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Rechtsprechung
   BAG, 14.05.1969 - 5 AZR 457/68   

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BAG, 14.05.1969 - 5 AZR 457/68 (https://dejure.org/1969,1975)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1969 - 5 AZR 457/68 (https://dejure.org/1969,1975)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - 5 AZR 457/68 (https://dejure.org/1969,1975)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnnachzahlungsansprüche - Fehlgegangene Vergütungserwartung - Unterwertige Bezahlung - Wirtschaftliche Lage des Dienstberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1969, 1703
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 2/66

    Arbeitsleistung - Übergabe eines Vermögens - Übergabe eines Vermögensbestandteils

    Auszug aus BAG, 14.05.1969 - 5 AZR 457/68
    Lohnnachzahlungsansprüche nach BGB § 612 in Fällen der sogenannten fehlgegangenen Vergütungserwartung setzen u.a. voraus, daß für die geleisteten Dienste keine oder nur eine deutlich unterwertige Bezahlung gewährt worden ist (Bestätigung von BAG 14.07.1966 5 AZR 2/66 = AP Nr. 24 zu § 612 BGB).
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   BAG, 13.05.1969 - 5 AZR 457/68   

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 2/66

    Arbeitsleistung - Übergabe eines Vermögens - Übergabe eines Vermögensbestandteils

    Auszug aus BAG, 13.05.1969 - 5 AZR 457/68
    Lohnnachzahlungsansprüche nach BGB § 612 in Fällen der sogenannten fehlgegangenen Vergütungserwartung setzen ua voraus, daß für die geleisteten Dienste keine oder nur eine deutlich unterwertige Bezahlung gewährt worden ist (Bestätigung von BAG 1966-07-14 5 AZR 2/66 = AP Nr. 24 zu § 612 BGB).2.
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Danach wird ein (nachträglicher) Vergütungsanspruch bejaht, wenn die dem durch die Dienstleistungen Begünstigten erkennbare Erwartung des die Dienste Leistenden bestand, durch eine in Zukunft erfolgende Übertragung eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden die in der Vergangenheit geleisteten Dienste abgegolten werden, sofern für die geleisteten Dienste entweder keine oder doch nur eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgte und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der Erwartung bestand (BAG 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP BGB § 612 Nr. 24; 13. Mai 1969 - 5 AZR 457/68 - AP BGB § 612 Nr. 25; vgl. auch ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 21 ff.; DFL/Kamanabrou 4. Aufl. § 612 BGB Rn. 16 ff. - jeweils mwN) .
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