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   BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73   

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https://dejure.org/1973,428
BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73 (https://dejure.org/1973,428)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1973 - 5 AZR 46/73 (https://dejure.org/1973,428)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 (https://dejure.org/1973,428)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 380
  • DB 1974, 36
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. aaO).
  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

    Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit der Klägerin für die Beklagte richtet sich nämlich in erster Linie nach dem erklärten Parteiwillen (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 3 AZR 436/67 - BAGE 22, 236 [BAG 08.01.1970 - 3 AZR 436/67] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 36 VII, S. 183 f.; KR-Becker, a.a.O., Rz 34, m.w.N.).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auch die spätere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAG Urteile vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - und vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 18 und 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis) enthält dafür keine Anhaltspunkte.
  • BFH, 09.11.1994 - II R 110/91

    Vergütung für Unterhalt oder Pflege des Erblassers durch Erbeinsetzung bei

    Es sind weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß zwischen dem Erblasser und der Klägerin ein Vertragsverhältnis bestanden hatte, aufgrund dessen die Klägerin Tätigkeiten im Dienst des Erblassers zu erbringen hatte, die über ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis hinausgingen (vgl. BAG-Urteil vom 19. Juli 1973 V AZR 46/73, NJW 1974, 380), noch daß sich die Klägerin gegenüber dem Erblasser verpflichtet gehabt habe, für ihn sonst tätig zu werden (Geschäftsbesorgungen §§ 662, 675 BGB).

    Auch der Umstand, daß die Klägerin, wie sie vorträgt, Leistungen tatsächlich erbracht hat, genügt nicht, ein durch schlüssiges Verhalten zustande gekommenes Dienstverhältnis anzunehmen (BAG in NJW 1974, 380; BFH-Urteil vom 15. Juni 1988 II R 165/85, BFHE 154, 380, BStBl II 1988, 1006).

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach aber stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (so Fenn in Anm. zum BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - in AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m. w. N.).

    Das Bundesarbeitsgericht stellt stets darauf ab, ob Arbeitsleistungen wie in einem Arbeitsverhältnis in persönlicher Abhängigkeit wenn auch ohne wirksame Rechtsgrundlage erbracht worden sind (BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).

  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. aaO).
  • BFH, 15.06.1988 - II R 165/85

    Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer

    Allein die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen genügt nicht, um ein durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenes Dienstverhältnis anzunehmen (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 19. Juli 1973 5 AZR 46/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 380).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 32/99

    Rechtsweg für Klagen ehemaliger Ostarbeiter auf Entschädigung für Zwangsarbeit

    Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 -5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14; BAG 14. Januar 1987-5 AZR 166/85 - nv. a.a.O.).
  • BFH, 09.11.1994 - II R 111/91

    Unterhalts- und Pflegeaufwendungen als Nachlaßverbindlichkeiten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- (Urteil vom 19. Juli 1973 5 AZR 46/73, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1974, 380), der sich der BFH in seinem Urteil vom 15. Juni 1988 II R 165/85 (BFHE 154, 380, BStBl II 1988, 1006) angeschlossen habe, setze die Annahme eines durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenen Dienstverhältnisses voraus, daß der Dienstberechtigte die erbrachte Leistung des Dienstverpflichteten als eine ihm geschuldete Dienstleistung entgegengenommen habe.
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 966, 967; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14

    Ehegattenarbeitsverhältnis auf familienrechtlicher Grundlage

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 68/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 58/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 62/93

    Übertragung von Bankguthaben und Wertpapiere nach dem Tode; Abgrenzung zwischen

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
  • BVerwG, 09.02.1979 - 6 P 26.78

    Beteiligung der Personalvertretung an der Beendigung eines faktischen

  • ArbG Fulda, 13.03.2006 - 3 Ca 260/05
  • OLG Hamm, 09.11.1988 - 15 W 372/88

    Gebührenrahmen der Vollzugsgebühr bei mehreren Vollzugstätigkeiten des Notars

  • BayObLG, 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88

    Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung bei Wohnraummodernisierung

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