Rechtsprechung
   BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,714
BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 (https://dejure.org/1966,714)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 (https://dejure.org/1966,714)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 (https://dejure.org/1966,714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten - Berechnung des Urlaubsentgelt

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Urlaubsentgelt bei Umsatzprovision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1966, 662
  • DB 1966, 948
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65
    Das angefochtene Urteil ist dem Kläger erst nach Ablauf von drei Monaten seit seiner Verkündung zugestellt worden» 32 Damit war dem Kläger die Möglichkeit genommen, die Berichtigung des Tatbestandes des Urteils gemäß § 320 Abs0 1 ZPO in der dafür vorgesehenen, mit der Verkündung des Urteils beginnenden Dreimonatsfrist (§ 320 Abs» 2 ZPO) zu beantragen , Der Kläger hat nun vorgotragen, er hätte im Pall der recht zeitigen Zustellung die Berichtigung des Tatbestandes des Urteils insofern beantragt, als darin als unstreitig dargestellt ist, das unterschiedliche Rechenergebnis der Parteien über das Urlaubsentgelt beruhe ausschließlich auf der Rieht" berücksichtigung der sog» Premdprovisionen durch die:Beklagte» Dieser Vortrag ist überzeugend» Bereits der Schriftsatz des Klägers vom 24» Februar 1965 (Bl» 236 d» VorA»), auf den das Landesarbeitsgericht sich zu dem erwähnten Punkt bezieht, läßt nicht erkennen, daß der Kläger den Stroit auf den vom Landesarbeitsgericht bezeichneten Umfang habe ein schränken wollen» Im Schriftsatz vom 5» Juni 1964 (Bl» 203 d» VorA») hat der Kläger ferner vorgetragen, daß die Angaben der Beklagten über die Höhe der bei der Berechnung des Urlaubsentgolts zu berücksichtigenden Eigenprovisionen nicht richtig seien? er hat die in Ansatz zu bringenden Eigenprovisionen auf 5o819,06 DM beziffert, während die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 24» April (Bl» 199) und 25» Juni 1964 (Bio 213) nur von 4»102,97 DM ausgeht» Da die Beklagte bei dem bisher gezahlten Urlaubsentgelt den' von ihr angegebenen niedrigeren Betrag zugrunde gelegt hat, beeinflussen höhere Eigenprovisionsbeträge, falls von ihnen auszugehen wäre, die Berechnungsbasis für das Urlaubsentgelt.auch dann, wenn im übrigen der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts im angefochtenen Urteil zu folgen wäre» Das Vorbringen des Klägers, das den Berichtigungsantragstützen sollte, hätte also eine andere Entscheidung gerechtfertigt» Da somit das angefochtcne Urteil auf dem Tatbestand, dessen Berichtigung nach den überzeugenden Darlegungen des Klägers beantragt-worden wäre, beruht, war das Urteil entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgcriclits aufzuheben (BAG 4, 81 ff» = AP Rr» 2 zu § 60 ArbGG 6 19535 AP Nr» 1 zu § 320 ZPO? BAG 14» 108 116J7 = AP Nr» 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag)«, b) Zu Hecht rügt die Revision ferner die Verletzung des § 313 ZP0".
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im

    bb) Auch dann, wenn vermögenswirksame Leistungen arbeitsrechtlich als Bestandteil der Vergütung eingeordnet werden (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn. 33 mwN auch zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht; vgl. allerdings EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 44, der davon ausgeht, dass vermögenwirksame Leistungen grds. keinen Arbeitslohn darstellen) , hat der Kläger keinen Anspruch darauf, dass diese bei der Berechnung seines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 -; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 104 Rn. 123; ErfK/Gallner 14. Aufl. § 11 BUrlG Rn. 13; Arnold/Tillmanns/Thiel-Koch BUrlG 2. Aufl. § 11 Rn. 25) .
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP BUrlG § 11 Nr. 3; 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - AP BUrlG § 13 Nr. 21 = EzA BUrlG § 13 Nr. 24).

    Werden diese Vergütungsbestandteile zusätzlich bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt, führte dies zu der von der Beklagten angenommenen unzulässigen doppelten Berücksichtigung zu Lasten des Arbeitgebers (vgl. BAG 14. März 1966 aaO; 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP BUrlG § 11 Nr. 7 zur Fremd-/Superprovision).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - 9 Sa 28/16

    Berechnung Urlaubsentgelt bei Provision - Teamprovision

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG 14.3.1966 - 5 AZR 468/65; 11.4.2000 - 9 AZR 266/99).
  • LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18

    Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2007 - 8 Sa 165/07

    Umsatzbeteiligung - Materialkosten - Jahressonderzahlung - Urlaubsentgeltanspruch

    Demgegenüber kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BAG vom 14.03.1966 (5 AZR 468/65) berufen.
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00

    Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause

    Sie bleiben auch nach § 11 Abs. 1 BUrlG unberücksichtigt (vgl. BAG 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP BUrlG § 11 Nr. 3 zur Gewinnbeteiligung).
  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19

    Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark

    In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99, juris; BAG, Urteil vom 19. September 1985 - 6 AZR 460/83, juris; BAG, Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65, juris).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

    Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrags und den diesen ergänzenden Regelungen nach seinem Arbeitsverhältnis zustehen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistungen in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, bleiben daher sowohl nach § 11 Abs. 1 BUrlG (vgl. dazu bereits BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG und Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., § 11 Rz 31 ff., m.w.N.) als auch nach § 9 Nr. 5 a RTV unberücksichtigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in den durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG, Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2 a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.09.2019 - 26 Ca 8622/18
  • BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 223/69

    Urlaubsbedingte Abwesenheit - Weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts -

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
  • BAG, 05.11.1991 - 9 AZR 502/90

    Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts in der Getränkeindustrie

  • ArbG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 26 Ca 8354/19
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1972 - 8 U 63/72

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Status eines Vermittlers,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht