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   BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84   

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BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84 (https://dejure.org/1985,1643)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1985 - 5 AZR 435/84 (https://dejure.org/1985,1643)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 (https://dejure.org/1985,1643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das Bestehen eines Arbeitsvertrags - Dauerrechtsverhältnis als begründendes Merkmal eines Arbeitsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Musikredakteur / Musikmoderator -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Terminvorgaben, Gleichbehandlung von AN und freien Mitarbeitern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1986, 490
  • afp 1986, 265
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Das Feststellungsbegehren des Klägers ist zulässig (§ 256 Abs. 1 ZPO; vgl. BAG 41, 247, 250 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe), sachlich aber nicht gerechtfertigt.

    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält die Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrags vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal dies die einzige Norm ist, die Kriterien hierfür aufstellt (vgl. BAG 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; sowie aus neuester Zeit BAG 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).

    Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu, sie ist andererseits für Dienste höhere Art - auch künstlerische Tätigkeit gehört hierzu - nicht immer typisch (vgl. BAG 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Aus der praktischen Handhabung lassen sich nämlich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien ausgegangen sind (vgl. statt vieler BAG 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Die vertraglichen Verpflichtungen des Klägers unterscheiden sich damit auch wesentlich von den Fallgestaltungen, in denen der Senat eine fremdbestimmte Leistung aus der ständigen Dienstbereitschaft des Mitarbeiters abgeleitet hat (vgl. Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 b der Gründe; Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 b der Gründe und Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).

    Von einer ständigen Arbeitsbereitschaft in diesem Sinne ist dann auszugehen, wenn nach der praktischen Handhabung des Vertrages der Mitarbeiter jederzeit damit rechnen muß, daß der Arbeitgeber seine Dienste in Anspruch nehmen werde (vgl. dazu besonders das Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 aaO).

  • BAG, 23.06.1954 - 1 AZR 130/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenzrevision, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3 S. 4

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Da es hieran jedoch fehlt, ist davon auszugehen, daß es für die wirksame Zulassung der Revision allein auf den Ausspruch als solchen ankommt und die Begründung überflüssig ist (so bereits BAG 21, 80, 82 = AP Nr. 3 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision, zu der insoweit entsprechenden Vorschrift des § 72 ArbGG 1953; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 72 Rz 23).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß die Tatsache eines Dauerrechtsverhältnisses für sich genommen keinen arbeitsrechtlichen Indizwert hat und daß das Gericht daher bei Bestehen eines solchen Dauerrechtsverhältnisses stets gesondert prüfen muß, ob es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis handelt (vgl. BAG 30, 163, 167 f. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a der Gründe; Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 4 der Gründe; zuletzt Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß die Tatsache eines Dauerrechtsverhältnisses für sich genommen keinen arbeitsrechtlichen Indizwert hat und daß das Gericht daher bei Bestehen eines solchen Dauerrechtsverhältnisses stets gesondert prüfen muß, ob es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis handelt (vgl. BAG 30, 163, 167 f. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a der Gründe; Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 4 der Gründe; zuletzt Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 346/83

    - Zeichner und Karikaturist -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN,

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß die Tatsache eines Dauerrechtsverhältnisses für sich genommen keinen arbeitsrechtlichen Indizwert hat und daß das Gericht daher bei Bestehen eines solchen Dauerrechtsverhältnisses stets gesondert prüfen muß, ob es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis handelt (vgl. BAG 30, 163, 167 f. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 a der Gründe; Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 4 der Gründe; zuletzt Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 04.07.1968 - 5 AZR 403/67

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Gesetzlicher Zulassungsgrund -

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Da es hieran jedoch fehlt, ist davon auszugehen, daß es für die wirksame Zulassung der Revision allein auf den Ausspruch als solchen ankommt und die Begründung überflüssig ist (so bereits BAG 21, 80, 82 = AP Nr. 3 zu § 72 ArbGG 1953 Zulassungsrevision, zu der insoweit entsprechenden Vorschrift des § 72 ArbGG 1953; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 72 Rz 23).
  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78

    Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Die vertraglichen Verpflichtungen des Klägers unterscheiden sich damit auch wesentlich von den Fallgestaltungen, in denen der Senat eine fremdbestimmte Leistung aus der ständigen Dienstbereitschaft des Mitarbeiters abgeleitet hat (vgl. Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 b der Gründe; Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 b der Gründe und Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Die vertraglichen Verpflichtungen des Klägers unterscheiden sich damit auch wesentlich von den Fallgestaltungen, in denen der Senat eine fremdbestimmte Leistung aus der ständigen Dienstbereitschaft des Mitarbeiters abgeleitet hat (vgl. Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 b der Gründe; Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 293/78 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 b der Gründe und Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

    Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter

    Auszug aus BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält die Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrags vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal dies die einzige Norm ist, die Kriterien hierfür aufstellt (vgl. BAG 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; sowie aus neuester Zeit BAG 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter -

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Die Annahme eines Dauerrechtsverhältnisses allein hat keinen arbeitsrechtlichen Aussagewert (BAGE 30, 163, 168 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 b der Gründe und Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III 7 der Gründe, unter Hinweis auf die unveröffentlichten Urteile vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 - zu B II 1 der Gründe, und vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - zu B II 5 der Gründe).

    Das Landesarbeitsgericht übersieht, daß es Tätigkeiten gibt, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht werden können (vgl. BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B III der Gründe, unter Hinweis auf die unveröffentlichten Urteile vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 - zu II 2 der Gründe, und vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 1 b der Entscheidungsgründe).

    Beide Rechtsformen sind sowohl mit als auch ohne Dauerverpflichtung denkbar (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 4 der Entscheidungsgründe mwN; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 5 der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Die Annahme eines Dauerrechtsverhältnisses allein hat keinen arbeitsrechtlichen Aussagewert (BAGE 30, 163, 167 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 b der Gründe und Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe unter Hinweis auf die unveröffentlichten Urteile vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe und vom 13. November 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Entscheidend ist die im Einzelfall zu bestimmende persönliche Abhängigkeit des jeweiligen Dienstnehmers (so bereits BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - unveröffentlicht).
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Gleiches gilt für Musikredakteure und Musikmoderatoren (vgl. Senatsurteil vom 13, November 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 4 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).

    Das zeigen beispielsweise die als freie Dienstverträge zu qualifizierenden Beraterverträge von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Ärzten (vgl. zu der grundsätzlichen Frage der Dauer der Zusammenarbeit BAGE 30, 163, 167 f. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 24, Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht; weiter BAG Urteil vom 13. November 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 5 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).

  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten

    So können etwa Musikredakteure und -moderatoren (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, n.v., zu B II 4 der Gründe) ebenso wie Fernsehreporter (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III der Gründe) ihre Aufgaben in der rechtlichen Gestalt eines Arbeitsverhältnisses öder eines freien Mitarbeiterverhältnisses erfüllen.

    Unternehmensberatern und Ärzten (vgl. zu der grundsätzlichen Frage der Dauer der Zusammenarbeit BAGE 30, 163, 167 f. = AP, a.a.O., zu B I 2 der Gründe; Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, n.v., zu B II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, n.v., zu B II 5 der Gründe; Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III 5 der Gründe).

  • LAG Köln, 12.02.1997 - 7 Sa 979/96

    Zusammenstellung von Musikbeiträgen für Hörfunk-Sendungen in freier Mitarbeit ;

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  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90

    Arbeitrechtlicher Status einer Fernsehreporterin

    Gleiches gilt für Musikredakteure und Musikmoderatoren (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 4 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).

    Das zeigen beispielsweise die als freie Dienstverträge zu qualifizierenden Beraterverträge von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Ärzten (vgl. zu der grundsätzlichen Frage der Dauer der Zusammenarbeit BAGE 30, 163, 167 f. = AP, aaO., zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht; weiter Urteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 5 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).

  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
    Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - n.v. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - n.v. unter B II 1b der Entscheidungsgründe).

    Beide Rechtsformen sind sowohl mit als auch ohne Dauerverpflichtung denkbar ( BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - n.v. unter IV 4 der Entscheidungsgründe m.w.N.; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - n.v. unter B II 5 der Entscheidungsgründe).

  • OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95

    Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei

    Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 1 b der Entscheidungsgründe).

    Beide Rechtsformen sind sowohl mit als auch ohne Dauerverpflichtung denkbar (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 4 der Entscheidungsgründe mwN; BAG 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - nv. unter B II 5 der Entscheidungsgründe).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98

    Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator;

  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91

    Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der

  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 58/91

    Bewertung des Arbeitnehmerstatus anhand der Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit

  • BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 114/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Fernsehmitarbeiters - Begründung eines

  • BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 28/87

    Arbeitsrechtlicher Status einer Musikdozentin - Abgrenzung eines

  • BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 468/86

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Bestehen eines

  • BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 27/87

    Abgrenzung des Status von Musikdozenten als Angestellte oder freie Mitarbeiter

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