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   BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07   

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https://dejure.org/2008,3452
BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 (https://dejure.org/2008,3452)
BAG, Entscheidung vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 (https://dejure.org/2008,3452)
BAG, Entscheidung vom 05. November 2008 - 5 AZR 455/07 (https://dejure.org/2008,3452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung tariflicher Zeitzuschläge im Rahmen des Eisenbahntarifvertrages; Gewährung von Zuschlägen für Nachtarbeit sowie Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit; Berücksichtigung des individuellen Monatseinkommens bei der Berechnung von Zeitzuschlägen durch betriebliche ...

  • Judicialis

    ETV § 10; ; ETV § 11; ; ETV § 16; ; ETV (= Zusatztarifvertrag vom 19. Dezember 1983) Anlage 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Zeitzuschläge für Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen und für Überarbeit, Anspruch aus betrieblicher Übung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 12 Sa 9/06
    Auszug aus BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07
    Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. April 2007 - 12 Sa 9/06 - werden zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. April 2007 - 12 Sa 9/06 - teilweise aufgehoben und die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 12. Januar 2006 - 3 Ca 179/05 - insgesamt zurückgewiesen.

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß §§ 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (st. Rspr., vgl. BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15, NJW 2008, 2875; Senat 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - Rn. 21, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß §§ 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (st. Rspr., vgl. BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15, NJW 2008, 2875; Senat 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - Rn. 21, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04

    Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung

    Auszug aus BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07
    Denn die Wirkung einer Willenserklärung oder eines bestimmten Verhaltens tritt im Rechtsverkehr nicht deshalb ein, weil der Erklärende einen bestimmten Willen gehabt, sondern weil er einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen gegenüber dem Erklärungsempfänger geäußert hat (vgl. Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 164/04 - EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 3 d aa der Gründe).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07
    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    In einem solchen Fall wird die Leistungsgewährung nicht als stillschweigendes Angebot zur Begründung einer betrieblichen Übung mit dem Inhalt einer übertariflichen Verpflichtung wahrgenommen, sondern als Normvollzug (vgl. Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 27, NZA 2010, 173 ; 5. November 2008 - 5 AZR 455/07 - Rn. 28; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 51, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; 25. Juli 2001 -  10 AZR 758/00  - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Wenn der Arbeitgeber Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht und auf einer anderen Rechtsgrundlage, nämlich der betrieblichen Übung, gewährt werden (BAG 5. November 2008 - 5 AZR 455/07 - Rn. 22) .
  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11

    Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß § 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 1287/10

    Feststellungs- und Zahlungsklage auf Fortzahlung der Betriebsrente; Anspruch auf

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß § 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2008- 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1352/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß § 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 83/14

    Zeitdynamische Bezugnahme auf Vergütungsregelung in einem Tarifvertrag

    Es mag sein, dass sich der Kläger zu solchen Ausführungen im Berufungsverfahren veranlasst gesehen hat, um einen Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung , den das Arbeitsgericht bejaht hatte, zu rechtfertigen, denn dieser hätte vorausgesetzt, dass der Kläger nicht davon ausging, dass die Beklagte die geltend gemachten tariflichen Lohnerhöhungen bereits vertraglich oder aufgrund einer tariflichen Bindung schuldete (allgemein dazu etwa die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 2008, 5 AZR 455/07, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Köln, 01.06.2012 - 19 Ca 10572/10

    Neuberechnung einer Betriebsrente; Ansprüche eines Arbeitnehmers auf vorzeitige

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß § 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 - zitiert nach juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. BAG vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 - zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1309/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß § 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

  • LAG München, 17.03.2011 - 3 Sa 817/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    (6) Die Beklagte hat das Versorgungsrecht nicht in für die Arbeitnehmer erkennbarer Weise aufgrund einer anderweitigen Rechtspflicht erbringen wollen (BAG 05.11.2008 - 5 AZR 455/07).
  • LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

    Die Beklagte hat das Versorgungsrecht auch nicht für die Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen, und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden, Rechtspflicht erbringen wollen (BAG vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07).
  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 931/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 274/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 277/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 11.08.2011 - 2 Sa 736/10

    Betriebliche Übung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 619/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 618/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 932/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 929/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 933/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 620/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 622/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 621/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche

  • ArbG Brandenburg, 13.09.2018 - 4 Ca 83/18
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