Rechtsprechung
BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 612 Abs 1 BGB
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
- IWW
§ 305 Abs. 1 BGB, § ... 305c Abs. 1 BGB, § 3 Satz 1 MiLoG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 4 ArbZG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO
- Wolters Kluwer
Unwirksame Überraschungsklausel im Arbeitsvertrag; Kein Junktim zwischen unionsrechtlich geforderter Arbeitszeiterfassung und der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess; Abgestufte Darlegungslast der Parteien bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von ...
- rewis.io
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
- Betriebs-Berater
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast - Veranlassung der Überstundenleistung durch den Arbeitgeber - fehlende Zeiterfassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungslast im Überstundenvergütungsprozess - Überstundenvergütungsprozess; Darlegungslast; Veranlassung der Überstundenleistung durch den Arbeitgeber; fehlende Zeiterfassung
- rechtsportal.de
Darlegungslast im Überstundenvergütungsprozess - Überstundenvergütungsprozess; Darlegungslast; Veranlassung der Überstundenleistung durch den Arbeitgeber; fehlende Zeiterfassung
- datenbank.nwb.de
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
Kurzfassungen/Presse (9)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Bezahlung von Überstunden für Ärzte - auf den Nachweis kommt es an
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pauschalvergütung von Überstunden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die arbeitsvertragliche Verfallklausel - und der Mindestlohn
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überstundenvergütung - und die Darlegungslast
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die im Arbeitsvertrag versteckte Ausschlussfrist
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Überstundenvergütungsprozess und die Darlegungslast
- bag-urteil.com (Tenor)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Überstundenbezahlung - Was muss der Arbeitnehmer vor Gericht behaupten?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vergütung von Überstunden und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Vergütung für weitere, nicht verjährte Überstunden aus beendetem Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 04.06.2020 - 8 Ca 990/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 3305
- NZA 2022, 1271
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (24)
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Die nach § 612 Abs. 1 BGB erforderliche objektive Vergütungserwartung (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, BAGE 139, 44) besteht regelmäßig insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer keine Dienste höherer Art schuldet und keine deutlich herausgehobene, über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegende Vergütung erhält (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 15, BAGE 157, 347) .Neben der objektiven Vergütungserwartung setzt der Anspruch auf Überstundenvergütung voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeit in einem die vereinbarte Normalarbeitszeit - hier: 40 Wochenstunden - übersteigenden Umfang erbracht und der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden veranlasst hat oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9, 13 ff.; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, BAGE 157, 347 - jeweils mwN) .
Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. zB BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, BAGE 167, 158; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347 - jeweils mwN) .
Für die Darlegungslast zur Überstundenleistung hat der Senat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, die von ihm entwickelten Grundsätze dürften nicht gleichsam schematisch ohne Rücksicht auf die im jeweiligen Streitfall zu verrichtende Tätigkeit und die konkreten betrieblichen Abläufe angewandt werden (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347; darauf weist auch Reinfelder AuR 2018, 335, 338 zu Recht hin) .
Es müsse dann der Arbeitgeber darlegen, dass die dem Arbeitnehmer zugewiesene Tour unter Beachtung der Rechtsordnung innerhalb der Normalarbeitszeit gefahren werden konnte (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 32, BAGE 157, 347) .
- BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Neben der objektiven Vergütungserwartung setzt der Anspruch auf Überstundenvergütung voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeit in einem die vereinbarte Normalarbeitszeit - hier: 40 Wochenstunden - übersteigenden Umfang erbracht und der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden veranlasst hat oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9, 13 ff.; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, BAGE 157, 347 - jeweils mwN) .Das ist für die erste Stufe der Darlegung ausreichend (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 10) .
b) Das Landesarbeitsgericht ist deshalb bei seiner Entscheidung zu Recht von den vom Senat zur Darlegungslast des Arbeitnehmers für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung der Überstundenleistung aufgestellten Rechtssätzen ausgegangen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 ff.; sh. speziell zur Duldung von Überstunden auch BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 18 f., BAGE 171, 378) .
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13
Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Die Norm bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern auch dann die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf die Vergütung, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers quantitativ mehr arbeitet als von der Vergütungsabrede erfasst (st. Rspr., vgl. zB BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 17 mwN, BAGE 151, 180) .Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Überstunden auf Veranlassung der Beklagten geleistet worden sind, kann aber der Kläger seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Umfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180) .
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21
Überstundenvergütung
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Das hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, entschieden und im Einzelnen begründet (BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rn. 22 ff.) .Hat ein Auslieferungsfahrer an einem Tag mehrere Touren innerhalb eines engen räumlichen Bereichs zu erledigen und muss das Fahrzeug immer wieder neu beladen werden, hat er zur Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung zu den einzelnen Arbeitsaufgaben näher vorzutragen, wenn er behauptet, er habe den ganzen Tag ohne Pause gearbeitet, weil er nur so alle Kunden habe beliefern können (dazu BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21 - Rn. 37) .
- EuGH, 14.05.2019 - C-55/18
Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Dies gilt unabhängig von der von der Revision in den Vordergrund ihrer Begründung gestellten Frage, ob wegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO]) die bisherige Rechtsprechung des Senats zur Darlegungslast im Überstundenvergütungsprozess modifiziert werden muss.bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nur im Bereich des unionsrechtlichen Arbeitszeitschutzrechts eine - nicht ausdrücklich normierte - Pflicht des Arbeitgebers angenommen, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann" (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 60) .
- BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Ist somit die Vergütung von Überstunden arbeitsvertraglich weder positiv noch negativ geregelt, richtet sich der Anspruch auf Überstundenvergütung nach § 612 Abs. 1 BGB (st. Rspr., vgl. zB BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 37 mwN, BAGE 167, 158) .Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. zB BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, BAGE 167, 158; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, BAGE 157, 347 - jeweils mwN) .
- BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Nachdem beide Vorinstanzen angenommen haben, der Kläger sei schon auf der ersten Stufe seiner Darlegungslast zur arbeitgeberseitigen Veranlassung der behaupteten Überstundenleistung nicht nachgekommen, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zu diesem Gesichtspunkt substantiiert vorzutragen (vgl. BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) . - BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15
Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem …
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Dies kommt nur in Betracht, wenn der darlegungs- und beweispflichtigen Partei die nähere Darlegung der erforderlichen Tatsachen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (st. Rspr., vgl. nur BGH 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 - Rn. 30; BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 31, BAGE 152, 1) . - BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
b) Das Landesarbeitsgericht ist deshalb bei seiner Entscheidung zu Recht von den vom Senat zur Darlegungslast des Arbeitnehmers für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung der Überstundenleistung aufgestellten Rechtssätzen ausgegangen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 ff.; sh. speziell zur Duldung von Überstunden auch BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 18 f., BAGE 171, 378) . - BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der …
Auszug aus BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Nachdem beide Vorinstanzen angenommen haben, der Kläger sei schon auf der ersten Stufe seiner Darlegungslast zur arbeitgeberseitigen Veranlassung der behaupteten Überstundenleistung nicht nachgekommen, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zu diesem Gesichtspunkt substantiiert vorzutragen (vgl. BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) . - BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung …
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14
Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Mehrarbeitsvergütung
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
- BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11
Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle
- BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - …
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10
Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche …
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
- BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12
Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
- BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14
Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay
- BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
Die am 8. Februar 2015 nach Inkrafttreten des MiLoG zum 1. Januar 2015 vereinbarte Klausel erfasst ihrem Wortlaut nach entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch den gesetzlichen Mindestlohn (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 14; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 36, BAGE 163, 282) . - BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22
Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft
Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. zB BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 24 mwN; 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39 mwN, BAGE 167, 158) . - BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22
Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung
Damit verstößt sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist insgesamt unwirksam (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 35 ff., BAGE 163, 282; seither gefestigte Rspr., sh. etwa BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 14) .
- BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit
Nachdem die Parteien die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Darlegung des Feststellungsinteresses iSv. § 256 ZPO ebenso wie die Vorinstanzen anders beurteilt haben, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, seinen Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 13. November 2018 - 3 AZR 482/16 - Rn. 14 ff.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 70, BAGE 158, 54).b) Das Gebot eines fairen Verfahrens gebietet es, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, sich hierzu zu äußern (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .
- BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung
Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 12 mwN) . - BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 254/22
Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft
Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (st. Rspr., vgl. zB BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 24 mwN; 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39 mwN, BAGE 167, 158) . - BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22
AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit
Das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 29; 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 37, BAGE 174, 63; 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 30; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) gebietet es, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zu der dem Arbeitszeitkonto zugrundeliegenden Vereinbarung sowie ggf. zu einer bestehenden Dienstvereinbarung iSd. § 9 Abs. 3 der Anlage 31 AVR Caritas ergänzende Ausführungen zu machen. - BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22
Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast
Nachdem beide Vorinstanzen angenommen haben, der Kläger sei seiner Darlegungslast hinsichtlich der Benennung vergleichbarer Arbeitnehmer, die ihm gegenüber vorteilhaft behandelt wurden, nicht ausreichend nachgekommen, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zur Zusammensetzung und Abgrenzung der begünstigten Gruppe substantiiert vorzutragen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) . - LAG Hamm, 24.05.2023 - 9 Sa 1231/22
Überstunden; Vergütung; Darlegungslast; Abrechnung; Zeiterfassung
Der Arbeitnehmer kann nicht durch überobligatorische Mehrarbeit seinen Vergütungsanspruch selbst bestimmen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21; BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12).Für die arbeitgeberinnenseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung müssen Überstunden von der Arbeitgeberin angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (st. Rspr., vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21; BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/22).
Auch für diese Voraussetzung trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21; BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 359/21; BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/22).
Dem darlegungs- und beweispflichtigen Kläger wäre dementsprechend die nähere Darlegung, warum die von der Beklagten vorgetragenen Daten seiner Wahrnehmung nach nicht der Realität entsprechen und "manipuliert" sein sollen und - vor allem - woran er dies erkannt haben will , nicht unmöglich oder unzumutbar gewesen (vgl. hierzu die st. Rspr.: BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 m.w.N.; vgl. auch BGH 18. Januar 2018 - I ZR 150/15).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 103/23
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Mindestlohn - Ausschlussfrist
Ohne diese Ausnahmeregelung wäre die im Formularvertrag vereinbarte Ausschlussfrist insgesamt unwirksam (vgl. BAG 04.05.2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 14 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 486/21
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung