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   BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96   

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https://dejure.org/1997,645
BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96 (https://dejure.org/1997,645)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1997 - 5 AZR 428/96 (https://dejure.org/1997,645)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1997 - 5 AZR 428/96 (https://dejure.org/1997,645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612 Abs. 1, §§ 611, 324, 242
    Bezahlung von Reisezeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612 Abs. 1; §§ 611, 324, 242
    Bezahlung von Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Dienstreise - Reisezeiten als Arbeitszeit: Geld im Schlaf verdienen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 261
  • NJW 1998, 1581
  • MDR 1998, 292
  • MDR 1998, 293
  • NZA 1998, 540
  • BB 1998, 52
  • DB 1998, 264
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.03.1963 - 5 AZR 209/62

    Rationalisierungsunternehmens - Reisen von Angestellten - Außendienst -

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß Zeiten, die ein im Außendienst tätiger Mitarbeiter eines Rationalisierungsunternehmens für Reisen zu dessen Kunden aufwende, Bestandteil seiner arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht seien (BAG, Urteil vom 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit; zu II 1b der Gründe).

    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 8. Dezember 1960 und 28. März 1963 - 5 AZR 304/58 - und - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 1 und 3 zu § 611 BGB Wegezeit ausgeführt, es schließe sich im Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, wonach die im Interesse des Arbeitgebers aufgewendete Reisezeit, auch soweit sie außerhalb der regulären Arbeitszeit anfalle, in der Regel vergütungspflichtig sei.

    Diese Schlußfolgerung des Landesarbeitsgerichts aus den von ihm herangezogenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts wird insbesondere durch das angeführte Urteil vom 28. März 1963 (- 5 AZR 209/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit) nahegelegt.

    Sollte dieser Rechtsprechung, vor allem dem Urteil des Senats vom 28. März 1963 (- 5 AZR 209/62 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit) ein Rechtssatz des Inhaltes zu entnehmen sein, daß die im Interesse des Arbeitgebers aufgewendete Reisezeit, auch soweit sie außerhalb der regulären Arbeitszeit anfalle, "in der Regel" vergütungspflichtig sei, wird hieran nicht festgehalten.

  • BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58

    Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeitsstunden

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 8. Dezember 1960 und 28. März 1963 - 5 AZR 304/58 - und - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 1 und 3 zu § 611 BGB Wegezeit ausgeführt, es schließe sich im Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, wonach die im Interesse des Arbeitgebers aufgewendete Reisezeit, auch soweit sie außerhalb der regulären Arbeitszeit anfalle, in der Regel vergütungspflichtig sei.

    Indessen ist nicht zu übersehen, daß in dem vorbezeichneten Urteil wie auch im Urteil des Senats vom 8. Dezember 1960 (- 5 AZR 304/58 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wagezeit) und im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. April 1957 (- 4 AZR 315/54 - BAGE 5, 86, 90 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA), unter Heranziehung aller Umstände, insbesondere der tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Regelungen, geprüft worden ist, ob und inwieweit jeweils im Einzelfall ein Anspruch auf Vergütung für Reisezeiten bestand.

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Hat das Landesarbeitsgericht - wie hier - über mehrere selbständige Streitgegenstände mit jeweils eigener Begründung entschieden, so muß die Revision für jeden dieser, Streitgegenstände begründet werden; hinsichtlich eines Streitgegenstandes, für den keine Revisionsbegründung vorliegt, ist die Revision unzulässig (BAG, in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1, 3 f. [BAG 09.04.1991 - 1 AZR 488/90] = AP Nr. 8 zu § 18 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Hingegen bildet § 612 Abs. 1 BGB die Rechtsgrundlage in den Fällen, in denen entweder überhaupt keine Vergütungsvereinbarung vorliegt oder aber über die vereinbarte Tätigkeit hinaus höhere Dienste oder Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt vieler: Urteil vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 17. März 1992 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194, 197 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB, zu II 1a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 138/88

    Revision - Berufung

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Eine der Revision zugängliche Rechtsverletzung liegt nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977; Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220191 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB).
  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92

    Berechnung der Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Auswirkungen fehlender

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Hingegen bildet § 612 Abs. 1 BGB die Rechtsgrundlage in den Fällen, in denen entweder überhaupt keine Vergütungsvereinbarung vorliegt oder aber über die vereinbarte Tätigkeit hinaus höhere Dienste oder Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt vieler: Urteil vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 17. März 1992 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194, 197 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB, zu II 1a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 17.04.1957 - 4 AZR 315/54

    Neue Tatsachen - Beweismittel - Erfüllung eines Aufklärungsbeschlusses -

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Indessen ist nicht zu übersehen, daß in dem vorbezeichneten Urteil wie auch im Urteil des Senats vom 8. Dezember 1960 (- 5 AZR 304/58 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wagezeit) und im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. April 1957 (- 4 AZR 315/54 - BAGE 5, 86, 90 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA), unter Heranziehung aller Umstände, insbesondere der tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Regelungen, geprüft worden ist, ob und inwieweit jeweils im Einzelfall ein Anspruch auf Vergütung für Reisezeiten bestand.
  • LAG Hamm, 12.01.1996 - 5 Sa 1665/94

    Arbeitszeit: Vergütung von Reisezeiten und Überstunden

    Auszug aus BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Januar 1996 - 5 Sa 1665/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit ist darauf gerichtet, verschiedene Kunden zu besuchen, wozu die jeweilige Anreise zwingend gehört (BAG 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 3; 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261, 265; 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - aaO.).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01

    Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

    Eine gesetzliche Regelung, nach der Reisezeiten wie vergütungspflichtige Arbeitszeit zu bewerten sind, besteht nicht (BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261 = AP BGB § 611 Dienstreise Nr. 1 = EzA BGB § 612 Nr. 20, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    aa) Entgegen der Auffassung der Beklagten gehört die Leistung von Überstunden und Mehrarbeit zu den "versprochenen Diensten" iSv. § 611 BGB, denn der Kläger ist hierzu gemäß § 3 Abs. 2 TV-N verpflichtet (vgl. BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 86, 261) .
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