von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Korrektur eines Arbeitszeitkontos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Gleitzeitguthaben - unzulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Korrektur und Auszahlung eines Gleitzeitguthabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3806
  • NZA 2013, 1262
  • DB 2013, 2933
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
    Der Streitgegenstand ändert sich dementsprechend iSv. § 263 ZPO, wenn der gestellte Antrag oder der ihm zugrunde liegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21 mwN) .

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 23; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 60, jeweils mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
    Der in den Vorinstanzen gestellte, nicht wirksam (§ 269 Abs. 1 ZPO) zurückgenommene Antrag, dem Gleitzeitkonto 40 Stunden "gutzuschreiben", ist zulässig (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 17) , weil der Antrag bei interessengerechter Auslegung auf die Korrektur einer von der Beklagten vorgenommenen Buchung gerichtet ist, aber jedenfalls durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unbegründet geworden ist.

    Dieses hält zunächst fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
    Der Sinn eines Rechtsmittelverfahrens, dem Revisionskläger Gelegenheit zu geben, eine ihm ungünstige vorinstanzliche Entscheidung durch Inanspruchnahme einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen, gebietet es, dass der Rechtsmittelkläger durch die angefochtene Entscheidung nicht nur bei der Einlegung, sondern noch im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel beschwert sein muss (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 269/11

    Dienstvereinbarung - Zulässigkeit der Kappung von Arbeitszeitguthaben zum

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. Januar 2012 - 5 Sa 269/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 23; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 60, jeweils mwN) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12
    Soweit sich der Kläger auf "neue Rechtsprechung zum Urlaubsrecht" beruft, ergibt sich aus dem vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt nicht, wie lange die Arbeitsunfähigkeit des Klägers angedauert hat (vgl. zum Zeitraum von 15 Monaten im Urlaubsrecht BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff.).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht allerdings insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 39; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Die nachträgliche Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto setzt voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeitsstunden erbrachte oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und diese bisher nicht vergütet und nicht in das Arbeitszeitkonto eingestellt wurden (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, aaO; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 22) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

    Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (vgl. BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 43 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 10) .

    Der Streitgegenstand ändert sich, wenn der entweder gestellte Antrag oder der ihm zugrundeliegende Lebenssachverhalt ein anderer geworden ist (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 17, AP ArbGG 1979 § 68 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 68 Nr. 4; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - aaO; 13. Dezember 2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 57 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 32) .

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