Rechtsprechung
   BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2617
BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98 (https://dejure.org/1999,2617)
BAG, Entscheidung vom 08.09.1999 - 5 AZR 451/98 (https://dejure.org/1999,2617)
BAG, Entscheidung vom 08. September 1999 - 5 AZR 451/98 (https://dejure.org/1999,2617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unterschiedliche Tarifwerke - Unterschiedliche Tarifvertragsparteien - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 1998 ge... ltenden Fassung; ; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Mai 1991 § 12; ; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Mai 1991 § 15; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 in der bis zum 31. 12. 1998 geltend... en Fassung; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 27. 5. 1991 §§ 12, 15; GG Art. 3 Abs. 1
    I. Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 661
  • BB 1999, 2568
  • DB 2000, 676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 550/96

    Geltungsbereich des BAT-O bei Gebietsänderungen

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98
    Tarifwerke verschiedener Tarifvertragsparteien unterliegen nicht der Beurteilung anhand von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (im Anschluß an Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG Urteil vom 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 9).

    Ein verschiedene Tarifvertragsparteien erfassendes Gleichbehandlungsgebot gibt es nicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG Urteil vom 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 9; BAG Urteil vom 29. Oktober 1998 - 6 AZR 241/97 - zur Veröffentlichung bestimmt; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band 1, S. 677; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 434).

  • LAG Berlin, 25.11.1997 - 5 Sa 101/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Anwendung des "Manteltarifvertrags

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 5 Sa 101/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 25. November 1997 - 5 Sa 101/97 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 633/89

    Kein Verstoß gegen Art. 3 GG bei abweichenden Regelungen in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98
    Tarifwerke verschiedener Tarifvertragsparteien unterliegen nicht der Beurteilung anhand von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (im Anschluß an Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG Urteil vom 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 9).

    Ein verschiedene Tarifvertragsparteien erfassendes Gleichbehandlungsgebot gibt es nicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG Urteil vom 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 9; BAG Urteil vom 29. Oktober 1998 - 6 AZR 241/97 - zur Veröffentlichung bestimmt; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band 1, S. 677; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 434).

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98
    Damit hat die Beklagte keine eigenständige Regelung geschaffen, sondern lediglich die ihr vorgegebenen Normen vollzogen, so daß der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - NZA 1996, 656).
  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 241/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Statuswechsel

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98
    Ein verschiedene Tarifvertragsparteien erfassendes Gleichbehandlungsgebot gibt es nicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG Urteil vom 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 9; BAG Urteil vom 29. Oktober 1998 - 6 AZR 241/97 - zur Veröffentlichung bestimmt; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band 1, S. 677; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 434).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98
    Die tarifliche Regelung gewährleistet keinen Zahlbetrag in bestimmter Höhe, wie es z.B. der Fall ist, wenn der Tarifvertrag die Fortzahlung der Vergütung in Höhe eines 1/22stel des Monatsgehaltes je Arbeitstag vorsieht (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 3).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die tarifliche Verweisung auf gesetzliche Vorschriften als statisch bzw. als dynamisch auszulegen ist (vgl. nur BAG 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - BAGE 89, 210; 5. Mai 1999 - 5 AZR 251/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Speditionsgewerbe Nr. 2 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 29; 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 15 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 37), stellt sich deshalb nicht.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Vielmehr stellen sich abweichende Regelungen in Tarifverträgen unterschiedlicher Tarifvertragsparteien als selbstverständliche Folge der verfassungsrechtlich geschützten (Art. 9 Abs. 3 GG) Tarifautonomie dar (BVerfG - 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 15 = EzA EntgeltfortzG § 4 Tarifverträge Nr. 37; 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - BAGE 88, 239; 29. Oktober 1998 - 6 AZR 241/97 - AP BAT-O § 27 Nr. 3; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 434).
  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

    Hier trifft der Arbeitgeber keine eigene Regelung sondern vollzieht eine Rechtsvorschrift (vgl. BAG vom 08.09.1999 - 5 AZR 451/98 = AP Nr. 15 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Papierindustrie"; BAG vom 17.04.1996 - 10 AZR 606/95 = AP Nr. 101 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Dessen von 1982 bis 1996 gleichlautende Vorschriften über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 12, 15 MTV) enthalten keine konstitutive Regelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung und begründen keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 % (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 37).

    Tarifwerke verschiedener Tarifvertragsparteien wiederum unterliegen nicht der Beurteilung anhand von Art. 3 Abs. 1 GG (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - aaO mwN).

  • LAG Köln, 07.07.2000 - 12 Sa 331/00

    Höhe eines Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankheitsfall ; Begriff der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Niedersachsen, 06.01.2000 - 10 Sa 223/98

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Verweis auf gesetzliche Regelung

    Dies ist nicht der Fall, weil § 10 Nr. 3 MTV auf die Urlaubsvergütung nur für die "Berechnung" der Höhe der Krankenvergütung verweist (vgl. BAG vom 08. September 1999 - 5 AZR 451/98 -, sub II. wohl unveröffentlicht).

    Da hier der Tarifvertrag nur für die Berechnung der Krankenvergütung auf die Urlaubsvergütung verweist und nicht dessen Höhe vorschreibt, entfällt eine eigenständige Regelung, wie das BAG im Urteil vom 08. September 1999 a.a.O. für eine durchaus vergleichbare tarifliche Regelung mit der Verweisung im dort einschlägigen § 12 Nr. 2 TV zur Berechnung auf die Urlaubsvergütung in § 15 III TV im einzelnen ausgeführt hat.

  • LAG Niedersachsen, 06.01.2000 - 10 Sa 222/98

    Anspruch eines Angestellten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von

    Dies ist nicht der Fall, weil § 10 Nr. 3 MTV auf die Urlaubs Vergütung nur für die "Berechnung" der Höhe der Krankenvergütung verweist (vgl. BAG vom 08. September 1999 - 5 AZR 451/98 - sub II. - wohl unveröffentlicht).

    Da hier der Tarifvertrag nur für die Berechnung der Krankenvergütung auf die Urlaubsvergütung verweist und nicht dessen Höhe vorschreibt, entfällt eine eigenständige Regelung, wie das BAG im Urteil vom 08. September 1999 a.a.O. für eine durchaus vergleichbare tarifliche Regelung mit der Verweisung im dort einschlägigen § 12 Nr. 2 TV zur Berechnung auf die Urlaubs Vergütung in § 15 III TV im einzelnen ausgeführt hat.

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1849/99

    Entgeltfortzahlung: Begriff der wöchentlichen Arbeitszeit nach BezMTV

    Damit richtet sich die dem Kläger für die Zeit vom 01. bis zum 17.01.1999 zustehende Lohnfortzahlung gemäß § 7 Nr. 3 BezMTV nach den gesetzlichen Regelungen und damit, da es sich insoweit um eine Verweisungsklausel mit deklaratorischem Charakter handelt (vgl. z. B. BAG v. 16.06.1999 - 5 AZR 317/98 - EzA § 4 EFZG Tarifvertrag Nr. 30 nur Leits.; BAG v. 08.09.1999 - 5 AZR 451/98 - EzA § 4 EFZG Tarifvertrag Nr. 37) ausschließlich nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 4 Abs. 1, Abs. 1 a Satz 1 EFZG n. F. Danach stände dem Kläger zumindest die von ihm auf der Basis von 12, 47 Arbeitsstunden täglich errechnete Lohnfortzahlung für den vorgenannten Zeitraum in Höhe von DM 2.381,27 brutto zu, wenn es sich bei dieser Stundenzahl um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit i. S. von § 4 Abs. 1 EFZG n. F. handeln würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht