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   BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98   

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BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98 (https://dejure.org/1999,3583)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 5 AZR 435/98 (https://dejure.org/1999,3583)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 5 AZR 435/98 (https://dejure.org/1999,3583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Anspruch auf Fortzahlung in voller Höhe - Gaststätten- und Hotelgewerbe - Hamburg

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember ... 1998 geltenden Fassung; ; Manteltarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 4. Juli 1994 § 10 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. 12. 1998 gelt. F.; Manteltarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 4. 7. 1994 § 10 Nr. 5
    IV. Gaststätten- und Hotelgewerbe in Hamburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 54 (Ls.)
  • BB 1999, 2568
  • DB 2000, 677
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    § 10 Nr. 5 des Manteltarifverträgs für das Gaststätten- und Hotelgewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung vom 4. Juli 1994 enthält keine konstitutive Regelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und begründet auch für Umsatzbeteiligte keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 % (Fortführung und Abgrenzung von BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Senat hat daraus in anderen Fällen einen Anspruch auf Fortzahlung des ungeminderten Arbeitsentgelts abgeleitet (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17).

  • LAG Hamburg, 04.03.1998 - 8 Sa 128/97

    Verweisung auf die gesetzliche Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 8 Sa 128/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. März 1998 - 8 Sa 128/97 - aufgehoben.

  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    Der Senat hat daraus in anderen Fällen einen Anspruch auf Fortzahlung des ungeminderten Arbeitsentgelts abgeleitet (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17).
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 769/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    Der Senat hat daraus in anderen Fällen einen Anspruch auf Fortzahlung des ungeminderten Arbeitsentgelts abgeleitet (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17).
  • BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 443/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80% oder 100%

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    Die unterschiedlichen Formulierungen haben jedenfalls dann keine inhaltlichen Auswirkungen, wenn in derselben Vorschrift zugleich auf BGB und Lohnfortzahlungsgesetz verwiesen wird (BAG 25. November 1998 - 5 AZR 443/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Land- und Forstwirtschaft Nr. 6).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    War sie seinerzeit lediglich als dynamische Verweisung oder nur als bloßer Hinweis auf das geltende Gesetzesrecht aufzufassen, so ist sie in der Regel auch nach Außerkrafttreten der betreffenden Gesetze weiter im bisherigen Sinne zu verstehen (BAG 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 2).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und in einem anderen Teilbereich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54, zu II 4 b der Gründe; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu B III 7 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu II 3 b der Gründe; BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 435/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 9 = EzA EntgeltfortzG Tarifvertrag § 4 Nr. 36, zu II 1 b bb der Gründe).
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