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   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98   

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https://dejure.org/1999,523
BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 (https://dejure.org/1999,523)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 (https://dejure.org/1999,523)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 (https://dejure.org/1999,523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 138; BGB § 612 Abs. 2
    Feststellung des Arbeitsverhältnisses setzt Bestehen von Ansprüchen zumindest dem Grunde nach voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138, 612 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1
    Statusklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbericht in DB 1999 S. 2648 ; ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 138, 612 Abs. 2
    Statusklage bei beendetem Arbeitsverhältnis: Kein Feststellungsinteresse ohne Vorgreiflichkeit für Anspruchsverfolgung oder -abwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 1 -, Feststellungsinteresse, Statusklage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1974 (Ls.)
  • NZA 2000, 755
  • NZA 2000, 775
  • VersR 2001, 478
  • BB 2000, 1252
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1871
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.03.1998 - 12 Sa 78/97

    Abgrenzung ziwschen einem Arbeitnehmer und einem Selbständigen; Begründung der

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Mannheim) - 12 Sa 78/97 -.

    5 AZR 457/98 12 Sa 78/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. März 1998 - 12 Sa 78/97 - aufgehoben.

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen zu untersuchen, sondern der Kläger hat die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347).

    Es ist nur zu bejahen, wenn sich gerade hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - aaO; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - DB 1999, 1224 = NZA 1999, 669).

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Es ist nur zu bejahen, wenn sich gerade hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - aaO; BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - DB 1999, 1224 = NZA 1999, 669).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen zu untersuchen, sondern der Kläger hat die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347).
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Hingegen besteht ein Feststellungsinteresse ohne besondere Begründung dann nicht, wenn, entgegen dem vorliegenden Fall, das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist (BAG v. 21.06.2000 - 5 AZR 782/98, juris; BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 457/98, juris).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

    Mit der Feststellung des Arbeitsverhältnisses muß vielmehr zugleich feststehen, daß eigene Ansprüche des Klägers gerade aus dem Arbeitsverhältnis zumindest dem Grunde nach noch bestehen oder gegnerische Ansprüche zumindest im bestimmten Umfange nicht mehr gegeben sind (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - aaO).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Ausnahmsweise kann auch auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses geklagt werden, wenn sich aus dem bereits beendeten Rechtsverhältnis noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 59 = EzA ZPO § 256 Nr. 52, zu I 2 der Gründe; 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 - BAGE 95, 141 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 60 = EzA ZPO § 256 Nr. 53, zu B III 1 der Gründe).
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