Rechtsprechung
| BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Lohnwucher
- Betriebs-Berater
Leitlinien für Lohnwucher
- Betriebs-Berater
Lohnwucher
- openjur.de
Lohnwucher
- Bundesarbeitsgericht
Lohnwucher
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Lohnwucher bei Vergütung unter 2/3 der in Branche und Region üblichen Vergütung - Üblichkeit der Tarifvergütung richtet sich nach organisierten Arbeitgebern - Maßgebend regelmäßig gezahlte Vergütung - Beurteilungszeitraum nicht an Zeitpunkt des Vertragsschlusses gebunden
- NWB SteuerXpert START
- ra-skwar.de
Sittenwidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung eines Lohnwuchers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Lohnwucher
Kurzfassungen/Presse (22)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Lohnwucher
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Lohnwucher
- IWW (Pressemitteilung)
Lohnwucher - Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lohnwucher
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lohnwucher
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.4.2009)
3,25 Euro je Stunde sind Lohndumping // Mindestens Zweidrittel des üblichen Tariflohns
- 123recht.net (Kurzinformation)
Lohnwucher - Wann ist eine Lohnvereinbarung sittenwidrig?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Lohnwucher
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wann ist ein Lohn sittenwidrig und welche Auswirkungen hat dies auf das Arbeitsverhältnis?
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Lohnwucher bei nicht einmal 2/3 des üblichen Lohns
- advogarant.de (Kurzinformation)
Lohnwucher
- aok-business.de (Kurzinformation)
Weniger als
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
BAG zum Lohnwucher
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
§ 138 BGB
Lohnwucher - breuning-winkler.de (Kurzinformation)
Sittenwidriger Lohn unterhalb von Tarifverträgen
- busradar.de (Kurzinformation)
Lohn unter 2/3 der Tarifvergütung ist Lohnwucher
- cbh.de (Pressemitteilung)
Lohnwucher
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Sittenwidrig niedriger Arbeitslohn begründet Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitslohn: Bei Lohnwucher muss der Arbeitgeber nachzahlen
- streifler.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Arbeitslohn: Bei Lohnwucher muss der Arbeitgeber nachzahlen
- zunft-starke.de (Kurzinformation)
Lohnwucher - eine Lohnvereinbarung, die nicht 2/3 des branchenüblichen Lohnes erreicht, ist nichtig
- dgb.de (Leitsatz)
Lohnwucher: Zwei Drittel des Tariflohns ist Wucher
Besprechungen u.ä. (4)
- beck-blog (Entscheidungsanmerkung)
Nettolohn von 3,25 Euro sittenwidrig
- zjs-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Tatbestand des Lohnwuchers (David Yang; ZIS 2011, 430)
- chefarztrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Bundesarbeitsgericht bestimmt 2/3-Grenze für Lohnwucher
- dbb.de (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässiger Lohnwucher
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG v. 22.4.2009 - 5 AZR 436/08 (Lohnwucher)" von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, original erschienen in: JR 2010, 551 - 552.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 22.04.2009, Az.: 5 AZR 436/08 (Lohnwucher)" von Prof. Dr. Rüdiger Krause, original erschienen in: JA 2010, 830 - 832.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Sittenwidriger Lohn und der Anspruch auf Insolvenzgeld" von Claus-Peter Bienert, original erschienen in: info also 2011, 9 - 14.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Ist die Lohnwucherrrechtsprechung international-privatrechtlich zwingend?" von Prof. Dr. Frank Bayreuther, original erschienen in: NZA 2010, 1157 - 1160.
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 21.05.2007 - 26 Ca 241/02
- LAG Hamburg, 17.04.2008 - 1 Sa 10/07
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 130, 338
- MDR 2009, 1117
- DB 2009, 114
- DB 2009, 1599
- NZA 2009, 837
Wird zitiert von ... (43)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11
Sittenwidrige Lohnabrede
Ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht ohne Weiteres für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (im Anschluss an BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - ).Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).
Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit sind die Verhältnisse im streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblich (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).
Das trifft auf Löhne zu, die die übliche Vergütung dieser Arbeitsleistung in der Branche und an dem jeweiligen Ort um mehr als 1/3 unterschreiten (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).
Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).
Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837; BAG, Urteil vom 22.03.1989 - 5 AZR 151/88 -) .
Im Übrigen muss sich dieser auch dann, wenn das bestehende Missverhältnis bereits einen hinreichend sicheren Schluss auf den subjektiven Tatbestand zulässt, nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, es liege ein solches Missverhältnis vor (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837; BGH, Urteil vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …
Ein wucherähnliches Geschäft liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände wie zB eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten hinzutreten (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 9, BAGE 130, 338; 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe, NJW 2002, 55, jeweils mwN).Sie drücken den objektiven Wert der Arbeitsleistung aus, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14, BAGE 130, 338; 18. April 2012 - 5 AZR 630/10 -).
Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 24, aaO;… LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. November 2010 - 5 Sa 91/10 - Rn. 55).
(3) Das Missverhältnis der Vergütung des Klägers zu der tariflichen Vergütung war in den Jahren 2007 und 2008 auffällig, denn diese lag unterhalb der maßgeblichen Grenze von zwei Dritteln des Tarifentgelts (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 17, BAGE 130, 338 und BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53).
(1) Kann ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung festgestellt werden, weil der Wert der Leistung (mindestens) doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, gestattet dies den tatsächlichen Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 27, BAGE 130, 338 unter Hinweis auf BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe, NJW 2002, 55;… BGH 8. März 2012 - IX ZR 51/11 - Rn. 13 mwN, NJW 2012, 2099;… 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08 - Rn. 12, NJW 2010, 363).
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"
Eine solche ist, soweit der Gesetzgeber die erforderliche Konkretisierung unterlassen hat, bisweilen unumgänglich und in der Rechtsprechung nicht selten (vgl. etwa zur Konkretisierung des Lohnwuchers BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 13 ff., BAGE 130, 338;… zur Frage, von welchem Umfang an eine Arbeitszeiterhöhung eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt, BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche …
Der Wuchertatbestand nach § 138 Absatz 2 BGB setzt in subjektiver Hinsicht zusätzlich zwingend voraus, dass der Wucherer die beim anderen Teil bestehende Ausbeutungslage (Zwangslage, Unerfahrenheit und die anderen im Gesetz benannten Umstände) ausnutzt, also sie sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zunutze macht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - AP Nr. 64 zu § 138 BGB = DB 2009, 1599 = NZA 2009, 837).Unerheblich ist dagegen sowohl der Wert, den die Arbeitsleistung für den Arbeitgeber hat (sog. Aneignungswert) als auch ein wie auch immer abgeleiteter normativer Wertbegriff, den man aus dem Sozialhilfeniveau, den Pfändungsfreigrenzen oder anderen normativen Quellen abzuleiten versucht (vgl. zu ersterem BAG 22. April 2009 aaO und zur Ablehnung des normativen Wertbegriffs BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79 = AP Nr. 59 zu § 138 BGB = DB 2004, 1432).
Sie drücken den objektiven Wert der Arbeitsleistung aus, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 aaO sowie zuvor schon BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - aaO und BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - AP Nr. 110 zu Art. 3 GG = DB 1973, 728 = AuR 1973, 87).
Die Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG 22. April 2009 aaO).
Die hier vorgenommene Betrachtungsweise steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 22. April 2009 (5 AZR 436/08 aaO).
Die nunmehr fehlende Vergütungsvereinbarung wird nach § 612 BGB durch die Ansetzung der üblichen Vergütung ersetzt (BAG Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - AP Nr. 64 zu § 138 BGB = DB 2009, 114 = NZA 2009, 837).
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
5,20 Euro Stundenlohn ist sittenwidriger Lohnwucher // KiK-Mitarbeiterinnen
In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrages danach nicht zu beanstandende Vergütung könne durch die Entwicklung des Tariflohns wucherisch werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08).
Eine Entgeltvereinbarung kann zum Zeitpunkt ihres Abschlusses noch wirksam sein, jedoch im Laufe der Zeit, wenn sie nicht an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird, gegen die guten Sitten verstoßen (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08).
- ArbG Mainz, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
Lohnvereinbarung (sittenwidrige) - Erstattungsanspruch
Verstößt die Entgeltabrede gegen § 138 BGB, schuldet der Arbeitgeber gem. § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung (vgl. BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - DB 2009, 114-116 m. w. N.).Deshalb kann bei einem Arbeitsverhältnis nicht allein an die Verhältnisse bei Vertragsschluss angeknüpft werden und die weitere Entwicklung unberücksichtigt bleiben (vgl. BAG vom 22.04.2009, a. a. O.; BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).
Dabei kann eine Üblichkeit der Tarifvergütung angenommen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebietes tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen (vgl. zu allem BAG vom 22.04.2009, a. a. O.).
Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht ohne Weiteres für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (vgl. BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).
Der Begünstigte muss sich aber auch dann, wenn das bestehende Missverhältnis bereits einen hinreichenden sicheren Schluss auf den subjektiven Tatbestand zulässt, nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, es liege ein solches Missverhältnis vor (BGH vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99; BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrages danach nicht zu beanstandende Vergütung könne durch die Entwicklung des Tariflohns wucherisch werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08).
Eine Entgeltvereinbarung kann zum Zeitpunkt ihres Abschlusses noch wirksam sein, jedoch im Laufe der Zeit, wenn sie nicht an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird, gegen die guten Sitten verstoßen (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08).
- LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10
Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von 20 Überstunden im Monat
Die getroffene Vergütungsvereinbarung ist ferner nicht wegen Lohnwuchers sittenwidrig und nichtig, mit der Folge dass die Beklagte eine angemessene bzw. übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB zu leisten verpflichtet wäre (BAG v. 22.4. 2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837; BAG v. 26.4. 2006 - 5 AZR 549/05, NZA 2006, 1354; in strafrechtlicher Hinsicht zum Tatbestand des Lohnwuchers des § 302a StGB a.F. [nunmehr § 291 StGB n.F.] vgl. BGH v. 22.4. 1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1186).Das Arbeitsgericht, dessen Ausführungen in Bezug genommen werden, hat zutreffend darauf abgestellt, dass Lohnwucher dann gegeben ist, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (§ 138 Abs. 2 BGB), was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die versprochene Vergütung nicht einmal 2/3 der in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblichen Vergütung erreicht (BAG v. 22.4. 2009, a.a.O.).
2009 (a.a.O.) ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Entgelt) dann angenommen, wenn die vereinbarte Vergütung unter 2/3 des in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geregelten Entgelts liegt (…so bereits BGH v. 22.4. 1977, a.a.O. für die Bejahung des strafrechtlichen Wuchertatbestandes).
- LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2010 - 5 Sa 121/10
Lohnwucher, Missverhältnis (auffälliges), Tarifvertrag, Branchentarifvertrag, …
Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG Urt. v. 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 -, AP Nr. 64 zu § 138 BGB;… BAG Urt. v. 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 -, AP Nr. 63 zu § 138 BGB).Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG Urt. v. 22.01.2009 - 5 AZR 436/08 -, a. a. O.).
Der Tatbestand des Lohnwuchers setzt voraus, dass der Arbeitgeber die beim Arbeitnehmer bestehende Schwächesituation (Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen, erhebliche Willensschwäche) ausbeutet, also sie sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zunutze macht (BAG Urt. v. 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 -, a. a. O.).
Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen geschuldeter Arbeitsleistung und Lohn spricht ohne weiteres für eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers (BAG Urt. v. 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 -, a. a. O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
Tarifliche Entlohnung eines Rettungssanitäters; unbegründete Differenzlohnklage …
Die Regelung gilt auch für das auffällige Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Lohnhöhe in einem Arbeitsverhältnis (BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - BAGE 130, 338 ff.).In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).
4.4 Der Tatbestand des Lohnwuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) setzt weiterhin voraus, dass der "Wucherer" die beim anderen Teil bestehende Schwächesituation (Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen, erhebliche Willensschwäche) ausbeutet, also sie sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zu Nutze macht (BAG 22.04.2009, a. a. O., II. 3 a).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10
Tarifliche Entlohnung eines Rettungssanitäters; überwiegend unbegründete …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10
Tarifliche Entlohnung eines Rettungssanitäters; teilweise begründete …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
Tarifliche Entlohnung einer Rettungsassistentin; überwiegend unbegründete …
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11
Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle
- LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 602/09
Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung
- BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08
Rechtsanwälte - Hinweis auf Stellenanzeige mit unangemessenen Bedingungen
- BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11
Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 194/11
Sittenwidrig niedrige Vergütung - Anspruchsübergang auf das Jobcenter
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10
Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
- BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10
Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
- LSG Hamburg, 16.07.2009 - L 5 AS 20/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei Eigenkündigung des selbst …
- BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 66.09
Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen bzgl. eines Ermessensspielraums i.R.d. …
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
- LAG Hamm, 22.05.2012 - 19 Sa 1720/11
Überstundenvergütung darf von Abgeltungsklausel eingeschränkt werden // …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2011 - 6 Sa 1422/11
Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte
- LAG Niedersachsen, 13.09.2010 - 12 Sa 1451/09
Keine Sittenwidrigkeit eines Stundenlohnes von 7,87 EUR brutto für …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 10 Sa 556/09
Unzulässige Berufung bei fehlender Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen …
- SG Berlin, 26.08.2010 - S 185 AS 24298/10
Absenkung des Arbeitslosengeldes II; Sanktion wegen Aufgabe eines selbst …
- ArbG Köln, 23.04.2010 - 1 Ca 8799/09
- SG Lüneburg, 21.09.2010 - S 25 AS 2015/09
- LAG Hamm, 28.10.2010 - 11 Sa 265/10
Unbegründete Differenzlohnklage eines Kfz-Meisters wegen sittenwidriger …
- LAG Köln, 29.08.2011 - 2 Ta 243/11
PKH-Beschwerde Erfolgsaussicht
- LAG Sachsen, 09.10.2009 - 4 Ta 204/09
Aussetzung zur Klärung der Tariffähigkeit; fehlerhafter Aussetzungsbeschluss bei …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 6 Ta 38/11
Prozesskostenhilfe, teilweise Versagung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2009 - 2 Sa 150/09
"Selbständige Betriebsabteilung" iSd BauRTV - Sittenwidrigkeit von Löhnen
- ArbG Leipzig, 11.03.2010 - 2 Ca 2788/09
Einzelhandel - sittenwidriger Lohn
- SG Lüneburg, 20.09.2010 - S 25 AS 2015/09
- ArbG Cottbus, 22.06.2010 - 6 Ca 406/10
- ArbG Lingen, 24.06.2010 - 1 Ca 578/09
- ArbG Cottbus, 22.06.2010 - 6 Ca 406/10
Sie betreiben juristische Internetseiten?