Rechtsprechung
BAG, 13.04.2005 - 5 AZR 475/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Tarifauslegung - Feiertagszuschlag - Pfingstsonntag
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung des Tarifvertrages bezüglich bundeseinheitlicher Feiertagsregelung; Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit am Pfingstsonntag
- Judicialis
Hamburger Feiertagsgesetz vom 16. Oktober 1953 § 1; ; TV zwischen der Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V... . vom 22. Januar 2002
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Feiertagszuschlag für Pfingstsonntag in Hamburg bei bundesweitem Firmentarifvertrag über elf Feiertage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 10.02.2004 - 1 Ca 401/03
- LAG Hamburg, 04.08.2004 - 5 Sa 33/04
- BAG, 13.04.2005 - 5 AZR 475/04
Papierfundstellen
- NZA 2005, 882
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %
Auszug aus BAG, 13.04.2005 - 5 AZR 475/04
Da sich aus den Normen des TV kein Anhaltspunkt für eine Begünstigung der Arbeit am Pfingstsonntag ergibt und ein entsprechender Zweck im TV keinen Niederschlag gefunden hat, hat das Landesarbeitsgericht den angeblichen Willen der Verhandlungsführer der Tarifvertragsparteien zu Recht unberücksichtigt gelassen (vgl. nur BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f.; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 122 f.). - LAG Hamburg, 04.08.2004 - 5 Sa 33/04
Auszug aus BAG, 13.04.2005 - 5 AZR 475/04
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. August 2004 - 5 Sa 33/04 - wird zurückgewiesen. - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision
Auszug aus BAG, 13.04.2005 - 5 AZR 475/04
Da sich aus den Normen des TV kein Anhaltspunkt für eine Begünstigung der Arbeit am Pfingstsonntag ergibt und ein entsprechender Zweck im TV keinen Niederschlag gefunden hat, hat das Landesarbeitsgericht den angeblichen Willen der Verhandlungsführer der Tarifvertragsparteien zu Recht unberücksichtigt gelassen (vgl. nur BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f.; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 122 f.).
- BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 347/10
Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit
Tarifliche Regelungen über die Zahlung eines Zuschlags für Feiertagsarbeit knüpfen aber regelmäßig an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort an, abweichende Regelungen müssen deutlich erkennbar sein (BAG 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 - Rn. 17, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 192) .Tarifverträge knüpfen deshalb regelmäßig an die gesetzlich bestimmten Feiertage am Beschäftigungsort an (BAG 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 - Rn. 17, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 192) .
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19
Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag
Abweichende Regelungen müssen deutlich erkennbar sein (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 347/10 - Rn. 12; 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 - zu I 2 b der Gründe) .Die anhand von Wortlaut, Sinn und Zweck sowie tarifvertraglichem Gesamtzusammenhang gefundene Auslegung des § 4 Abschn. b Nr. 1 Buchst. e MTV setzt sich nicht in Widerspruch zu früheren Urteilen des Bundesarbeitsgerichts zu tarifvertraglichen Zuschlägen für Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 347/10 -; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - BAGE 133, 337; 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 -) .
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 236/19
Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag
Abweichende Regelungen müssen deutlich erkennbar sein (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 347/10 - Rn. 12; 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 - zu I 2 b der Gründe) .Die anhand von Wortlaut, Sinn und Zweck sowie tarifvertraglichem Gesamtzusammenhang gefundene Auslegung des § 4 Abschn. b Nr. 1 Buchst. e MTV setzt sich nicht in Widerspruch zu früheren Urteilen des Bundesarbeitsgerichts zu tarifvertraglichen Zuschlägen für Arbeit am Ostersonntag und Pfingstsonntag (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 347/10 -; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - BAGE 133, 337; 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 -) .
- LAG Hamm, 11.01.2024 - 11 Sa 936/23
Feiertagszuschläge
Der Zuschlag setzt demnach Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag am Beschäftigungsort voraus (vgl. auch BAG vom 24.02.2021 - 10 AZR 130/19; BAG vom 13.04.2005 - 5 AZR 475/04). - LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2010 - 3 Sa 186/09
Keine Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag - Tarifvertrag …
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. April 2005 - 5 AZR 475/04) seien die tariflichen Feiertagszuschläge grundsätzlich an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort anzuknüpfen, wenn abweichende Regelungen nicht deutlich erkennbar seien.Tarifliche Feiertagszuschläge knüpfen daher grundsätzlich an die gesetzlichen Feiertage am Beschäftigungsort an, es sei denn, es sind abweichende Regelungen ausreichend deutlich erkennbar (BAG vom 13. April 2005 - 5 AZR 475/04 -, AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung).
- LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07
Oberarzt; Eingruppierung
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 14.03.2005 - 5 AZR 475/04 - AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N.). - LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08
Oberarzt; Eingruppierung
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 14.03.2005 - 5 AZR 475/04 - AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N.). - LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 7 Sa 2080/07
Eingruppierung einer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde an städtischem …
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 14.03.2005, 5 AZR 475/04, zitiert nach juris). - LAG Köln, 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07
Eingruppierung: Oberarzt
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urt. v. 14.03.2005 - 5 AZR 475/04). - LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 (13) Sa 1262/05
Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Stundung des Monatslohns
Es ist jedoch auch unter Einbeziehung der Präambel nicht unzweifelhaft, ob sie ihren - vom Wortlaut abweichenden - Willen in der BV-AZG hinreichend zum Ausdruck gebracht haben (vgl. zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen: BAG, Urteil vom 15.12.1998, 1 AZR 332/98, AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972) und ob beide Tarifvertragsparteien bei ihrem Beitritt zur BV-AZG erkannten, dass es um die unentgeltliche Leistung der 41. und 42. Wochenstunde (genauer: 100 Stunden jährlich) bei der Beklagten ging (zur Tarifauslegung: BAG, Urteil vom 13.04.2005, 5 AZR 475/04, AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 79/04, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe). - ArbG Duisburg, 21.08.2018 - 2 Ca 594/18