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   BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87   

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https://dejure.org/1988,3929
BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87 (https://dejure.org/1988,3929)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 5 AZR 450/87 (https://dejure.org/1988,3929)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 (https://dejure.org/1988,3929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für Auszubildenden - Rechtmäßigkeit einer Verpflichtungserklärung eines Auszubildenden, die Kosten für Ausbildungsveranstaltungen außerhalb der Ausbildungsstätte zu tragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 386/83

    Fahrlehrer

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87
    (Vergleiche das Urteil des BAG vom 25.04.1984, 5 AZR 386/83 = AP Nr. 5 zu § 5 BBiG).

    Der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung soll nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und - willen des Auszubildenden abhängen (BAGE 45, 349, 353 = AP Nr. 5 zu § 5 BBiG, zu II 3 der Gründe; BAGE 39, 226, 228 = AP Nr. 3 zu § 5 BBiG, zu II 1 a der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Der Ausbildende hat daher auch die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen (BAGE 45, 349, 353 = AP Nr. 5 aaO; Herkert, BBiG, Loseblattsammlung Stand: Mai 1987, § 5 Rz 8; Weber, BBiG, Loseblattsammlung Stand: Februar 1988, § 5 Anm. 2; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl. 1982, S.149).

  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87
    Dazu gehören auch Ausgaben, die sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben (BGHZ 8, 222, 229).
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87
    Sie ist daher als typischer Vertrag der Auslegung durch das Revisionsgericht zugänglich (vgl. BAGE 6, 280, 285 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953, zu II 2 a der Gründe, mit Anm. Pohle).
  • BAG, 14.12.1983 - 5 AZR 333/81

    Erstattung von Auslagen, die anlässlich der Gesellenprüfung entstanden sind

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87
    Soweit der Senat einen Anspruch des Auszubildenden auf Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten bei Lehrabschlußprüfungen verneint hat (BAGE 44, 351 = AP Nr. 1 zu § 34 BBiG), ist streng unterschieden worden zwischen Ausbildungsmaßnahmen (um die es im vorliegenden Rechtsstreit geht) und Abschlußprüfung (vgl. zu I 2 und II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81

    Berufsausbildungsentschädigung

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87
    Der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung soll nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und - willen des Auszubildenden abhängen (BAGE 45, 349, 353 = AP Nr. 5 zu § 5 BBiG, zu II 3 der Gründe; BAGE 39, 226, 228 = AP Nr. 3 zu § 5 BBiG, zu II 1 a der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87
    "Abs. 2 enthält eine Verbotsnorm, die auf dem Gedanken beruht, die finanziellen Belastungen, die dem Auszubildenden und dessen Eltern aus der Berufsausbildung erwachsen, möglichst gering zu halten." (BT-Drucks. V/ 4260, S. 7).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Dem Auszubildenden dürfen keine Kosten auferlegt werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (Senat 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - BAGE 45, 349, 353; 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25; 21. September 1995 - 5 AZR 994/94 - BAGE 81, 62, 66 f.).

    Hierzu gehören auch Kosten außerbetrieblicher Lehrgänge, soweit sie in den Ausbildungsgang integriert sind (Senat 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - aaO).

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung

    a) Dem Auszubildenden dürfen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - BAGE 45, 349; 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25; 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333).

    Dementsprechend hatte der Ausbildende die einem Auszubildenden erwachsenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen, die auf der Teilnahme an Kursen einer privaten Berufsschule beruhten (BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - aaO).

  • BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 994/94

    Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung

    Dies gilt auch, wenn sich die gesamte praktische Ausbildung außerhalb des Ausbildungsbetriebs vollzieht (Ergänzung zu BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25).«.

    Der Ausbildende hat dann die hierdurch verursachten Kosten für Verpflegung und Unterkunft des Auszubildenden zu tragen (BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25).

    Dem Auszubildenden dürfen keine Kosten übertragen werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (BAG Urteil vom 29. Juni 1988, aaO.; auch schon BAG Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - BAGE 45, 349 = AP Nr. 5 zu § 5 BBiG mit Anmerkung Natzel).

    Dementsprechend hatte der Ausbildende die einem Auszubildenden erwachsenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen, die auf der Teilnahme an Kursen einer privaten Berufsschule beruhten (BAG Urteil vom 29. Juni 1988, aaO.).

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00

    Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung

    ee) Die in den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 (- 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25) und vom 21. September 1995 (- 5 AZR 994/94 -BAGE 81, 62) angenommene Kostentragungspflicht des Ausbilders für Verpflegung und Unterkunft des Auszubildenden betreffen - wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat - andere Fallgestaltungen.
  • ArbG Regensburg, 15.03.1989 - 6 Ca 2921/88

    Erstattung von Kosten aus Anlass eines Berufsschulblockunterrichtes des

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  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Zu den Kosten der betrieblichen Ausbildung zählen auch diejenigen, die durch den Besuch außerbetrieblicher Lehrgänge anfallen, die Teil des Ausbildungsgangs sind (BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - nv.).
  • LAG Brandenburg, 15.09.1994 - 3 Sa 362/94

    Berufsausbildungsverhältnis: Rückzahlung von darlehensweise gewährten

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt deshalb in ständiger Rechtsprechung die zutreffende Auffassung, dass dem Auszubildenden keine Kosten übertragen werden dürfen, die dem Ausbilder bei der Ausbildung entstehen (BAG vom 25.04.1984 - 5 AZR 386/83 -, BAGE 45, 349, 349; vom 29.06.1988 - 5 AZR 450/87 -, EzBBiG § 5 Nr. 25).

    Der Ausbilder hat deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die von der Literatur gebilligt wird, die Kosten auch für solche außerhalb seines Ausbildungsbetriebes durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen zu tragen, die im Rahmen der Berufsausbildung notwendig sind (vgl. BAG vom 25.04.1984, S. 353; vom 29.06.1988, aaO.; Wohlgemuth/Sarge: BBiG , 1987 , § 5 Rdn. 20; Herkert: BBiG , Loseblatt, § 5 Rdn. 8).

    Zu ihnen gehören insbesondere die Übernachtungs- und Verpflegungskosten (BAG vom 29.06.1988, aaO.; Herkert: aaO., § 12 Rdn. 9a).

  • LAG Köln, 03.04.2014 - 7 Sa 769/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit von Kosten eines Auszubildenden

    Unter das Verbot des § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG fällt z. B. auch eine Entschädigung für Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der betrieblichen Ausbildungsstätte stattfinden, soweit diese in den vereinbarten Ausbildungsgang einbezogen sind (BAG vom 29.06.1988, 5 AZR 450/87).

    Die Abwälzung der von der Klägerin übernommenen Kosten der außerhalb ihrer Betriebsstätte bei der I stattfindenden Ausbildungsmaßnahmen auf den Beklagten ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nicht zulässig (vgl. BAG vom 29.06.1988, 5 AZR 450/87).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99

    Kostentragungspflicht im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses hinsichtlich

    Der Ausbildende hat daher auch diejenigen Kosten zu tragen, die für die im Rahmen der Berufausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgänge entstehen (vergleiche hierzu BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 450/87 (nicht amtlich veröffentlicht); Urteil vom 21.09.1995 - 5 AZR 994/94 = AP Nr. 6 zu § 5 BBiG mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Thüringen, 27.03.2008 - 3 Sa 148/07
    Der Zugang zu einer durch das BBiG geregelten Berufsausbildung soll nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Auszubildender abhängen (BAG 29.06.1988 - 5 AZR 450/87 - juris; 25.04.1984 - 5 AZR 386/83 - juris).
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