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   BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91   

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BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91 (https://dejure.org/1992,3086)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1992 - 5 AZR 437/91 (https://dejure.org/1992,3086)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 (https://dejure.org/1992,3086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderung - Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit - Schadensersatz - Feikündigung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82

    Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG, Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 -, AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG, Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, SchwbG , Stand April 1991, § 14 Rdn. 6, m.w.N.).

    Die Norm begründet im bestehenden Arbeitsverhältnis mit den Schwerbehinderten eine Erweiterung der im Arbeitsverhältnis begründeten Fürsorgepflicht und gewährt den Schwerbehinderten ebenso wie § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG einen klagbaren Anspruch (BAG, Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 2 a der Gründe; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 12; Neumann/Pahlen, SchwbG , 8. Aufl., § 14 Rdn. 33).

    Ihre Grenzen findet diese Pflicht nach § 14 Abs. 3 Satz 3 SchwbG (§ 11 Abs. 3 Satz 3 SchwbG a.F.) dort, wo ihre Erfüllung mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden und daher unzumutbar ist, wobei es für die Zumutbarkeit auf betriebstechnische wie wirtschaftliche Gesichtspunkte ankommt (BAG, Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., m.w.N.; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 15).

  • BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65

    Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 29, 140 = AP Nr. 29 zu § 14 SchwBeschG) verneint dies; nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 18, 124, 128 = AP Nr. 4 zu § 12 SchwBeschG, zu 4 der Gründe) ist dies allenfalls dann möglich, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer nicht auch behindert ist und die Kündigung für ihn keine soziale Härte darstellt.

    Das muß der Schwerbehinderte im Streitfall darlegen und beweisen (BAGE 18, 124, 128 f. = AP Nr. 4 zu § 12 SchwBeschG).

  • BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74

    Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG, Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 -, AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimm. Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG ; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG, Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 -, AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimm. Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG ; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG, Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 -, AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimm. Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG ; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG, Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 -, AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimm. Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG ; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 29, 140 = AP Nr. 29 zu § 14 SchwBeschG) verneint dies; nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 18, 124, 128 = AP Nr. 4 zu § 12 SchwBeschG, zu 4 der Gründe) ist dies allenfalls dann möglich, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer nicht auch behindert ist und die Kündigung für ihn keine soziale Härte darstellt.
  • BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63

    Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG, Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 -, AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG, Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, SchwbG , Stand April 1991, § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64

    Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG, Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 -, AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimm. Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG ; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF ist Schutzgesetz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 3).

    Daneben konkretisiert die Norm die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem schwerbehinderten Menschen (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - aaO).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Voraussetzung sei, dass die Kündigung für den betroffenen anderen Arbeitnehmer keine "soziale Härte" darstelle (BAG 8. Februar 1966 - 1 AZR 365/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 124 [noch zu § 12 Abs. 1 SchwBeschG]; 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - zu II 2 c der Gründe [insoweit zu § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG]) .

    Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Arbeitnehmer, der sich auf die Möglichkeit einer "Freikündigung" beruft, die Darlegungs- und Beweislast (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - zu II 2 c der Gründe; 8. Februar 1966 - 1 AZR 365/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 124) .

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Diese Voraussetzungen muß der Schwerbehinderte im Streitfall darlegen und ggf. beweisen ( BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA Nr. 3 zu § 14 SchwbG 1986).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Die besonderen Belange Schwerbehinderter, die Arbeitsleistung und Entgelt betreffen, sind in den §§ 45 bis 47 SchwbG abschließend berücksichtigt (vgl. BAG 10. Juli 1991 aaO, im Anschluß daran BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 3).
  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97

    Arbeitsplatzausstattung - behindertengerechter Arbeitsplatz - zum Anspruch auf

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  • ArbG Köln, 23.08.2016 - 12 Ca 232/16

    Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen

    Ob ohne diesen Schutz anderes gilt, wenn der Stelleninhaber nicht seinerseits behindert ist und die Kündigung für ihn keine besondere Härte darstellt, kann hier offenbleiben, denn für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Arbeitnehmer, der sich auf die Möglichkeit einer "Freikündigung" beruft, die Darlegungs- und Beweislast (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - juris; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - juris).
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