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   BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01   

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https://dejure.org/2002,3446
BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01 (https://dejure.org/2002,3446)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2002 - 5 AZR 43/01 (https://dejure.org/2002,3446)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 (https://dejure.org/2002,3446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 781
    Arbeitsvergütung; Arbeitszeitkonto

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 781
    Arbeitszeitkonto: Auszahlung eines Guthabens bei Ausscheiden - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1112 (Ls.)
  • DB 2002, 2383
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Ein solches ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - AP BGB § 781 Nr. 5 = EzA BGB § 781 Nr. 5; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73; BGH 24. März 1976 - IV ZR 222/74 - BGHZ 66, 250).

    Es bezweckt, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewißheit der Parteien zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (BAG 10. März 2000 aaO; BGH 24. März 1976 aaO).

  • LAG Nürnberg, 19.12.2000 - 6 Sa 506/99

    Feiertags- und Überstundenvergütung: Darlegungs- und Beweislast bei Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. Dezember 2000 - 6 Sa 506/99 - aufgehoben.
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt (Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zVv.), genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, daß der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt.
  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Ein solches ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - AP BGB § 781 Nr. 5 = EzA BGB § 781 Nr. 5; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73; BGH 24. März 1976 - IV ZR 222/74 - BGHZ 66, 250).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Ein solches ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - AP BGB § 781 Nr. 5 = EzA BGB § 781 Nr. 5; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73; BGH 24. März 1976 - IV ZR 222/74 - BGHZ 66, 250).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Zu dessen Bestimmung genügt der Vortrag der Klägerin, eine fortlaufende Saldierung von Mehr- und Minderstunden sei vereinbart worden sowie die Bezifferung des behaupteten Guthabens und des sich hieraus ergebenden Abgeltungsbetrags (vgl. BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe) .

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthabens zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, aaO) .

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis stellte das Schreiben der Beklagten vom 4. Januar 2011 nur dann dar, wenn seine Auslegung ergäbe, dass die Parteien das Versorgungsverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit entziehen und es endgültig festlegen wollten (vgl. BGH 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 - Rn. 26; 12. März 2009 - IX ZB 157/08 - Rn. 2; 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8 mwN; vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 40; 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256), genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthaben darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    (5) In der Tarifpraxis gibt es Tarifverträge, nach denen nicht durch Freistellung verbrauchte Arbeitszeiten ohne Rücksicht auf erhaltene Aufstockungsbeträge in Geld abzugelten sind, vergleichbar nicht ausgeglichenen Plus-Stunden auf einem Arbeitszeitkonto (hierzu BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - EzA ZPO § 253 Nr. 22; zu solchen Tarifverträgen Debler NZA 2001, 1285).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Vorliegend bleibt aber nach dem klägerischen Vorbringen bereits gänzlich offen, welche Art von Arbeitszeitkonto für den Kläger bei der Beklagten geführt wird und in der Folge auch, in welcher Art und Weise die Arbeitsstunden im Rahmen der geforderten "Gutschrift" erfasst werden sollen (vgl. BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 3; 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22) .
  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12

    Berufung auf Unwirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber -

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Arbeitnehmer die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (vgl. BAG, 13. Februar 2002, 5 AZR 470/00, NZA 2002, 683; 13. März 2002, 5 AZR 43/01, DB 2002, 2383).

    Dementsprechend ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer die einzelnen Tage und Tageszeiten, für die er weitere Arbeitsvergütung fordert, bezeichnet (vgl. BAG, 13. März 2002, a. a. O.).

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

    Da das Arbeitszeitkonto nach der zugrunde liegenden Abrede der Vertragsparteien den Vergütungsanspruch verbindlich bestimmt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf korrekte Führung (vgl. Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256, 268; 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - EzA ZPO § 253 Nr. 22, zu II 1 der Gründe; 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4, zu II 2 der Gründe; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, 325 f., 327 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 26 Sa 577/07

    Vergütung ehrenamtlicher Richter während des Sitzungsdienstes bei

    Die Klägerin könnte einer Belastung ihres Arbeitszeitkontos, welches nur in anderer Form ihren Vergütungsanspruch ausdrückt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - EzA § 253 ZPO Nr. 22, zu II 1 der Gründe), während ihres Sitzungsdienstes hingegen nicht entgehen (in diesem Sinne auch Natter in: AuR 2006, 264, 267).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Der Kläger, der Ausdrucke der monatlichen Entwicklung seines Arbeitszeitkontos bereits in den Tatsacheninstanzen vorgelegt hat, möchte, wie sich aus seinem Vorbringen ergibt, das er in der Revision nochmals ausdrücklich klargestellt hat, in der Spalte "GLZ-Saldo gesamt" des Arbeitszeitkontos die von ihm bezifferten Stunden als Guthaben verbucht wissen (vgl. auch BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 3; 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22 ) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Wird die Klage dahin verstanden, dass sie auf den Ausgleich des aus dem Arbeitszeitkonto ermittelten monatlichen Guthabens gerichtet ist, brauchten die Arbeitsstunden nicht näher bezeichnet zu werden (vgl. BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - zu I der Gründe, BAGE 96, 189) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche

  • ArbG Düsseldorf, 21.10.2008 - 7 Ca 7324/07

    Guttage, Überstunden, Arbeitszeitkonto, Darlegungslast

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Köln, 27.02.2015 - 9 Sa 482/14
  • LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11

    Überstunden, Arbeitszeitkonto; Vergütungserwartung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09

    Feststellungsklage zum Guthaben auf Gleitzeitkonto bei eigenverantwortlicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 Sa 329/13

    Ausgleichsverpflichtung des Arbeitgebers bei während der Nachtzeit geleisteten

  • LAG München, 28.10.2020 - 8 Sa 816/19

    Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 392/17

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel - Verzugspauschale

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2016 - 4 Sa 28/15

    Überstundenvergütung - Ausschluss von Vergütungsansprüchen für bestimmte

  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

  • LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11

    Arbeitszeitkonto - Mehrarbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 Sa 1289/09

    Abgeltung von Überstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Geltendmachung

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZN 1029/09

    Arbeitszeitkonten: Eingeschränkte Darlegungs- und Beweislast!

  • KAG Hamburg, 05.08.2009 - I MAVO 8/09
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