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   BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12   

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https://dejure.org/2013,27717
BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12 (https://dejure.org/2013,27717)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2013 - 5 AZR 432/12 (https://dejure.org/2013,27717)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 (https://dejure.org/2013,27717)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tronc-Verwendung - Annahmeverzug - Freistellung

  • openjur.de

    Tronc-Verwendung; Annahmeverzug; Freistellung; Saalchef-Assistent; Abfindung nach Tronc- und Gehaltstarifvertrag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tronc-Verwendung - Annahmeverzug - Freistellung - Saalchef-Assistent - Abfindung nach Tronc- und Gehaltstarifvertrag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freigestellter Arbeitnehmer kann bei Annahmeverzug Anspruch auf Vergütung haben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tronc-Verwendung - Annahmeverzug - Freistellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 864
  • BB 2013, 2612
  • JR 2014, 316
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12
    Mit der Aufhebung der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis verzichtete die Beklagte auf die Erbringung und das Angebot der Arbeitsleistung mit der Folge, dass sie sich auch ohne tatsächliches oder wörtliches Angebot der Arbeitsleistung im Annahmeverzug befand (BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13; 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 25) .
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12
    Mit der Aufhebung der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis verzichtete die Beklagte auf die Erbringung und das Angebot der Arbeitsleistung mit der Folge, dass sie sich auch ohne tatsächliches oder wörtliches Angebot der Arbeitsleistung im Annahmeverzug befand (BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13; 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 25) .
  • LAG Hessen, 23.02.2012 - 9 Sa 1058/11

    Spielbank - Troncverwendung - Beendigungsvergleich - Personalkosten gemäß § 3

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2012 - 9 Sa 1058/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12
    Entgelt wegen Annahmeverzugs ist danach Grundvergütung iSd. § 3 Nr. 2 Buchst. a TuGA-TV (vgl. - einen früheren Mantel- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmer der Spielbank Wiesbaden betreffend - BAG 28. April 1993 - 4 AZR 329/92 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12
    Ob darüber hinaus ein Anspruch auf Arbeitsvergütung unabhängig von der Arbeitsfähigkeit und über die Zeiträume des § 3 Abs. 1 EFZG hinaus vereinbart worden ist (vgl. dazu BAG 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 112, 120) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

    Auszug aus BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12
    Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Norm, von dem bei der Tarifauslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr. des BAG, zB 23. September 2009 - 4 AZR 382/08 - Rn. 14 mwN, BAGE 132, 162) und wird bestätigt von dem tariflichen Gesamtzusammenhang.
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (BAG 16. April 2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 17; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22 mwN, BAGE 149, 144; BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - zu 1 der Gründe) , insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 25; 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Dies kann insbesondere anzunehmen sein, wenn er zuvor durch die einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (BAG 16. April 2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 17; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22 mwN, BAGE 149, 144; BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - zu 1 der Gründe) , insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 25; 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Mit der Aufhebung der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis verzichtet der Schuldner auf die Erbringung und das Angebot der Arbeitsleistung mit der Folge, dass er sich im Annahmeverzug nach § 615 BGB befindet (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 - Rn. 18) .
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit -

    Liegen die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs vor, erhält § 615 S 1 BGB den Arbeitnehmern - abweichend vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB) - jedenfalls den ursprünglichen Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrecht (vgl BAG AP Nr. 132 zu § 615 BGB RdNr 17; BGB AP Nr. 11 zu § 305 BGB RdNr 13; BAG AP Nr. 1 zu § 280 nF BGB Bl 416; Krause in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 7. Aufl 2016, § 615 RdNr 4; Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl 2015, § 95 RdNr 3; H. P. Westermann in Erman, BGB Kommentar, 14. Aufl 2014, § 615 RdNr 34) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Den engen inneren Zusammenhang im vorliegenden Fall zeigt das oben gefundene Ergebnis zum Rechtscharakter der Freistellungserklärung der Beklagten als schlichten Annahmeverzug iSd. §§ 615 Satz 1 iVm. § 296 Satz 1 BGB, der den Vergütungsanspruch der Arbeitnehmer unberührt lässt und auch ein Angebot vertragsgemäßer Arbeit durch die Arbeitnehmer entbehrlich macht (vgl. dazu BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 - Rn. 18).
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 3/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung

    Liegen die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs vor, erhält § 615 S 1 BGB den Arbeitnehmern - abweichend vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB) - jedenfalls den ursprünglichen Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrecht (vgl BAG AP Nr. 132 zu § 615 BGB RdNr 17; BGB AP Nr. 11 zu § 305 BGB RdNr 13; BAG AP Nr. 1 zu § 280 nF BGB Bl 416; Krause in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 7. Aufl 2016, § 615 RdNr 4; Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl 2015, § 95 RdNr 3; Belling in Erman, BGB Kommentar, 14. Aufl 2014, § 615 RdNr 34) .
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 4/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung

    Liegen die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs vor, erhält § 615 S 1 BGB den Arbeitnehmern - abweichend vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB) - jedenfalls den ursprünglichen Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrecht (vgl BAG AP Nr. 132 zu § 615 BGB RdNr 17; BGB AP Nr. 11 zu § 305 BGB RdNr 13; BAG AP Nr. 1 zu § 280 nF BGB Bl 416; Krause in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 7. Aufl 2016, § 615 RdNr 4; Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl 2015, § 95 RdNr 3; Belling in Erman, BGB Kommentar, 14. Aufl 2014, § 615 RdNr 34) .
  • LAG Köln, 08.01.2014 - 5 Sa 764/13

    Anfechtung durch Insolvenzverwalter

    § 615 Satz 1 BGB begründet keinen besonders gearteten Entgeltanspruch, sondern erhält dem Arbeitnehmer, abweichend vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn", den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrecht (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 - juris).
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

    aa) § 615 Satz 1 BGB begründet keinen besonders gearteten Entgeltanspruch, sondern erhält dem Arbeitnehmer den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrecht (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 432/12 - Rn. 17) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 3 Sa 1270/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1023/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1022/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

  • LAG Hamm, 22.01.2020 - 6 Sa 1364/19

    Zeitarbeit, Freistellung, Anrechnung von Arbeitszeitguthaben, Verzicht auf

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 6 Sa 245/13

    Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - Überstundenvergütung

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2017 - 6 Sa 229/16

    Vergütungsansprüche, Verzugslohn, Umfang, Provision

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